Der Tarifabschluss bedeutet ab März 2024 eine tabellenwirksame Erhöhung von bis zu 16,9 Prozent. Die allermeisten Beschäftigten würden damit eine Erhöhung von über 11 Prozent erhalten, sagte Verdi-Vorsitzende Frank Werneke am Ende der Verhandlungen. „Das ist eine nachhaltige Steigerung der Einkommen, die beachtlich ist.“
Es waren zähe Verhandlungen und erst eine Schlichtungskommission ebnete den Weg zur Tarifvereinbarung. Und von den Gewerkschaftsforderungen – Gehaltserhöhung von 10,5 Prozent, mindestens aber 500 Euro mehr im Monat bei einer Laufzeit von zwölf Monaten – blieb dann doch nicht alles übrig. Der geforderte Inflationsausgleich Plus ließ sich am Verhandlungstisch trotz massiver Warnstreik-Unterstützung nicht durchsetzen. „Mit unserer Entscheidung, diesen Kompromiss einzugehen, sind wir an die Schmerzgrenze gegangen“, kommentierte Frank Wernecke das Ergebnis. Und verwies auf das nächste Jahr.
Die Tarifeinigung mit den öffentlichen Arbeitgebern im Detail
Geeinigt haben sich die Tarifpartner auf folgendes Paket:
Jobportal pflegen-online.de empfiehlt:
- Die Beschäftigten bekommen ein Inflationsausgleichsgeld, beginnend mit einer Sonderzahlung von 1.240 Euro im Juni 2023.
- Die Beschäftigten bekommen ein Inflationsausgleichsgeld, beginnend mit einer Sonderzahlung von 1.240 Euro im Juni 2023.
- Die Beschäftigten bekommen ein Inflationsausgleichsgeld, beginnend mit einer Sonderzahlung von 1.240 Euro im Juni 2023.
- In den Monaten Juli 2023 bis einschließlich Februar 2024 werden monatliche Sonderzahlungen in Höhe von 220 Euro gezahlt. Die Zahlungen aus dem Inflationsausgleichgeld summieren sich auf insgesamt 3.000 Euro und sind steuer- und abgabenfrei.
- Die Tabellenentgelte werden für die genannten Bereiche ab dem 1. März 2024 zunächst um 200 Euro (sog. Sockelbetrag) und anschließend um 5,5 Prozent erhöht. Soweit dabei keine Erhöhung um 340 Euro erreicht wird, wird der betreffende Erhöhungsbetrag auf 340 Euro gesetzt.
- Auszubildende erhalten im Juni 2023 ein Inflationsausgleichsgeld von 620 Euro.
- Außerdem werden die Ausbildungsentgelte ab 1. März 2024 um 150 Euro angehoben.
- Für die kommunalen Krankenhäuser, Pflege- und Betreuungseinrichtungen wurde darüber hinaus vereinbart, zuzüglich zum regulären Entgelt ein um bis zu zwei Stufen höheres Entgelt ganz oder teilweise gewähren zu können – unabhängig von der eigentlichen Stufenlaufzeit der Beschäftigten. 24 Monate, rückwirkend zum 1. Januar 2023 und bis zum 31. Dezember 2024, ist die Laufzeit der Vereinbarung.
Weit über 20 Milliarden Euro Mehrkosten
Die erzielte Einigung kostet weit über 20 Milliarden Euro: Der Bund rechnet mit 4,95 Milliarden, die kommunalen Arbeitgeber mit 17 Milliarden Mehrkosten – für Länder und Gemeinden der teuerste Tarifabschluss aller Zeiten.
Was der Tarifabschluss für Pflegekräfte bedeutet – 3 Beispiele
Und so viel gibt es für Pflegekräfte mehr:
Beispiel 1: examinierte Altenpflegerin
Eine examinierte Altenpflegekraft mit mindestens dreijähriger Ausbildung in Entgeltgruppe P7/Stufe 2 mit derzeit 2.932,41 Euro monatlichem Bruttogehalt erhält rückwirkend ab 1. Januar 2023 bis 30. Juni 2023 1.240 Euro netto Inflationsausgleichsgeld und vom Juli 2023 bis Februar 2024 monatlich 220 Euro netto mehr. Ab dem 1. März 2024 steigt das monatliche Bruttogehalt auf 3.304,69 Euro monatliches Bruttogehalt. Das sind dann 12,7 Prozent und 327,54 Euro mehr.
Beispiel 2: Pflegekraft mit Zusatzqualifikation
Pflegefachkraft mit Zusatzqualifikationen in der Entgeltgruppe P8/Stufe 4 mit derzeit 3.448,44 Euro monatlichem Bruttogehalt erhält rückwirkend ab 1. Januar 2023 bis 30. Juni 2023 1.240 Euro netto Inflationsausgleichsgeld und vom Juli 2023 bis Februar 2024 monatlich 220 Euro netto mehr. Ab dem 1. März 2024 steigt das monatliche Bruttogehalt auf 3.849,10 Euro. Das sind dann 11,6 Prozent und 400,66 Euro mehr.
Beispiel 3: Gehalt Wohnbereichsleitung
Altenpflegefachkraft mit höherer Verantwortung (zum Beispiel Wohnbereichsleitung mit sechs Jahren Berufserfahrung) in der Entgeltgruppe P12/Stufe 4 mit derzeit 4.424,61 Euro monatlichen Bruttogehalt erhält rückwirkend ab 1. Januar 2023 bis 30. Juni 2023 1.240 Euro netto Inflationsausgleichsgeld und vom Juli 2023 bis Februar 2024 monatlich 220 Euro netto mehr. Ab dem 1. März 2024 steigt das monatliche Bruttogehalt auf 4.878,96 Euro monatliches Bruttogehalt. Das sind dann 10,3 Prozent und 454,35 Euro mehr.
Was noch fehlt ist die Zustimmung der Gewerkschaftsmitglieder. Fällt die positiv aus, entscheidet die Bundestarifkommission für den öffentlichen Dienst am 15. Mai, ob die Tarifeinigung angenommen wird. Bei negativem Ergebnis der Mitgliederbefragung müsste neu verhandelt werden.
Autor: Hans-Georg Sausse