Bevor es Sars-CoV-2-Impfungen gab, war es klar: Alle Kontaktpersonen von Corona-Infizierten mussten sich in Quarantäne begeben. Jetzt sind geimpfte und genesene Kontaktpersonen im Allgemeinen von der Quarantänepflicht befreit. Eigentlich eine klare Sache? Längst nicht immer: Da ist die zweifach geimpfte Lehrerin in Berlin, deren zweifach geimpfter Mann sich mit dem Corona-Virus infiziert hat: Eigentlich muss sie arbeiten, denn die Quarantänepflicht gilt für sie nicht. Doch der Direktor selbst bittet sie, einen Grund zu finden, um sich krankschreiben zu lassen und nicht zur Schule zu kommen. Und da ist das Unternehmen aus Hannover, das seine Mitarbeiter bittet, im Falle eines engen Kontakts zu Corona-Infizierten, „die Möglichkeit kontaktvermeidender mobiler Arbeit zu nutzen, unabhängig von Test-, Impf- und Genesenen-Status“. Richtig kompliziert wird es aber im Pflegeberuf, denn hier gibt es eine komplex geregelte Quarantänepflicht.
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Mit unseren 8 Quarantäne-FAQs möchten wir allen denen eine Grundlage bieten, die als Geimpfte oder Genesene nicht wissen, wie sie sich am besten verhalten, wenn sie Kontakt zu einer Corona-infizierten Person haben oder hatten. Wir haben uns dabei vor allem an den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) sowie am Infektionsschutzgesetz orientiert.
1. Frage: Wer gilt in Deutschland als genesen?
Jobportal pflegen-online.de empfiehlt:
Wer vollständig geimpft oder genesen (Infektionsschutzgesetz, Paragraf 2 „Begriffsbestimmungen“) und wer von Quarantänemaßnahmen ausgenommen ist (Paragraf 6, „Ausnahmen von Absonderungspflichten“) regeln die COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV) sowie die Coronavirus-Einreiseverordnung (CoronaEinreiseV, Stand 28. September 2021). So gelten in Deutschland aktuell jene Personen als „genesen“, die eine symptomatische COVID-19-Erkrankung vor oder nach einer Erstimpfung durchgemacht haben und bei denen die Erkrankung mindestens 28 Tage, aber NICHT länger als sechs Monate zurückliegt. Zum Zeitpunkt der Infektion mit SARS-CoV-2 müssen sie mit einem PCR- oder PoC-PCR-Test positiv getestet worden sein.
2. Frage: Warum reicht ein Antikörper-Nachweis nicht, um als „genesen“ zu gelten?
Der Nachweis über Antikörper im Blutserum trifft lediglich eine Aussage darüber, DASS jemand eine Infektion mit SARS-CoV-2 durchmacht hat oder zurzeit durchmacht. Unklar bleibt aber, wann sie oder er die Infektion durchgemacht hat.
Auch wissen Wissenschaftler noch nicht, welche Antikörperkonzentration es braucht, um vor einer erneuten Ansteckung geschützt zu sein. „Ein Antikörpertest erlaubt daher keine eindeutigen Aussagen zu Immunität und Ansteckungsfähigkeit“, heißt es bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA, Stand 30. September 2021).
3. Frage: Wer gilt in Deutschland als „vollständig geimpft“?
Aktuell gelten in Deutschland diejenigen als „vollständig geimpft“, die von der Europäischen Arzneimittelbehörde (EMA) zugelassenen und von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Impfstoffen immunisiert wurden (RKI, Stand 3. August 2021). Dazu gehören fünf Impfstoffe
- Comirnaty von BioNTech (zwei Impfdosen)
- Spikevax von Moderna (zwei Impfdosen)
- Vaxzevria von AstraZeneca (zwei Impfdosen) oder
- Covid-19-Vaccine Janssen von Janssen-Cilag International (eine Impfdosis)
- Nuvaxovid von Novavax, ein Proteinimpfstoff, zugelassen seit dem 20. Dezember 2021
Für eine als vollständig geltende Impfung sind Impfkombinationen zugelassen, die beim Paul-Ehrlich-Institut einzusehen sind:
- BioNTech plus BioNTech
- AstraZeneca plus BioNTech
- AstraZeneca plus Moderna
- BioNTech plus Moderna
- Moderna plus BioNTech
4. Frage: Wer gilt noch als „vollständig geimpft“?
Als „vollständig geimpft“ gelten außerdem
- Genesene, die mit einem von der EMA anerkannten Impfstoff geboostert wurden
- Personen mit einem positiven Antikörpertest, die anschließend einmal geboostert wurden
- Menschen, die nach der ersten Impfung eine Infektion durchgemacht haben und ein weiteres Mal geimpft wurden.
Wer nach diesen Kriterien „geimpft“ ist oder einen Genesenen-Ausweis besitzt, ist von einer Quarantänepflicht nach einer Sars-CoV-2-Exposition ausgenommen. Doch das ist nicht in jedem Fall so.
5. Frage: Wann müssen geimpfte und genesene Pflegekräfte in Quarantäne?
Allerdings gibt es für vollständig geimpfte und genesene Pflegekräfte und andere Beschäftigte im Gesundheitswesen mit körpernaher Arbeit Ausnahmen von der Quarantäne- und Absonderungspflicht (siehe Paragraf. 6 SchAusnahmV). Sie sind verpflichtet, sich in Quarantäne zu begeben, unter anderem wenn
- sie Symptome entwickeln
- sie aus einem Hochinzidenzgebiet einreisen. Dann müssen sie eine Quarantäne einhalten, aus der sie sich erst nach fünf Tagen mit einem negativen PCR-Test freitesten lassen können
- sie mit einer Person in einem gemeinsamen Haushalt leben, bei der per PCR-Testung die Virus-Variante Beta (B.1.351), Gamma (P.1) oder Omikron (B.1.1.529) nachgewiesen wurde
- sie zuvor ohne FFP2-Maske oder medizinischen Mund-Nasen-Schutz mindestens zehn Minuten lang unter 1,5 Meter engen Kontakt mit Personen (Kollegen, Angehörigen, Bewohnern, Patienten, Familienmitgliedern, Freunden et cetera) hatten, die mit einer dieser Virusvarianten infiziert waren
- sie selbst aus einem Virusvariantengebiet einreisen oder sich in unmittelbarer Nähe zu einem Fluggast mit einer Infektion an einer der Virusvarianten befunden haben. Dann bleibt die Quarantäne (Absonderungspflicht) auch für Geimpfte und Genesene bei zehn Tagen.
Begründet werden diese Vorsichtsmaßnahmen damit, dass in der EU zugelassene Impfstoffe oder der nach einer Infektion erworbene Immunschutz gegen diese Virusvarianten nicht ausreichen könnte. An einem angepassten Impfstoff gegen die Omikron-Variante wird derzeit mit Nachdruck gearbeitet. Auch werden „ähnliche schwerwiegende besorgniserregende Eigenschaften“, die zu schweren Krankheitsverläufen oder einer erhöhten Mortalität führen könnten angenommen (Corona-Einreise-Verordnung, CoronaEinreiseV). Deshalb genüge es nicht, geimpft oder genesen zu sein, heißt es auf der Serviceseite der Bundesregierung.
6. Frage: Wie sollten sich Geimpfte und Genesene nach einer Exposition mit SARS-CoV-2 verhalten, wenn sie zum Beispiel im Gesundheitswesen arbeiten?
Sind vollständig Geimpfte und Genesene mit einer mit Corona infizierten Person (KEINE Virusvariante) in Kontakt gekommen und das Gesundheitsamt hat für sie keine Quarantäne angeordnet, heißt es dazu im Infektionsschutzgesetz (Stand 15.9.2021) und beim Robert-Koch-Institut (RKI, Stand 30. November 2021), dass
- Geimpfte und Genesene bis zum 21. Tag nach einer Exposition ein stetiges Selbst-Monitoring durchführen und, sich auf mögliche Symptome hin beobachten sollen. Treten Symptome auf, muss sich auch die geimpfte und genesene Pflegekraft unverzüglich in Selbstisolation begeben, bis ein PCR-Test vorliegt. Ist dieser positiv, bleibt sie in Quarantäne.
- sie jeglichen Kontakt mit ungeimpften Risikogruppen vermeiden sollten – beruflich und privat - also KEIN Kontakt mit ungeimpften und gefährdeten, nicht genügend geschützten Patienten.
Darüber hinaus empfiehlt das RKI vollständig geimpften Pflegekräften sowie Genesenen (zusätzlich mit einer Impfdosis geimpft),
- nach dem Kontakt mit einer infizierten Person oder einem Patienten OHNE angemessene Schutzausrüstung oder
- nach „selbst wahrgenommener Beeinträchtigung der Schutzmaßnahmen“ oder
- nach dem Auftreten von Symptomen
ihre berufliche Tätigkeit sofort zu unterbrechen und sich in enger Abstimmung mit dem Betriebsarzt oder einem Krankenhaushygieniker 14 Tage in häusliche Quarantäne zu begeben und möglichst am ersten Tag nach Feststellung der engen Kontaktperson einen PCR-Test zu machen. Ist der Test positiv, muss die Pflegekraft, wie jeder andere Corona-Patient auch, weiterhin in häuslicher Quarantäne bleiben. Das ist auch dann der Fall, wenn die Genesung einer engen Kontaktperson länger als sechs Monate zurückliegt.
7. Frage: Welche Hygiene- und Schutzmaßnahmen sind für vollständig geimpfte und genesene Beschäftigte im Gesundheitswesen einzuhalten?
In medizinischen und Alten- und Pflegeeinrichtungen muss vollständig geimpftes sowie vollständig genesenes Personal weiterhin alle Hygienestandards, Stichwort „AHA+L+A“, zum Schutz von Patienten, Bewohnern und Kollegen einhalten, um die Übertragung von Infektionen zu vermeiden, so das RKI, Stand 28. Oktober 2021. Erleichterungen kann es laut RKI für vollständig Geimpfte und Genesene nur solange geben, wie KEINE Symptome vorliegen. Das Risiko sich und andere anzustecken sei zwar deutlich reduziert. Es bestehe jedoch immer das Restrisiko einer Ansteckung.
8. Frage: Warum sind Hygiene- und Schutzmaßnahmen gerade jetzt so wichtig?
Der Schutz vor einer erneuten Ansteckung mit SARS-CoV-2 lässt mit der Zeit nach. Die Zahl der Impfdurchbrüche liegt laut RKI aktuell bei über 360.000 Fällen (Stand 9. Dezember 2021). Der Focus meldet am 26. November 2021, dass 44 Prozent der über 60-jährigen Intensivpatienten (nicht aller Intensivpatienten!) inzwischen Geimpfte seien. Frank Ulrich Montgomery, Vorstand des Weltärztebundes, forderte daher bereits am 28. November 2021 gegenüber den Zeitungen der Funke Mediengruppe ein Verfallsdatum für das Impf-Zertifikat. Erst nach einem Booster würden Geimpfte dann wieder als „vollständig geimpft“ gelten. Seit 21. Dezember 2021 nun sind die EU-Impf-Zertifikate neun Monate gültig.
Inzwischen nehmen die Sars-CoV-2-Ausbrüche wieder zu, immer mehr Bewohner in Pflegeheimen sterben. Eine besondere Gefährdung besteht bei Patienten, Bewohnern und auch für medizinisches und Pflegepersonal der ersten Priorisierungsgruppen, deren letzte Impfung länger als vier Monate zurückliegt und die nicht mit einer dritten Impfung geboostert wurden. Seit Ausbreitung der neuen und viel ansteckenderen Omikron-Variante bedeutet das nun für Gesundheitspersonal erneut erhöhte Vorsicht.
Zurzeit werden die Quarantäneregeln für Geimpfte und Genesene neu diskutiert. So fordert der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion Sepp Müller, CDU, in der Süddeutschen Zeitung beispielsweise für Geimpfte und Genesene generell Freitestmöglichkeiten nach fünf Tagen. Werde eine Woche lang täglich getestet, wäre eine solche Quarantänepflicht nach seiner Einschätzung hinfällig, so der CDU-Politiker der Zeitung Die Welt.
Autorin: Melanie M. Klimmer