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Was die Inflationsprämie besonders attraktiv macht: Sie ist steuer- und abgabenfrei.  

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Welche Arbeitgeber eine Inflationsprämie zahlen 

Viele Leserinnen und Leser haben uns gefragt, wer außer den kommunalen Trägern und der Caritas eine Inflationsprämie zahlt. Wir haben uns bei Helios, Korian, den Johannitern, der Diakonie und anderen erkundigt  

Mitarbeiter der kommunalen Krankenhäuser und Pflegeheime und der Caritas dürften die erste Tranche der Inflationsprämie von 1.240 Euro inzwischen mit ihrem Juni-Gehalt erhalten haben. Aber wir sieht es bei den anderen Trägern aus? Gibt es welche, die ebenfalls eine Inflationsprämie gezahlt haben oder zahlen werden?     

Unsere stichprobenartige Anfrage bei den großen Trägern zeigt: Es sind gar nicht so wenige Arbeitgeber, die eine Inflationsprämie zahlen. In manchen Unternehmen gibt es unterschiedliche Tarifverträge, weshalb ein Teil der Pflegekräfte die Inflationspauschale bekommt, der andere nicht. Und dann sind da jene Arbeitgeber, bei denen noch keine endgültige Entscheidung gefallen ist, weil sie noch in den Tarifverhandlungen stecken oder die Tarifverhandlungen noch ausstehen.

Hier das Ergebnis unserer Stichprobe, das wir größtenteils im Wortlaut der Träger wiedergeben:

Alexianer: Die meisten Pflegekräfte erhalten die Inflationsprämie

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Beim größten katholischen Klinikverbund Deutschlands (30 Kliniken) haben viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Anspruch auf die Inflationsprämie, weil für sie der AVR-Caritas-Tarif gilt. Sie haben im Juni 1.500 Euro erhalten und bekommen im Juni 2024 die zweite Tranche in Höhe von 1.500 Euro.

Allerdings: „Bei Anwendung anderer Tarifwerke und bei einzelvertraglichen bzw. abweichenden Vereinbarungen, besteht kein Anspruch“, sagt ein Sprecher.

Asklepios: Inflationsprämie definitiv in den Hamburger Kliniken

Es hängt vom Standort und den dortigen Regelungen ab. In Hamburg beispielsweise zahlt Asklepios 3.000 Euro Inflationsprämie, weil der Klinikkonzern dort Mitglied in der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) ist.  

Diakonie Bayern: Inflationsprämie sehr wahrscheinlich

Zurzeit befinden sich die Mitglieder der Diakonie in der ARK in aktuellen Tarifverhandlungen. ARK steht für Arbeitsrechtliche Kommission, in der bei den großen kirchlichen Trägern (Diakonie und Caritas) jeweils die Dienstgeber (Arbeitgeber) und die Mitarbeitervertreter zu gleichen Teilen sitzen und das Arbeitsvertragsrecht verhandeln. Erst nach Abschluss der Verhandlungen lässt sich verbindlich sagen, ob es auch bei der Diakonie einen Inflationsausgleich geben wird.

„Nach allgemeiner Einschätzung gehen wir davon aus, dass auch dieses Tarifwerk in der nächsten Tarifverhandlung eine steuerfreie Inflationsausgleichsprämie enthalten wird“, heißt es in den FAQs zu den Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) auf der Website der Diakonie Bayern.

Diakonie Bremen: Es besteht eine gewisse Hoffnung

„Grundsätzlich zahlen die diakonischen Einrichtungsträger in Bremen eine Inflationsprämie, wenn diese in der Arbeitsrechtlichen Kommission für die AVR der Diakonie vereinbart worden sind“, sagt Oliver Schulz, Verbandskoordinator des Diakonischen Werkes Bremen, zu dem 43 Mitglieder gehören. „Der laufende Tarifvertrag enthält jedoch noch keine Inflationsprämie, da dieser bereits 2022 abgeschlossen wurde.“

Diakonie Hessen: Voraussichtlich 3.000 Euro Inflationsprämie

In einer Pressemitteilung heißt es: „Dienstnehmer und Dienstgeber der Arbeitsrechtlichen Kommission der Diakonie Hessen (ARK.DH) sind sich einig, dass es eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 3.000 Euro geben wird. Dies hat die ARK.DH am 19. Juni 2023 auf ihrer turnusmäßigen Sitzung zu Entgeltverhandlungen besprochen.“ Außerdem sind deutliche Lohnsteigerungen in den diakonischen Einrichtungen in Hessen, Teilen von Rheinland-Pfalz und im thüringischen Schmalkalden geplant. 

Über den gesamten Rahmen und die Auszahlungsmodalitäten besteht noch keine Einigkeit. Dies wird Thema der nächsten Verhandlungsrunde sein, die für Mitte Juli angesetzt ist.

Diakonie Hamburg: Vermutlich keine Inflationsprämie

Die Antwort auf unsere Anfrage: „Es wird in der Diakonie Hamburg überwiegend nach dem Kirchlichem Tarifvertrag Diakonie (KTD) gezahlt. In diesem Jahr hat der KTD für die Pflege keine Inflationsprämie vorgesehen. Die Verhandlungen mit den Gewerkschaften für das Jahr 2024 haben gerade begonnen. Insgesamt beobachten wir, dass die Gewerkschaften stark auf strukturelle Veränderungen setzen und nicht auf Einmalzahlungen. – Im AVR und TVL (Tarifvertrag der Länder) verhält es sich abweichend.“

Diakonie Mitteldeutschland: keine eindeutige Antwort zur Inflationsprämie

Es gibt aktuelle Verhandlungen in der unabhängig aufgestellten Arbeitsrechtlichen Kommission. Augenblicklich, so der Verband, lasse sich aber nur sagen: keine Inflationsprämie in der Diakonie Mitteldeutschland. „Inwieweit einzelne Träger, also Mitglieder in unserem Verband, schon Prämien gezahlt haben oder eine Auszahlung planen, kann ich nicht sagen. Unsere Mitglieder sind juristisch selbständig und handeln wirtschaftlich eigenverantwortlich“ sagt der Sprecher der Diakonie Mitteldeutschland Frieder Weigmann.    

Diakonie Niedersachsen: Alles noch offen

Es stehen noch Tarifverhandlungen aus, ob es eine Inflationsprämie gibt, lässt sich nicht sagen.

Diakonie Sachsen: Vermutlich gibt’s keine Inflationsprämie

Die Arbeitsrechtliche Kommission der Diakonie Sachsen hat gerade am 4. Juli ihre konstituierende Sitzung gehabt. Ob die Inflationsprämie Thema gewesen ist, kann Sprecherin Sigrid Winkler-Schwarz noch nicht sagen. Sie vermutet, dass die Neigung, die Inflationsprämie zu zahlen, eher gering ist. „Die Gegenfinanzierung steht nicht, außerdem sind die AVR-Tarife binnen Jahresfrist schon um 15 Prozent angehoben worden.“

Diakonie RWL: 3.000 Euro Inflationsprämie

Die Diakonie Rheinland Westfalen Lippe hat schon am 31. Mai die Details des neuen Tarifabschlusses, der auch eine Inflationsprämie enthält, in einer Pressemitteilung veröffentlicht  

Diakonie Württemberg: Fast alle Pflegekräfte bekommen die Inflationsprämie

Es erhalten bis auf wenige Ausnahmen alle Mitarbeitenden die 3.000 Euro Inflationsausgleichsprämie. Die Auszahlung der Tranchen läuft nur etwas anders ab als im TVöD. Wir haben nur die jeweiligen Tranchen nicht 1 zu 1 zum Tarifabschluss des Tvöd übernommen. Die erste Tranche haben einige schon Anfang Juni erhalten, andre bekommen sie erst mit dem Juli-Gehalt.

Helios: In fast jeder zweiten Klinik gibt es 2.000 Euro Inflationsprämie

Helios hat sich mit der Gewerkschaft Verdi geeinigt, dass an 38 der insgesamt 87 Kliniken des Helios-Konzerns eine Inflationsprämie gezahlt wird – 1.000 Euro in bereits zurückliegenden Monat Juni, weitere 1.000 Euro zum 1. Juli 2024.

Korian: keine Inflationsprämie, weil „Pflegekassen sie verwehren“

Die Stellungnahme von Korian im Wortlaut: „Wir haben für 2023 bei den Pflegekassen sowohl eine prozentuale Steigerung auf unser Entgeltsystem Worx als auch die Inflationsausgleichsprämie beantragt. Auf diesem Weg haben wir versucht, in der aktuell unklaren Gemengelage beide Wege offen zu halten. Natürlich würden auch wir unseren Mitarbeiter:innen gerne die Inflationsausgleichsprämie zahlen. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass diese von den Pflegekassen im Pflegesatz auch anerkannt wird.

Bedauerlicherweise verweisen die Kassen auf eine Vorgabe ihres Spitzenverbandes von Anfang des Jahres und verwehren Trägern, die das Tariftreuegesetz anwenden, die monatliche Auszahlung der Inflationsprämie. Gleichzeitig gewähren sie genau diese Möglichkeit den Einrichtungen, die TVöD anwenden oder auch kirchlichen Trägern. Wir halten das für eine nicht gerechtfertigte Benachteiligung unserer Mitarbeiter:innen.

Dennoch sehen wir Stand heute wenige Chancen für die Anerkennung der Zahlung der Inflationsausgleichsprämie. Daher können wir unseren Mitarbeiter:innen in der Pflege heute nur versprechen, dass sie entsprechend den gesetzlichen Vorgaben Gehaltsanpassungen zum 1. September – somit ein Jahr nach Einführung unseres Gehaltssystems „Worx“ – erhalten werden. Diese Steigerungen sind in der Höhe nicht frei gestaltbar und richten sich nach dem regional durchschnittlichen Entgeltniveau und unterscheiden sich deshalb von Bundesland zu Bundesland.“

Johanniter: Inflationsprämie in Kliniken, aber nicht in Pflegeheimen

Bei den Johannitern gibt es – ähnlich wie bei der Diakonie oder Asklepios je nach Bereichen teilweise unterschiedliche Tarife bzw. (tarifähnliche) Arbeitsvertragsrichtlinien. In den Johanniter-Kliniken (Krankenhäuser, Fach-  und Reha-Kliniken) gibt es offenbar eine Inflationsprämie von insgesamt 3.000 Euro (ausgezahlt wie im öffentlichen Dienst: erst 1.240 Euro, danach jeweils 220 Euro verteilt über mehrere Monate), in den Johanniter-Seniorenhäusern dagegen nicht.

Hier die Antwort der Johanniter im Wortlaut:

„Für unsere Johanniter-Kliniken gelten - historisch bedingt - unterschiedliche Tarife und Arbeitsvertragsrichtlinien. Abhängig vom jeweiligen Tarif und der Dienstart erhalten die Mitarbeitenden z.B. zwischen dem 1. Januar 2023 und dem 1. Januar 2024 Erhöhungen von bis zu rund 11 Prozent.

In einem anderen Tarifwerk hat es zusätzliche Zahlungen gegeben, wie etwa zum 1. Juni 2023 einen einmaligen Inflationsausgleich in Höhe von 1.240 Euro und außerdem gibt es hier zwischen dem 1. Juni 2023 und dem 29. Februar 2024 zusätzlich einen monatlichen Inflationsausgleich in Höhe von 220 Euro, also insgesamt direkte Inflationsausgleichszahlungen in Höhe von 3.000 Euro.

Ab dem 1. März 2024 erfolgt eine Gehaltserhöhung von monatlich 200 Euro plus 5,5 Prozent, insgesamt werden dann mindestens 340 Euro monatlich zusätzlich gezahlt.

In den Johanniter-Seniorenhäusern (Pflege und Betreutes Wohnen) werden, anders als bei vielen anderen Trägern, die Gehälter kontinuierlich angehoben. Zwischen dem 1. Januar 2023 und dem 1. Juli 2024 steigen die Gehälter (für die häufigsten Entgeltgruppen 2 bis 13) in einem dreistufigen Prozess um insgesamt über 10 Prozent. Die nächste Erhöhung findet am 1. Januar 2024 statt. Wichtig ist, dass lineare und strukturelle Tarifanhebungen sowie Inflationsausgleichszahlungen immer als Paket zu betrachten sind.

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Sana: Die meisten Pflegekräfte bekommen eine Inflationsprämie

Auch bei der Sana Kliniken erhalten einige Pflegekräfte eine Inflationsprämie, andere nicht. Allerdings, so Unternehmenssprecher Volker Knauer, hat die überwiegende Mehrzahl der Pflegekräfte Einmalzahlungen erhalten – als Inflationsausgleichsprämie und als Corona-Prämie.

Die Antwort von Sana im Wortlaut:

„Etwa 10.000 Beschäftigte fallen unter den Tarifbereich des öffentlichen Dienstes, also unter den TVöD. Hier gelten die im Frühjahr zwischen den Tarifpartnern ausgehandelten Konditionen. Hintergrund ist, dass einige Häuser sich in kommunaler Hand befunden haben, bevor Sana die (Mehrheits-) Anteile erworben hat und sich die Tarifzugehörigkeit im Zuge der Anteilsübernahme nicht geändert hat.

Weitere Beschäftigte unterliegen Haustarifverträgen. Diese haben keine einheitliche Geltungsdauer und somit lassen sich hier keine generellen Aussagen treffen – zumal Haustarifverträge auch ganz aktuell verhandelt werden.

Und letztlich gilt für rund 10.000 weitere Beschäftigte der Konzerntarifvertrag der Sana Kliniken AG. Hier kam es am 11. November vergangenen Jahres zu einem Tarifabschluss. Dieser sah auch Einmalzahlungen vor. Konkret:

  • steuerfreie Corona-Prämie in Höhe von 2.000 Euro je Vollkraft (VK) im Dezember dieses Jahres (Azubis 750 Euro je VK) und eine steuerfreie Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 500 Euro je VK (Azubis 200 Euro je VK) in 2024 – insgesamt damit 2.500 Euro steuerfreie Einmalzahlungen während der Tariflaufzeit.
  • Soweit der nach § 3 Nr. 11b Einkommenssteuergesetz (EStG) maximal zulässige Betrag im Jahr 2022 bereits durch anderweitige Sonderzahlungen ausgeschöpft ist, handelt es sich im Jahr 2022 jedoch um eine Brutto-Zahlung – dies betrifft insbesondere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die staatliche Corona-Prämien erhalten haben.“

Unikliniken: Je nach dem …. 

Bei den Unikliniken kommt es ganz darauf an, welchen Tarifvertrag sie haben: Ist es der TVöD-K der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), gibt es eine Inflationsprämie, weil darin die Prämie  vereinbart ist. Dieser Tarifvertrag gilt beispielsweise für das Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE).  Bei den Tarifgemeinschaften der Länder, zu denen etwa die Uniklinik Düsseldorf zählen, ist eine tarifliche Inflationsprämie nicht vorgesehen. 

Fazit: Altenpflege bei Inflationsprämie im Nachteil

Pflegekräfte in Kliniken haben gute Aussichten auf eine Inflationsprämie, vor allem, weil ein großer Teil von ihnen bei kommunalen Trägern beschäftigt ist: In kommunalen Kliniken sind mit 49 Prozent fast die Hälfte aller Krankenhausbetten aufgestellt (Stand 2017) – bei den freigemeinnützigen (wie Malteser, Johanniter, AWO, Diakonie) und den sind privaten Trägern (Asklepios, Helios, Sana, Ameos etc.) sind es jeweils  deutlich weniger.

Pflegekräfte in Pflegeheimen und in ambulanten Diensten kommen dagegen sehr viel seltener in den Genuss der Inflationsprämie: Es gibt nur sehr wenige kommunale Träger, außerdem sind Häuser der Caritas, die ebenfalls eine Inflationsprämie zahlen, zwar gut vertreten, aber weit davon entfernt, den Markt zu beherrschen. Hinzu kommt: Gelegentlich gibt es offenbar auch innerhalb der Trägerschaft günstige Tarifverträge für die Krankenpflege und ungünstigere für die Altenpflege (siehe oben Johanniter). Und: Bei den privaten Träger, die stark vertreten sind in der Altenpflege, scheitert die Inflationsprämie zurzeit (nach Aussagen von Korian) an der Refinanzierung durch die Kassen.               

Recherche: kig

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