Mehr als vier Monate haben Union und Sozialdemokraten über einen Koalitionsvertrag verhandelt. Anfang Februar einigten sich die Parteien auf ein Papier, dass deutliche Verbesserungen für die Pflege in der Altenpflege verspricht. Pflegen-online stellt die wichtigsten Punkte vor und ordnet sie ein.
8.000 neue Stellen
In einem Sofortprogramm sollen laut Koalitionsvertrag 8.000 neue Fachkraftstellen für medizinische Behandlungspflege in Pflegeeinrichtungen geschaffen werden. Das Programm ist als Ausgangspunkt für „weitere Schritte“ gedacht. Welche das sein sollen, bleibt im Koalitionsvertrag offen. 8.000 neue Stellen klingen zwar gut, bedeuten jedoch de facto bei aktuell rund 14.000 Pflegeeinrichtungen nur rund 0,5 Stellen pro Einrichtung.
Sozial- und Pflegeverbände, Wissenschaftler und auch kirchliche Träger sprechen deshalb von einem „Tropfen auf den heißen Stein“. Erst recht, wenn diese neue Stellen dem realem Bedarf gegenüberstellt werden. So sieht der Deutsche Pflegerat in der Langzeitpflege „in einer kurzfristigen Perspektive“ einen Bedarf von 50.000 Stellen. Für Franz Wagner, Präsident des Deutschen Pflegerates, bleibt der Entwurf für den Koalitionsvertrag daher „deutlich hinter den Versprechungen im Wahlkampf zurück.“ Statt 8.000 neuer Stellen fordert Wagner Im Rahmen eines Sofortprogramms einen „zügigen Aufbau von jeweils 50.000 Stellen in den Krankenhäusern und Pflegeheimen“.
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Interessant wird sein, wie die 8.000 neuen Fachkräftestellen finanzierten werden sollen. Laut Union und SPD soll die Gesetzliche Krankenversicherung die kompletten Kosten für das Sofortprogramm übernehmen. Falls die Pflegeversicherung dann ihre Beiträge reduziert, könnte der Schritt aus Sicht des DBfK schnell zum Nullsummenspiel für die Pflege werden.
„Konzertierte Aktion Pflege“
Mit einem ganzen Bündeln an Maßnahmen soll der Einigung die „bedarfsgerechte Weiterentwicklung der Situation in der Altenpflege“ erreicht werden. Dazu soll es eine Ausbildungsoffensive, höhere Anreize für eine Rückkehr von der Teil- in die Vollzeit, ein Wiedereinstiegsprogramm, eine bessere Gesundheitsvorsorge für Beschäftigte und eine Weiterqualifizierung von Pflegehelfern zu Pflegefachkräften geben. Wie das im Detail aussehen soll, sagen die Koalitionäre nicht. Der Pflegerat hält im Grundsatz diese Pläne für richtig. Die Aktion sollte aber nach Auffassung des Pflegerates auf alle Versorgungsektoren und damit alle Pflegeberufe ausgeweitet werden.
Bezahlung in der Altenpflege nach Tarif
Die Koalition in spe will für „angemessene Löhne und gute Arbeitsbedingungen in der Altenpflege sorgen. Deshalb soll es zukünftig stärker eine Bezahlung in der Altenpflege nach Tarif geben. Ob das vollmundige Versprechen so umgesetzt wird, darf bezweifelt werden. Bislang arbeitet die Mehrheit der Beschäftigten nicht nach Tarif. Die derzeit mehr als 100 existierenden Tarifverträge sind überwiegend sogenannte Haustarifverträge, die auf einen Träger oder auf eine Einrichtung beschränkt sind.
Einen Flächentarifvertrag gibt es bislang nicht, auch weil sich die Arbeitgeber vehement dagegen wehren. Aus gutem Grund: So lange es keinen bestehenden Flächentarif gibt, müssten das Bundesarbeitsministerium oder die entsprechenden Ministerien der Länder eine bestehende tarifliche Lösung offiziell für allgemeinverbindlich erklären, um flächendecken gute tarifliche Bedingungen für Pflegekräfte einzuführen. Das ist nach bestehender Rechtslage jedoch kompliziert, auch weil es dafür eigentlich eines bestehenden Flächentarifvertrages bedarf.
Die Koalition hat das Dilemma offenbar erkannt und will „die gesetzlichen Voraussetzungen dafür schaffen.“ Dies kann eigentlich nur bedeuten, dass die Erklärung der Allgemeinverbindlichkeit im Rahmen einer rechtlichen Reform erleichtert wird. Zumindest die SPD unterstützt derzeit die Forderungen die Forderungen nach einem allgemeinverbindlichen „Tarifvertrag Soziales“, wie ihn Verdi, aber auch andere Verbände wie der Arbeitgeberverband der Arbeiterwohlfahrt (AGV AWO) schon seit längerem fordern. Von einem Flächentarifvertrag würden „alle Beschäftigen profitieren“, heißt es beim AGV Awo.
Stärkung der ambulanten Altenpflege im ländlichen Raum
Laut Koalitionspapier sollen die Bedingungen für die ambulante Altenpflege im ländlichen Raum verbessert werden. Konkreter wird der Vertrag aber lediglich bei einer besseren Honorierung der Wegezeiten, wenn die Versorgung „nur mit längeren Anfahrtswegen sichergestellt“ werden kann.
Autor: Guntram Doelfs
Illustration: Götz Wiederoth