Foto: jens schuenemann jps-berlin.de

Gehalt in der Pflege

Tarifpflicht – von wegen 100-prozentige Refinanzierung!

Ab 1. September gilt für die Altenpflege die Tarifpflicht. Doch noch verhandeln (mehrheitlich private) Betreiber und Kassen um jeden Cent. Viele Heime und Pflegedienste fürchten Insolvenz, denn jetzt kommen auch noch die hohen Energiekosten hinzu

Sven Wolfgram wägt seine Antwort ab: „Ich gehe davon aus, dass das, was im Gesetz steht auch umgesetzt wird.“ Der Leiter der Landesgeschäftsstelle des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) in Mecklenburg-Vorpommern führt für seine Mitglieder die Verhandlungen über die Refinanzierung der Tariftreuepflicht mit den Kostenträgern in dem nördlichen Bundesland. „Wir haben zwar bislang noch nicht in allen Bereichen Lösungen gefunden. Aber ich sehe bisher auf keinen Seiten, das jemand das Interesse hat, den Termin 1. September infrage zu stellen.“

Ähnliches wie aus Mecklenburg-Vorpommern ist vier Wochen vor der Umsetzung des Tariftreuegesetzes in der Pflegebranche aus vielen die regionalen Verhandlungen zu hören. Die wichtigste offene Frage: Werden die steigenden Lohnkosten von den Kostenträgern Eins-zu-Eins übernommen werden?

Ab 1. September gibt es für viele Pflegekräfte mehr Gehalt

Es war das große Versprechen der Politik zu Beginn der Corona-Pandemie: Die Pflegekräfte müssen für ihre Arbeit besser entlohnt werden. Klatschen auf dem Balkon allein reicht nicht. Um das zu erreichen, wurde noch kurz vor den Bundestagswahlen 2021 das Tariftreuegesetz durch das Parlament gepeitscht. Bedeutet: Ab 1. September 2022 werden nur noch Pflegeeinrichtungen zur Versorgung zugelassen – und können mit der Pflegeversicherung abrechnen – die ihre Pflege- und Betreuungskräfte mindestens in Tarifhöhe bezahlen. Als Untergrenzen wurden dabei festgelegt:

Jobportal pflegen-online.de empfiehlt:

  • für ungelernte Pflegehilfskräfte 13,70 Euro
  • für qualifizierte Hilfskräfte 14,60 Euro
  • für Pflegefachkräfte 17,10 Euro

Um das nachzuweisen, müssen Pflegebetreiber bestehende Tarifverträge oder kirchliche Arbeitsrechtsregelungen übernehmen (viele freigemeinnützige Betreiber – und besonders die konfessionellen – haben mit der Tarifpflicht kein Problem). Alternativ können sie gegenüber den Pflegekassen erklären, dass sie ihren Pflegekräften eine Vergütung in Höhe des „regional üblichen Entgeltniveaus“ bezahlen.

„Gesetzgeber ändert fast wöchentlich Spielregeln für Tarifpflicht“  

Inzwischen haben fast alle Pflegeeinrichtungen gegenüber den Pflegekassen die geforderten Angaben gemacht und Nachweise geliefert. Seit Mai verhandeln Verbände wie der bpa und andere Interessenvertreter mit den Kassen über die Refinanzierung der gesetzlichen Tarifvorgaben – und merken bei den Verhandlungen mit wie heißer Nadel Gesetz und Ausführungsbestimmungen gestrickt wurden. Die Folge: „Es verstreicht keine Woche, ohne dass der Gesetzgeber die Spielregeln verändert“, so der Rechtsanwalt Andreas Ditter während einer Online-Veranstaltung der auf Pflege spezialisierten Steuerberatungsgruppe ETL Advision.

Vor allem bei der Kostenübernahme hakt es. Die Politik hat zwar versprochen, dass die gestiegenen Lohnkosten zu 100 Prozent von den Kostenträgern übernommen werden und dafür eine Milliarde Euro extra aus dem Bundeshaushalt zur Verfügung gestellt. Doch offensichtlich knausern nun die Kostenträger in den Verhandlungen.

„Angebot der Kassen von 13 Prozent mehr Entgelt reicht nicht“ 

Dorothea Ullmann, ambulante Pflegebetreiberin aus dem Schleswig-Holsteinischen Ammersbek beschreibt die Verhandlungslage in ihrem Bundesland so: „Unser Kostenträger hat uns beim regionalen Entgelt ein Angebot von 13 Prozent gemacht. Damit sind die höheren Lohnkosten nicht finanziert. Denn viele Pflegedienste müssen jetzt Gehälter zahlen, die bei manchen um 25 Prozent nach oben gegangen sind.“ Viele seien ratlos, manche befürchten die Insolvenz.

Erschwerend zu den Lohnkosten kommt die derzeitige Inflation hinzu. Vor allem die massiv gestiegenen Energiekosten belasten insbesondere kleine und mittelgroße private Pflegebetreiber. Für die ambulanten Dienste sind dies Benzin und Diesel für die Fahrzeugflotte, bei den stationären Einrichtungen die Kosten für Heizung und Strom, die bis zu 30 Prozent der Betriebskosten ausmachen. Hier befürchten viele Betreiber eine Art Verschiebebahnhof nach dem Motto „Was ich dir an Löhnen mehr zahle, musst du an anderer Stelle einsparen“. Denn auch die Kostenträger, die Pflegekassen, stehen unter massiven finanziellen Druck und müssen jeden Euro zweimal umdrehen. Sven Wolfgram kennt die Diskussionen aus seinen Verhandlungen: „Da sagen die Kostenträger: Jetzt ist aber Schluss. Deine Energiekosten gucke ich mir nicht an!“

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Pflegebetreiberin Dorothea Ullmann beschreibt ihre Situation so: „Jeder Handwerker kann die gestiegenen Kosten auf die Anfahrtspauschale aufschlagen. Ich kann das nicht. Ich kann ja nicht einfach den Eigenanteil der Patienten erhöhen. Was ich machen kann, ist Zeit zu sparen: Also die Mitarbeiter zu bitten, statt einer Viertelstunde Körperwaschen mit zehn Minuten klar zu kommen. Und der nette Schnack muss auch wegfallen. Aber wer will das?“ Um rund 1.000 Euro sind die monatlichen Benzinkosten insgesamt für den Pflegedienst Ammersbek seit Anfang des Jahres gestiegen.

Eine weitere Einsparung in Zuge der Tarifpflicht: Einige Pflegedienste haben in den vergangenen Jahren mit ihren Pflegekräften „Goodies“ ausgehandelt wie die private Pkw-Nutzung oder Zuschüsse zur Kita-Betreuung. Diese Zulagen werden nun im Gegenzug zum Tariflohn gestrichen.

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Niemand scheint mit dem Tariftreuegesetz zufrieden zu sein

Thomas Greiner, Präsident des Arbeitgeberverbands Pflege AGVP, fasst die Situation so zusammen: „Gesetzlicher Mindestlohn, Branchenmindestlöhne, das Gesetz zur Tarifpflicht – die Personalkosten in der Altenpflege steigen massiv. Aber eben auch die hohe Inflation und die stark steigenden Energiepreise machten vor den Pflegeeinrichtungen nicht Halt. Aber niemand in der Bundesregierung schert sich darum, wie das alles bezahlt werden soll. Stattdessen tut man so, als gäbe es eine Art Flatrate, mit der finanziell alles abgedeckt ist.“

Mit dem Tariftreuegesetz und seiner Umsetzung scheint niemand zufrieden zu sein: nicht die Betreiber, nicht die Verbände, nicht die Kassen. Und nicht einmal die Politik. Hört man sich in Berlin bei den Gesundheitspolitikern der Parteien um, wird leise gestöhnt. Nur traut sich bisher keiner, laut Stopp zu rufen. Denn es möchte niemand, so mutmaßt ein Insider, dass es heißt: „Jetzt fallen die Pflegekräfte wieder hinten runter.“ Das sieht auch Dorothea Ullmann so: „Die werden das nicht kippen. Die werden das auf Brechen und Biegen durchziehen.“

Autor: Hans-Georg Sausse

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