pflegen-online: Warum plädiert die Ärztekammer Schleswig-Holstein für Pflegekammern? Es gibt ja durchaus Ärzteorganisation, die die Pflege lieber am Katzentisch sähen ...
Henrik Herrmann: Mit der Pflegeberufekammer haben wir hier in Schleswig-Holstein in der Pflege endlich einen mandatierten - sprich einen offiziellen, politisch legitimierten - Ansprechpartner. Vorher gab es natürlich schon unterschiedliche Pflegeverbände, aber es war immer problematisch einzelne anzusprechen, weil sie kein Mandat haben, für die gesamte Berufsgruppe zu sprechen. Das ist bei einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, so wie es jetzt die Pflegeberufekammer ist und wie wir es schon seit 75 Jahren sind, etwas anderes. Die Pflegeberufekammer ist ja das Ergebnis eines politischen Beschlusses im Landesparlament, also eine Entscheidung auf höchster politischer Ebene.
Warum ist es Ihnen so wichtig, einen offiziellen Ansprechpartner in der Pflege zu haben?
Wir brauchen die Pflegefachkräfte! Nur gemeinsam können wir die Versorgung im Flächenland Schleswig-Holstein zukunftsfähig machen. Wir müssen die Probleme und möglichen Lösungen gemeinsam besprechen. Es wird in unserem Bundesland, mehr und mehr ein teamorientiertes Arbeiten stattfinden. Dabei wird die Pflege im ambulanten Bereich einen ganz wichtigen Part spielen.
Auf welchen Gebieten, in welchen Fragen arbeiten Sie mit der Pflegeberufekammer zusammen? Die Ärztekammer und die Pflegeberufekammer haben in bestimmten Bereichen eine gemeinsame Schnittmenge. Bei Themen, die beide Berufsgruppen betreffen, lohnt es sich besonders zusammenzuarbeiten und das tun wir auch. Die Zusammenarbeit haben wir in gemeinsamen Projekten zu „Gewalt gegen Gesundheitsberufe" und der „Gesundheitlichen Primärversorgung", bei der eine enge horizontale Zusammenarbeit der Gesundheitsberufe Voraussetzung für eine gute Versorgung ist. Außerdem veranstalten wir gemeinsame Fortbildungen.
Pflegekammern bekommen von einigen Mitgliedern viele Gegenwind, einige gehen sogar soweit und klagen, so wie vor eineinhalb Jahren zwei Pflegefachkräfte am Oberverwaltungsgericht in Lüneburg (Niedersachsen). Erleben Sie so etwas auch mit Ärzten? Es gab vereinzelt Mitglieder, die nicht mehr in der patientennahen Versorgung tätig sind, die keine Beiträge mehr zahlen wollten. Diese Einzelfälle sind aber längst ausgeurteilt: Die Mitgliedschaft ist klar an die Approbation gebunden. Das heißt, jeder, der eine Approbation besitzt, ist damit Mitglied einer Ärztekammer. Eine Nicht-Mitgliedschaft ist damit nur durch Abgabe der Approbation möglich.
[In Niedersachsen will die Landesregierung die Pflegekammer auflösen. Lesen Sie in unserem Artikel , Auflösung der Pflegekammer wenig demokratisch, was ein Rechtswissenschaftler davon hält]
Nehmen wir einmal an, es würde schlecht laufen und die Pflegeberufekammer aufgelöst: Was würde das für Sie bedeuten? Was würden Sie vermissen? Dies wäre sicherlich nicht nur für die Pflegenden im Land schlecht. Als mandatierte Ansprechpartnerin gibt die Pflegeberufekammer ihren Mitgliedern eine Stimme. Für die Zusammenarbeit im Gesundheitswesen würde es dann schwieriger werden. Mit inoffiziellen Ansprechpartnern, die nie für die gesamte Berufsgruppe der Pflegenden sprechen können, wird eine Zusammenarbeit ohne Weiteres nicht möglich sein.
[Sie möchten regelmäßig über Pflegepolitik, Corona, Arbeitsrecht & Co. informiert werden? Und legen Wert auf fundierte Recherche? Dann abonnieren Sie unseren wöchentlich erscheinenden Newsletter – mit Gewinnspiel einmal pro Monat]
Interview: Kirsten Gaede