Es sollte ein ganz großer Aufschlag gegen den Pflegekräftenotstand werden. Mit dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) wollte der damalige Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) dem Pflegekräftemangel in Kliniken und Altenheimen Einhalt gebieten. Allein in der Altenpflege sollten ab 2019 13.000 zusätzliche Stellen voll finanziert werden. Dafür stellte der Minister 640 Millionen Euro in seinen Haushalt ein.
Hoffen auf ausländische Pflegekräfte und Umschüler
Für fehlendes Personal solle es keine Ausrede mehr geben, so damals Jens Spahn. Und mit dem Maßnahmenpaket wolle die Bundesregierung deutlich machen, dass sie verstanden habe. „Wir wissen um die Vertrauenskrise in der Pflege“. Nun gelte es, die neuen Stellen zu besetzen und dafür auch Pflegekräfte aus dem Ausland angeworben und Umschulungsangebote in Deutschland gemacht werden.
Doch offensichtlich ist die Ansage in der Pflegebranche nicht angekommen. Denn bis Stand Juli 2022 sind „2.797 bewilligte Stellen (in Vollzeitäquivalenten) bzw. 4.022 bewilligte Kopfzahlen gemeldet“, so der GKV-Spitzenverband auf unsere Anfrage. Das heißt: Gerade mal 20 Prozent der ausgelobten Stellen sind nach viereinhalb Jahren besetzt worden.
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Pflegerat: „Genehmigungshindernisse“ der Kassen
Stellt sich die Frage nach dem Warum. Waren etwa die Antragsbedingungen zu kompliziert? Kaum. Da ist das Gesetz eindeutig. Pflegeeinrichtungen mit bis zu 40 Bewohnerinnen bekommen zusätzlich eine halbe Pflegestelle finanziert, bei bis zu 80 Bewohnern gibt es eine, bei bis 120 Bewohnern anderthalb, und bei mehr als 120 Bewohnern sind es zwei Pflegestellen.
Liegt es dann vielleicht an einer zu bürokratischen Antragsstellung und Abwicklung? Auch das eher nicht. Die Anträge, zu stellen über die Kranken- und Pflegekassen, können über ein Online-Dokument ausgefüllt werden. Alternativ kann auch eine Excel-Datei heruntergeladen und per Post oder E-Mail verschickt werden. Umfang des Antragsbogen: anderthalb Din-A-4-Seiten.
Die Sache mit der 50-prozentigen Fachkraftquote
Ulrike Döring vom Deutschen Pflegerat sieht hier aber doch einen Knackpunkt: „Die Art, wie der Anspruch auf eine Stelle berechnet wird, gestaltete sich zumindest für einige Einrichtungen als schwer umsetzbar.“ Die Krankenkassen hätten Antragshürden und „Genehmigungshindernisse“ mit Regressandrohungen geschaffen. „So war es beispielsweise zu Beginn der Pandemie bei den vermehrten krankheitsbedingten Ausfällen oft nicht mehr möglich, die 50-prozentige Fachkraftquote einzuhalten. Das führte dann unmittelbar dazu, dass die Finanzierung der zusätzlichen Pflegefachkraftstellen von den Krankenkassen gestrichen wurde – und in der Folge auch dazu, dass die Einrichtungsträger von weiteren Antragstellungen absahen“, so das Präsidiums-Mitglied.
Eine weitere Antwort gibt Anna Catharina Klein, Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin des VDAB: „Die geringe Besetzung der 13.000 zusätzlichen Stellen ist auf mangelnde Personalressourcen zurück zu führen. Die Einrichtungen fanden und finden schlichtweg keine Mitarbeiter, die diese Stellen besetzen könnten.“ Auch beim GKV-Spitzenverband vermutet man „dass angesichts der herausfordernden Arbeitsmarktsituation nicht genügend Pflegepersonal verfügbar ist“.
Das hatte schon der Ex-Bundesgesundheitsminister als Hindernis erkannt. „Damit diese auch besetzt werden können, haben wir uns in der Konzertierten Aktion Pflege gemeinsam mit dem Arbeits- und dem Familienministerium und mehr als 50 Verbänden auf ein ganzes Bündel von wichtigen Maßnahmen verständigt, die wir nun umsetzen.“ Doch „die Konzertierte Aktion Pflege“ (KAP) ist in diesem Punkt bisher kaum erfolgreich gewesen.
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Wegen des demografischen Wandels ist es nicht damit getan, die Menschen in Ihrem Beruf zu halten, sondern deutlich mehr als bisher zu gewinnen. „Und hier stoßen mit Blick auf den Fachkräftemangel auch die Maßnahmen der Konzertierten Aktion an ihre Grenzen“, sagt Anna Catharina Klein vom VDAB. Und: „Maßnahmen, die das Problem nicht lösen, aber mit Blick auf die nächsten drei Jahre etwas Entspannung in der Praxis bringen könnten, kommen in der Praxis aufgrund von Personalmangel an anderer Stelle nicht an.“
Autor: Hans-Georg Sausse