Endlich wieder verreisen! Oder zumindest Urlaub nehmen und ein bisschen runterkommen vom Alltag mit Job und Familie. Für viele Pflegekräfte ist das nach zweieinhalb Jahren Corona-Pandemie wichtiger denn je. Fein, wenn dann der Arbeitgeber die „schönsten Tage des Jahres“ auch noch mit einer Zugabe versüßt und ein Urlaubsgeld zahlt.
Knapp jeder zweite Beschäftigte in Deutschland kam im vergangenen Jahr in den Genuss dieser Sondervergütung. Arbeitnehmer in tarifgebundenen Unternehmen sind hier klar im Vorteil: 73 Prozent von ihnen erhalten laut einer Auswertung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung ein Urlaubsgeld. Bei Arbeitnehmern ohne Tarifbindung sind es dagegen nur 35 Prozent.
Nur rund jede 4. Pflegekraft erhält Urlaubsgeld
Die meisten Beschäftigen mit Urlaubsgeld arbeiten allerdings nicht in der Pflege, sondern im verarbeitenden Gewerbe (64 Prozent), in der Energieversorgung (55 Prozent) sowie in Handel und KFZ-Branche (54 Prozent). Am unteren Ende der Skala stehen Erziehung und Unterricht (18 Prozent). Das Gesundheits- und Sozialwesen - und damit auch die Pflegebranche - rangiert mit 26 Prozent nur knapp darüber.
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Die WSI-Auswertung zeigt außerdem:
- Männer erhalten etwas mehr Urlaubsgeld als Frauen.
- Im Westen wird mehr gezahlt als im Osten.
- Kleinbetriebe gewähren seltener ein Urlaubsgeld als größere Betriebe.
Die Spanne des tariflich vereinbarten Urlaubsgeldes lag 2018 laut WSI-Auswertung zwischen 155 Euro (Landwirtschaft) und 2.355 Euro (Holz- und Kunststoff verarbeitende Industrie). Zur Pflegebranche speziell liegen dem WSI laut Anfrage aktuell keine weiteren Daten vor.
Kommunale Kliniken: Hier gibt’s eine „Jahressonderzahlung“
Die unklare Datenlage in der Pflege hängt zum Teil vermutlich auch mit der Begrifflichkeit zusammen. So erhalten Pflegekräfte im öffentlichen Dienst – also vor allem Pflegekräfte in kommunalen Kliniken – kein gesondertes Urlaubsgeld, sondern eine „Jahressonderzahlung“, in der Urlaubs- und Weihnachtgeld zusammengefasst sind. Die Zahlung landet gewöhnlich zusammen mit dem Entgelt im November auf dem Konto. Für die Berechnung dieser Sonderzahlung liegen die Monate Juli, August und September zugrunde. Dabei wird das durchschnittliche monatliche Entgelt als Bemessungsgrundlage herangezogen.
Von der Berechnung unberührt bleiben zusätzliche Zahlungen wie Überstunden, wobei hier gilt: Überstunden, die im Dienstplan angesetzt wurden, sind ebenfalls in der Jahressonderzahlung zu berücksichtigen. Die im Monat September zugrundliegende Entgeltgruppe fungiert als Bemessungssatz der Jahressonderzahlung im Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD).
Johanniter-Unfall-Hilfe: Auch sie setzt auf Jahressonderzahlung
In Anlehnung an den öffentlichen Dienst zahlt auch die Johanniter-Unfall-Hilfe Urlaubs- und Weihnachtsgeld in Form eines 13. Monatsgehalts, das sie am 15. November auszahlt. „Bei uns nennt sich das halt nur nicht ‚Urlaubsgeld‘ oder ‚Weihnachtsgeld‘, sondern ‚Jahressonderzahlung‘“, betont Johanniter-Sprecherin Ina Engelleitner vom Regionalverband Hamburg.
Helios: Es kommt es ganz drauf an bei der privaten Klinikkette
Auch bei der Helios-Unternehmensgruppe (89 Kliniken in Deutschland) gibt es nach den Worten eines Konzern-Sprechers keine gesonderte Urlaubsgeldzahlung, sondern eine „Jahressonderzahlung“. Angaben zu Zeitpunkt und Höhe der Auszahlung will der Sprecher nicht machen: „Das ist schwierig zu sagen, denn es gibt bei uns unterschiedliche Zeitpunkte und unterschiedliche Höhen des Urlaubsgelds.“ Grund seien unterschiedliche Tarifverträge innerhalb des Konzerns.
Diakonie: Hier gibt es ein ergebnisabhängiges „Sommergeld“
Bei der Diakonie Deutschland ist tariflich geregelt, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine Jahressonderzahlung erhalten, die in der Regel einem 13. Monatsgehalt entspricht. Bei der Auszahlung gibt es nach den Worten von Alexandra Heizereder, Pressesprecherin der Evangelischen Heimstiftung in Baden-Württemberg, eine Besonderheit: Die Jahressonderzahlung ist in zwei Teile aufgeteilt.
Der erste Teil der Jahressonderzahlung zahlt die Evangelische Heimstiftung im November aus und beträgt ein halbes Durchschnitts-Monatsgehalt. „Man könnte es zeitlich ‚Weihnachtsgeld‘ nennen“, so die Sprecherin. Der zweite Teil wird im Juni ausgezahlt. „Wir sagen deshalb auch ‚Sommergeld‘ dazu.“ Dieses hängt allerdings vom Wirtschaftsergebnis ab, erklärt Heizereder. In diesem Jahr werde es aber – wie in den Vorjahren – keine Kürzungen geben.
Caritas: 330 bis 430 Euro Urlaubsgeld
Anders als bei den drei vorgenannten Arbeitgebern ist bei den „Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes“ (AVR-Caritas) das Urlaubsgeld noch als Einmalzahlung verankert. Die Höhe des Urlaubsgeldes richtet sich hier nach den Vergütungsgruppen und dem Umfang der Beschäftigung. Derzeit beträgt es bei den Caritas-Beschäftigten zwischen 330 und 430 Euro. Auszubildende erhalten 261 Euro. Ausgezahlt wird das Urlaubsgeld bei der Caritas mit den Bezügen im Juli – und damit pünktlich zur jetzt anstehenden Hauptreisezeit.
Häufige Fragen: Gibt es einen Anspruch auf Urlaubsgeld?
Grundsätzlich ist die Höhe des Urlaubsgeldes nicht festgelegt, denn es gibt auch keinen gesetzlichen Anspruch darauf. Es muss vielmehr konkret anhand der zugrundeliegenden Vereinbarung berechnet werden. Diese Vereinbarung kann auf Grundlage eines Tarifvertrags, einer Betriebsvereinbarung oder eines individuellen Arbeitsvertrags geschehen. Die Höhe des Urlaubsgelds kann aus verschiedenen Gründen variieren. So können zum Beispiel Teilzeitbeschäftigte auch nur Anspruch auf ein reduziertes Urlaubsgeld haben.
Andererseits gilt der sogenannte „arbeitsrechtliche Gleichheitsgrundsatz“ auch für die Zahlung des Urlaubsgelds. Laut Bundesarbeitsgericht darf der Arbeitgeber einzelne Beschäftigte oder Beschäftigtengruppen nicht ohne sachlichen Grund von allgemein begünstigenden Regelungen wie dem Urlaubsgeld ausnehmen und damit schlechter stellen. Zu den sachlichen Gründen zählen etwa Arbeitsleistung, Qualifikation, Berufserfahrung oder verschiedene Arbeitsplatzanforderungen.
Was ist Urlaubsentgelt?
Das Urlaubsgeld ist vom „Urlaubsentgelt“ zu unterscheiden. Letzteres bezeichnet die Gehaltsfortzahlung während des Urlaubs. Im Gegensatz dazu ist das Urlaubsgeld ein zusätzliches Entgelt, das helfen soll, die urlaubsbedingten Aufwendungen der Beschäftigten zu finanzieren.
Autorin: Birgitta vom Lehn