Die erste Pflegewissenschaftlerin im Sachverständigenrat des Bundesgesundheitsministeriums ist Gabriele Mayer (Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg) gewesen. Sie wurde 2010 berufen und ist bis zur neuen Berufung des neuen Sachverständigenrats am 1. Februar 2023 geblieben.
Nun ist auf sie Melanie Messer gefolgt, die als W2-Professorin an der Universität Trier die Abteilung Pflegewissenschaft II leitet. Sie forscht zu den Folgen der Covid-19-Pandemie auf Versorgungssituationen und evidenzbasiertes Handeln. Ihr Fokus liegt auf Aspekten der Versorgungsqualität, Patientenzentrierung und Gesundheitskompetenz.
Melanie Messer kennt sich aus mit G-BA und Selbstverwaltung
Die Mechanismen der Selbstverwaltung, die das deutsche Gesundheitswesen prägen, dürften der Pflegewissenschaftlerin bekannt sein: Sie hat unter anderem im Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) den Stabsbereich Patientenbelange geleitet und im Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) im Ressort Nichtmedikamentöse Verfahren als Projektleiterin und wissenschaftliche Mitarbeiterin gearbeitet. Sowohl IQTIG, als auch IQWIG sind Institute des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), dem mächtigsten Gremium der Selbstverwaltung (hier wird beispielsweise entschieden, welche Therapien und Medikamente von den Krankenkassen finanziert werden).
Lauterbach hat den Namen des Sachverständigenrats modernisiert
Dass nun wieder eine Pflegewissenschaftlerin zum Sachverständigenrat gehört, zeigt, dass der Beitrag des Pflegeberufs zur Patientenversorgung inzwischen ernster genommen wird. Auch die Umbenennung des Rats in „Sachverständigenrat für Gesundheit & Pflege“ spricht dafür. Bisher hieß er sperrig-bürokratisch „Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen“. Der Name wurde erst Ende 2022 in Zuge des Krankenhauspflegeentlastungsgesetzes (KHPflEG) geändert. Nach dem KHPflEG soll er nun auch „in der Regel“ alle zwölf Monate ein neues Gutachten vorlegen und nicht mehr nur alle zwei Jahre.
Aufgabe des Sachverständigenrats ist es, die Entwicklung der gesundheitlichen Versorgung mit ihren medizinischen und wirtschaftlichen Auswirkungen zu analysieren und „daraus Empfehlungen für eine bedarfsgerechte Versorgung von Patientinnen und Patienten abzuleiten sowie Möglichkeiten und Wege zur Weiterentwicklung des Gesundheitswesens aufzuzeigen“, wie es beim Bundesgesundheitsministerium heißt.
Aus altem Sachverständigenrat ist nur Jonas Schreyögg geblieben
Weitere Mitglieder im Sachverständigenrat Gesundheit & Pflege sind neben Melanie Messer:
- Prof. Nils Gutacker, PhD Professor für Health Economics an der University of York, England
- Prof. Dr. med. Michael Hallek Direktor der Klinik für Innere Medizin an der Uniklinik Köln und stellvertretender Direktor des Centrums für Integrierte Onkologie Aachen Bonn Köln Düsseldorf (CIO)
- Prof. Dr. med. Stefanie Joos Lehrstuhlinhaberin für Allgemeinmedizin in Tübingen und ärztliche Direktorin des Instituts für Allgemeinmedizin und interprofessionelle Versorgung des Universitätsklinikums Tübingen
- Prof. Dr. med. Jochen Schmitt, MPH Professor für Sozialmedizin und Versorgungsforschung an der Technischen Universität Dresden und Direktor des Zentrums für Evidenzbasierte Gesundheitsversorgung (ZEGV) der Dresdner Hochschulmedizin
- Prof. Dr. rer. oec. Jonas Schreyögg Wissenschaftlicher Direktor des Hamburg Center for Health Economics (HCHE) an der Universität Hamburg
- Prof. Dr. rer. oec. Leonie Sundmacher Leiterin des Fachgebiets Gesundheitsökonomie an der Technischen Universität München
Gesundheitsminister Lauterbach hat fast alle Mitglieder des alten, 2019 von seinem Vorgänger Jens Spahn (CDU) berufenen Sachverständigenrats ausgetauscht – bis auf Jonas Schreyögg aus Hamburg, der als einer der einflussreichsten Gesundheitsökonomen Deutschlands gilt. Schreyögg hat unter anderem an der Bertelsmann Studie zur Neuordnung Krankenhaus-Landschaft mitgewirkt. Die Studie ist 2019 zu dem Ergebnis gelangt, dass es in Deutschland zu viele Krankenhäuser gibt.
Autorin: kig