Der MDK-Gutachter (oder jener von der privaten Krankenversicherung) prüft, ob die Pflege zu Hause sichergestellt ist. Ist dies nicht der Fall, kommt ggf. professionelle häusliche Pflege in Betracht. Statt Pflegegeld kann der Gutachter entweder die kombinierte Geld- und Sachleistung oder die alleinige Sachleistung vorschlagen.
Wenn die Pflege auch durch professionelle Pflegedienste nicht ausreicht, muss darüber nachgedacht werden, ob eine teilstationäre oder vollstationäre Pflege oder eine andere betreute Wohnform die bessere Lösung ist.
Wann geht es zu Hause nicht mehr?
Wenn eine Pflegeperson fehlt
Wenn mögliche Pflegepersonen zwar vorhanden, aber nicht bereit sind, die Pflege zu übernehmen
Wenn eine Überforderung von Pflegepersonen droht oder sogar bereits eingetreten ist
Wenn Versorgungsdefizite der pflegebedürftigen Person drohen oder bereits eingetreten sind
Wenn bei der pflegebedürftigen Person Selbst- oder Fremdgefährdungstendenzen zu befürchten sind
Wenn die räumlichen Gegebenheiten im häuslichen Bereich keine häusliche Pflege ermöglichen und durch Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes (§ 40 Abs. 4 SGB XI) nicht verbessert werden können
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