Foto: Maren Schlenker

Personalbemessung

Wie viele Pflegekräfte brauchen wir? 8 FAQs zur PPR 2.0

Für Pflegeheime gibt es schon eine Roadmap für die Personalbemessung. Im Krankenhaus fehlt sie noch. Nun hat Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) die PPR 2.0 in Aussicht gestellt. Was hat es mit diesem Instrument auf sich? 

1. Frage: Was sind PPR 2.0?

Die PPR 2.0 ist eine Weiterentwicklung der Pflegepersonalregelung (PPR) 1 aus den 90er-Jahren. Sie gilt auf allen bettenführenden somatischen Stationen für Erwachsene und soll dabei helfen, die Pflegepersonalkrise zu bewältigen und zu mehr Pflegepersonal im Krankenhaus führen. Die drei wesentlichen Akteure, die die PPR 2.0 erarbeitet haben – das sind die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), Verdi und der Deutscher Pflegerat – haben versucht, die ehemalige PPR an die heutige Versorgungsrealität anzupassen. Parameter der jetzigen Qualitätssicherung, aber auch neue Pflegekonzepte haben sie bei der Bearbeitung berücksichtigt.

Bereits in den PPR 1 wurde täglich der Pflegeaufwand von stationär behandelten Patienten bestimmt und so die notwendige Anzahl von Pflegekräften abgeleitet. Die PPR 1.0 hat damals einen Mehrbedarf von  21.000 Stellen ergeben, 8.000 mehr als ursprünglich vorgesehen waren. Dies wird aller Voraussicht auch mit der PPR 2.0 passieren. Vera Lux, Pflegedirektorin an der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH), geht von einem Mehrbedarf von ca. 25 Prozent aus.

Mit Einführung des DRG Systems ist die PPR 1.0 – zumindest für die Abrechnung – obsolet geworden. An manchen Krankenhäusern wurde sie jedoch über all die Jahre noch als internes Steuerungsinstrument weiter erhoben.

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2. Frage: Was ist das Ziel der PPR 2.0?

Der Grundgedanke war und ist, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Pflege zu entlasten und so einen Beitrag zur Attraktivität des Berufs zu leisten. Mit der PPR 2.0 will die Politik den heutigen Mehrbedarf in den Krankenhäusern feststellen. Mittels eines Personalbemessungsinstruments wollte sie ein Signal an Pflegefachkräfte senden, dass sie das Problem des Fachkraftmangels erkannt hat und angegangen ist.

Mittlerweile zweifeln viele Verbände und Pflegende am Sinn dieses Bemessungsinstruments. Vielleicht hat die Entscheidung auch deshalb so lange gedauert.

[Pro und Contra PPR 2.0. Lesen Sie hierzu: https://www.pflegen-online.de/ppr-20-gut-oder-eher-nicht]

Die PPR 2.0 war von Anfang an als Interimsinstrument gedacht, bis ein wissenschaftlich fundiertes Personalbemessungsinstrument erarbeitet ist – wie von Professor Rothgang in der Altenpflege.

[Ein Interview mit Heinz Rothgang lesen Sie hier: https://www.pflegen-online.de/die-fachkraftquote-geht-der-personalmix-kommt]

Kriterien für das Instrument, die Pflegepersonalbemessung im Krankenhaus, kurz PePiK, wurden bereits festgelegt. Die Ausschreibung ist noch nicht erfolgt

3. Frage: Was hat sich bei der PPR 2.0 geändert im Vergleich zu der PPR 1.0?

Um Patienten nach dem alten und neuen System der Pflegepersonal-Richtlinie einstufen zu können, werden die Tätigkeiten der Pflegefachkräfte in Allgemeine Pflege (Stufe A) und Spezielle Pflege (Stufe S) eingeteilt. Allgemeine Pflegetätigkeiten umfassen z.B. Körperpflege, Ernährung, Bewegung oder Positionierung. Benötigt der Patient beispielsweise nach Operationen oder invasiven Eingriffen spezielle Pflege, wird diese Tätigkeit in der Stufe S erfasst. Dazu gehört u.a. auch die medikamentöse Wundversorgung oder die Behandlung von Wunden.

Folgende Änderungen gibt es jetzt:

  1.  Die Tagesschicht, die mit der PPR 2.0 gemessen wird, wurde um zwei Stunden erweitert und gilt jetzt von 6 bis 22 Uhr, statt wie bei den PPR 1.0 bis 20 Uhr.
  2.  Die Pflegekategorien, denen Patienten zugeordnet sind, gliedern sich in vier statt früher in drei Stufen. Es bleibt die Untergliederung in den Bereich A (Pflegeintensität Allgemeine Pflege) und S (Pflegeintensivität Spezielle Pflege). Es wurden also die Stufen A4 und S4 für „hochaufwendige Leistungen“ neu eingeführt.
  3.  Die Pflegegrundwert und der Fallwert wurden angehoben. Der Grundwert, der einmal täglich addiert wird und für Leistungen steht, die keinen direkten Patientenbezug haben (z.B. pflege- und behandlungsbezogene Besprechungen, Leistungen im Zusammenhang mit Leitungsaufgaben etc.), ist von 30 auf 33 Minuten gestiegen. Der einmalige Fallwert, der jedem Patienten bei Krankenhausaufnahme und -entlassung angerechnet wird, ist von 70 auf 75 Minuten angehoben worden.

Im angehobenen Pflegegrundwert wurde der Tatsache Rechnung getragen, dass es heute erhöhte Anforderungen an Qualitätssicherung, Pflichtweiterbildung und auch neue Pflegekonzepte gibt. Beim erhöhten Fallwert wurde das Entlassmanagement, das heute einen ganz anderen Stellenwert hat, mitberücksichtigt sowie die Expertenstandards und Leitlinien der Fachgesellschaften.

Insgesamt ergibt sich nach Einschätzungen der DKG eine durchschnittliche Steigerung des Pflegezeitbedarfs pro Patienten um 8,1 Prozent gegenüber der alten PPR. Eines ist jedoch gleichgeblieben: Weder die PPR 1.0 noch die PPR 2.0 sind Instrumente, um einen geeigneten Besetzungsschlüssel für die Nachtschicht festzulegen!

4. Frage: Wie funktioniert dieses neue Bemessungsinstrument, die PPR 2.0?

Der tägliche Versorgungsbedarf eines Patienten orientiert sich an folgenden zwei Kategorien: „Allgemeinen Pflege“ (A) und „Spezielle Pflege“ (S). Jede dieser Kategorien hat wiederum vier Versorgungsstufen, von A1 bis A4 und von S1 bis S4. Jeder Stufe ist dabei ein bestimmter Minutenwert zugeordnet.

Am Ende des Tages zählt man also die dem Patienten zugeordneten Minutenwerte aus der Allgemeinen Pflege und der Speziellen Pflege zusammen. Dazu kommt dann on top täglich ein sogenannter Pflegegrundwert. Zudem bekommt jeder Patient im Krankenhaus noch einen einmaligen Fallwert. Jeder Patient hat somit einen Zeitwert zugewiesen bekommen, der den bedarfsorientierten Pflegeaufwand wiedergibt.

Beispiel: Ein Patient wird am Morgen bei der Visite und anschließenden Dokumentation eingeteilt und in folgende Pflegekategorien und Patientengruppen zugeordnet: A3 (Besondere Leistungen der Allgemeinen Pflege)/S2 (Erweiterte Leistungen der Speziellen Pflege). Im Tagdienst sind dann für A3 164 Minuten und für S2 56 Minuten hinterlegt, also insgesamt ein Tageswert von 220 Minuten.

5. Frage: Wann und wie soll die PPR 2.0 kommen?

Die PPR 2.0 soll laut Bundesgesundheitsministerium, das dazu ein Eckpunktepapier vorgelegt hat, in drei Stufen eingeführt werden:

  1.  Erprobungsphase von mindestens drei Monaten ab dem 1. Januar 2023: Hierzu sollen eine repräsentative Anzahl von Krankenhäusern beteiligt werden, der Rest kann freiwillig mitmachen.
  2.  Einführungsphase ab 1. Januar 2024: Die PPR 2.0 sollen verpflichtend angewendet werden. Ausnahmen sind erlaubt, wenn Kliniken tarifvertraglich oder anders vertraglich getroffene Vereinbarung zur Entlastung des Pflegepersonals getroffen haben.
  3.  Scharfschaltung ab 1. Januar 2025: Ab diesem Zeitpunkt drohen Sanktionen für Kliniken, die den durchschnittlichen Umsetzungsgrad der PPR 2.0 unterschreiten. Der Gesundheitsminister kündigte jedoch an, hier die Arbeitsmarktsituation im Auge zu behalten. Dennoch soll dann stufenweise der Personalschlüssel in der Pflege angehoben werden.

6. Frage: Wie kann daraus der Pflegebedarf abgeleitet werden?

Um die Zahl der Personalstellen für eine Tagschicht zu berechnen, benötigt eine Klinik bei dem Modell der PPR 2.0 folgende Werte:

  • Pflegegrundwert, 33 Minuten
  • Minutenwerte für die Patientengruppe, wie in dem Beispiel gerade 220 Minuten
  • Fallwert, 75 Minuten

Gegebenenfalls gesondert:

  • Werte für gesunde Neugeborene
  • Werte für teilstationär zu behandelnde Patienten

Die Personalstellen selbst sind dann etwas komplizierter zu ermitteln:

Der Pflegegrundwert wird mit der Zahl der insgesamt zu behandelnden Patienten am Krankenhaus an diesem Tag multipliziert. Die Minutenwerte der Patientengruppen werden mit der entsprechenden Zahl der Patienten in den einzelnen Patientengruppen multipliziert. Der Fallwert wird dann noch mit der Krankenhausaufnahmen je Tag multipliziert. Diese einzelnen Minutenwerte werden am Ende zu einer Gesamtstundenanzahl addiert, die dann in Personalstellen umgerechnet werden muss.

7. Frage: Kann mit der PPR 2.0 der Personalmangel behoben werden?

Mit der Einführung der PPR 2.0 geht der Wunsch der Krankenhäuser einher, die Verantwortung für die Pflegepersonalschlüssel wieder zurück in die eigenen Häuser zu holen. Erstmals in der Geschichte ist es gelungen, Krankenhäuser, Pflege und Gewerkschaft zu einen und unter ihrer Federführung ein gemeinsames Ziel zu verfolgen. An diesem Gesamt-Prozess, der Konzertierten Aktion Pflege (KAP), arbeiteten auch zum ersten Mal zwei Ministerien mit – das Bundesgesundheitsministerium und das Ministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Trotz KAP und dem Auftrag, ein Pflegepersonalbemessungsinstrument zu erarbeiten, ist es bisher nicht gelungen, dem Fachkräftemangel Herr zu werden. Schätzungen gehen von 40.000 bis 80.000 Stellen aus, die fehlen. In den kommenden zehn Jahren werden zusätzlich weitere 500.000 Pflegekräfte in Rente gehen. Wir brauchen sicherlich ein Instrument, mit dem wir auf wissenschaftlicher Grundlage den Bedarf festlegen können. Damit ist aber die Frage noch nicht geklärt, woher diese zusätzlichen Stellen – egal mit welchem Instrument sie am Ende gemessen werden – dann kommen. Eine Möglichkeit wäre, Aussteiger und Teilzeitpflegende wieder für den Beruf zu gewinnen.

8. Frage: Wie viele Pflegekräfte haben wir in Deutschland?

Wenn wir die Anzahl der Stellen benennen können, stehen wir nicht nur vor der Problematik, dass die Einrichtungen diese Stelle nicht besetzen können, weil Personal fehlt. Wir wissen derzeit auch nicht, wie viel Pflegende in Deutschland tätig sind. Denn hierzulande gibt es keine verpflichtende Registrierung der Pflegekräfte – Pflegekammern könnten dies übernehmen, aber bisher gibt es nur eine in Rheinland-Pfalz. Daher ist es schwierig, genaue Prognosen zu treffen, wie hoch der Personalbedarf in der Pflege ist oder sein wird.

Autorin: Alexandra Heeser

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