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Pflegende Angehörige

Wer bietet Betreuungs- und Entlastungsleistungen im Norden?

Wie finden Angehörige im Norden Deutschlands entlastende Betreuungsangebote für Pflegebedürftige in ihrer Familie? pflegen-online.de hilft Ihnen bei der Suche in ihrer Region.

In Niedersachsen, Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern haben wir für Sie ermittelt, wo und wie Sie an Adressen von anerkannten ambulanten Pflegediensten und Betreuungsdiensten in Ihrer Region kommen, die Ihren Pflegebedürftigen stundenweise einzeln oder in Gruppen betreuen.

Sogenannte „niedrigschwellige“ Betreuungsleistungen dienen Pflegebedürftigen mit körperlichen Erkrankungen oder erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz wie Demenzkranken, psychisch Kranken oder geistig Behinderten zur Aktivierung und Alltagserleichterung. Allen anerkannt Pflegebedürftigen mit Pflegegrad steht seit 2017 einen Entlastungsbeitrag von monatlich 125 Euro zu, mit dem sie den Einsatz von besonders geschulten ehrenamtlichen Betreuungskräften bezahlen können.

Auch Angehörige profitieren von der Betreuung ihrer pflegebedürftigen Familienmitglieder durch von Pflegekassen anerkannte Dienste, denn für einige Stunden pro Woche werden sie von Ihrer zuweilen anstrengenden Aufgabe entlastet. Einmal auszuspannen oder eigenen Wünschen und Anliegen nachzugehen, hat der Gesetzgeber allen pflegenden Angehörigen ganz bewusst mit Änderungen im Pflegeversicherungsgesetz ermöglicht.

Was fällt unter Betreuung und Entlastung?

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Auf den Entlastungsbetrag von monatlich 125 Euro ihrer Pflegekasse haben alle Pflegebedürftigen mit den Pflegegraden 1, 2, 3, 4 oder 5 ab 2017 Anspruch. Ihnen wird das Geld für anerkannte und qualitätsgesicherte Betreuungs- und Entlastungsleistungen aber nicht direkt ausgezahlt wie z. B. das Pflegegeld für Pflege durch Angehörige oder Freunde. Vielmehr rechnet der beauftragte Dienstleister es direkt mit der Pflegekasse des Versicherten ab.

Mit dem Geld können anerkannt Pflegebedürftige zum Beispiel

  • an einer anerkannten Betreuungsgruppe z. B. für interessierte Pflegebedürftige oder leicht Demenzkranke teilnehmen, die sie geistig und körperlich aktiviert, ihre verbliebenen Fähigkeiten fördert und ihr Selbstwertgefühl stärkt,
  • einen besonders geschulten ehrenamtlichen „Alltagsbegleiter“ z. B. für Gespräche zu Hause, Spaziergänge oder Einkäufe bezahlen lassen,
  • Hauswirtschaftshilfen anerkannter Betreuungsdienstleister honorieren lassen, die sie z. B. beim Putzen der Wohnung unterstützen oder beschwerliche Hausarbeiten wie die Gardinenwäsche übernehmen. – Zusätzlich kann ein zugelassener ambulanter Pflegedienst übrigens auch Hauswirtschaftsleistungen durch seine ausgebildeten Hauswirtschafterinnen als ambulante Sachleistung für den Pflegebedürftigen mit dessen Pflegekasse abrechnen.

Tipp der Experten von pflegen-online.de: Zusätzlich bieten ambulante Pflegedienste auch Hauswirtschaftsleistungen durch ausgebildete Hauswirtschafterinnen an. Als ambulante Sachleistungen, die der beauftragte Dienst mit der Pflegekasse abrechnet, stehen sie allen anerkannt Pflegebedürftigen zu.

Außerdem kann der Entlastungsbeitrag laut Pflegeversicherungsgesetz (vgl. § 45 b SGB XI) auch zur Mitfinanzierung folgender Betreuungs- und Pflegeleistungen verwendet werden:

  • Allgemeine, Anleitung, Begleitung und Betreuung durch anerkannte Einrichtungen und Helfer/innenkreise,
  • Eigenanteil zur Verhinderungspflege bei Urlaub oder Krankheit von pflegenden Angehörigen,
  • Eigenanteil zur Kurzzeitpflege z. B. nach Klinikaufenthalten von Pflegebedürftigen sowie
  • Eigenanteil zur Tages- oder Nachtpflege für zu Hause lebende Pflegebedürftige, die täglich mehr professionelle Pflege brauchen als Angehörige leisten können.

Ungenutzte Betreuungsleistungen 2015 und 2016 nutzen

Ein kleines Geschenk hat der Gesetzgeber allen schon 2015 und 2016 anerkannten Pflegebedürftigen und Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz wie Demenzkranken, psychisch Kranken oder geistig Behinderten gemacht: Sie dürfen ihre in diesen Jahren ungenutzten „Betreuungs- und Entlastungsleistungen“ nach § 45b des Pflegeversicherungsgesetzes komplett noch im gesamten Jahr 2017 in Anspruch nehmen. So haben es Bundestag und Bundesrat im Dezember 2016 mit dem Pflegestärkungsgesetz III (vgl. § 144 Abs. 3 SGB XI) beschlossen.

Für alle, die erst 2017 als pflegebedürftig von den Pflegekassen anerkannt wurden, gilt eine strengere Regel: Ihre ungenutzten Ansprüche auf durch den Entlastungsbeitrag finanzierten Betreuungsleistungen des laufenden Jahres verfallen künftig zum Ende Juni des Folgejahres.

So finden Sie Betreuungsdienstleister in Ihrem Bundesland

NIEDERSACHSEN

Eine aktuelle Übersicht vom 1. März 2017 der anerkannten ambulanten Pflegedienste und reinen Betreuungsdienste in ganz Niedersachsen, die für niedrigschwellige Betreuungsleistungen von den Pflegekassen zugelassen sind, bietet das Sozialministerium auf der Website als Download an.

Ansonsten liefern die nächstgelegenen Pflegestützpunkte häufig die umfassendsten Informationen zu den benötigten Diensten, die sie auch für ihre Region als Download auf der Homepage des Sozialministeriums finden werden.

Viele bewährte Betreuungsdienste und häusliche Pflegedienste mit Betreuungsangeboten im Niedersachsen listet eine übersichtlich gestaltete Broschüre von 2012 hier auf.

BREMEN

Alle anerkannten Angebote zur Einzel- und Gruppenbetreuung von zugelassenen Pflegediensten und Betreuungsorganisationen hat die Sozialbehörde der Hansestadt Bremen in einer Übersicht vom 16. März 2017 zusammengestellt, die wir Ihnen als Download bereitstellen. Natürlich berät Sie auch der nächstliegende Pflegestützpunkt in der Hansestadt zu verfügbaren anerkannten Betreuungs- und Entlastungsangeboten in Ihrem Stadtteil in Bremen und Bremerhaven, den Sie hier rasch finden.

HAMBURG

Die große Hansestadt im Norden informiert ihre 1,8 Millionen Einwohner auf ihrer Homepage sehr verständlich über niedrigschwellige Einzel- und Gruppenbetreuung, die seit 2017 dafür geltenden Regeln der Pflegeversicherung und die von Pflegekassen finanzierten Nachbarschaftshilfen durch Privatleute mit absolviertem Pflegekurs nach § 45 des Pflegeversicherungsgesetzes. Auch zu den für die Beratung zuständigen Pflegestützpunkten in der Hansestadt finden Suchende hier die Kontaktdaten.

Nähere Informationen zur Betreuung speziell von Demenzkranken, den Adressen der dafür anerkannten Dienstleister in den Stadtteilen finden Sie auf der Homepage der Angehörigenhilfe Demenz für Hamburg. Dort erfahren Angehörige von Demenzkranken auch, wie sich sich selbst beraten lassen können und welche Selbsthilfegruppen es für sie gibt, welche Betreuungsgruppen, ehrenamtlichen Besuchsdienste in den vielen Hamburger Stadtteilen bestehen. Zudem zeigt die Angehörigenhilfe Demenz auf, wie sich engagierte Freiwillige zu Alltagsbegleitern von Demenzkranken schulen lassen können.

SCHLESWIG-HOLSTEIN

Eine informative Übersicht zu sämtlichen Ende 2016 anerkannten niedrigschwelligen Betreuungsangeboten für Menschen mit Demenz und Menschen mit Behinderung im Norden liefert das Kieler Sozialministerium auf dem Landesportal Schleswig-Holstein.

In erster Linie Pflegedienste, die zusätzliche Betreuung für Demenzkranke bieten, hat das Ministerium in einer Datei aufgelistet, die wir Ihnen als Download zur Verfügung stellen.

Zusammenfassend über alle Angebote für Demenzkranke im Norden informiert das Sozialministerium auf einer Extra-Seite des Landesportals.

MECKLENBURG-VORPOMMERN

Eine Liste aller aktuellen Anbieter von niedrigschwelligen Betreuungsleistungen findet sich weder auf der Homepage des Schweriner Sozialministeriums noch auf der Website der Landesregierung. Stattdessen wird Angehörigen von Demenzkranken dazu geraten, sich direkt an den Landesverband Mecklenburg-Vorpommern der Deutschen Alzheimer Gesellschaft in Rostock zu wenden, um Betreuungsangebote für Demenzkranke in ihrer Region unter Tel. 0381-208 75400 oder per E-Mail an info@alzheimer-mv.de zu erfragen. Deren Homepage: www.alzheimer-mv.de .

Autor: Uwe Lötzerich, UL Fachredaktion Gesundheit + Pflege, Hannover

Anerkannte niedrigschwellige Betreuungsangebote nach § 45 b SGB XI in Bremen

Übersicht zu sämtlichen Ende 2016 anerkannten niedrigschwelligen Betreuungsangeboten für Menschen mit Demenz

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