Expertenstandards sollen die Pflegequalität sichern und Bewohner und Patienten vor Schaden bewahren. Deshalb sind die Expertenstandards auch obligater Bestandteil jeder MDK-Qualitätsprüfung. Allerdings sind die jeweils 200 Seiten dicken Abhandlungen des Deutschen Netzwerks zur Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP) nicht für jedermann und -frau geschrieben.
Eine hilfreiche Kurzfassung gibt es nicht. Einziges Angebot des DNQP: Man kann von jeden Expertenstandard einen Auszug der ersten Seiten herunterladen. So etwas wie „Das Wichtigste in Kürze“ fehlt.
Hier möchten wir einspringen und Ihnen mit unserem Artikel einen kurzen Überblick bieten.
Expertenstandard Sturzprophylaxe
Jobportal pflegen-online.de empfiehlt:
Ein Sturz bringt physische und psychische Folgen mit sich. Dementsprechend sollte jeder Patient mit erhöhtem Sturzrisiko zur Vermeidung und Vorsorge weiterer Stürze eine Sturzprophylaxe erhalten. (letzte Aktualisierung 2022)
Die wichtigsten Inhalte
- Am Anfang steht immer die Einschätzung der Risikofaktoren, die sehr unterschiedlich sein können: etwa körperliche Funktionseinbußen (beispielsweise Sehbeeinträchtigungen), Sturzvorgeschichte, glatte Schuhe, mangelnde Haltemöglichkeiten, bestimmte Medikamente.
- Die Pflegekraft berät die den Bewohner oder die Patientin über das Risiko und die Maßnahmen. Und stellt sicher, dass auch alle anderen an der Versorgung Beteiligten über das Sturzrisiko informiert sind.
- Jeder Sturz muss dokumentiert und analysiert werden. (Warum ist die Person gestürzt? Warum ist sie sturzgefährdet? Was kann getan werden, um einen neuerlichen Sturz oder Sturzverletzung zu vermeiden?) Die Einrichtung muss Zahlen zu Häufigkeit, Umständen und Folgen von Stürzen erheben.
Achtung, so geht es schief!
- Sie stellen beim initialen Screening kein Sturzrisiko fest. Nach und nach aber nimmt die Mobilität ab, das Sturzrisiko steigt schleichend - und unbemerkt.
- Sie haben die Flickenteppiche rausgeräumt und den Bewohner gut beraten, er trägt jetzt feste Schuhe, benutzt den Rollator. Sie schätzen ihn deshalb als nicht mehr sturzgefährdet ein. Dabei ist er es weiterhin, denn seine Gangunsicherheit oder sein Schwindel sind ja nicht weg. Die Maßnahmen kompensieren das nur.
- Sie fixieren einen Bewohner im Glauben, dass Sie ihn vor Stürzen schützen. Das Gegenteil ist der Fall, sagt der Expertenstandard: „Personen, die fixiert wurden, hatten nach Beendigung der Maßnahme ein etwa doppelt so hohes Risiko zu stürzen als solche, die nicht fixiert worden waren.“
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Diese Tipps helfen Ihnen im Alltag
- Binden Sie den Bewohner/Patienten in die Entscheidungsprozesse ein. Beraten Sie ihn, wie er selbst sein Sturzrisiko verringern kann. Stellen Sie ihm Möglichkeiten und Interventionen wahrheitsgemäß vor, erläutern Sie Vorteile, aber auch Nachteile. Für Menschen, die ihr Leben lang aktiv waren, ist es wichtig, dass sie das Sturzrisiko nicht als Einschränkung ihrer Unabhängigkeit wahrnehmen.
- Informieren Sie alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Haus, die mit dem Bewohner zu tun haben, über das Sturzrisiko: Therapeuten, Ärzte, Hausmeister, Reinigungskräfte, Küchenpersonal. Steht ein Arzttermin an, informieren Sie auch die Praxis.
- Nutzen Sie auch Alltagshilfen wie lange Schuhlöffel, Strumpfanzieher, Greifzange, Schuhspikes bei Glatteis.
Mehr Informationen finden Sie auch unter www.dnqp.de
Aktualisierung Sturzprophylaxe 2022: Blick auf Strukturelles
2022 wurde der Expertenstandard überarbeitet, es handelt sich um Ergänzungen, die vor allem Verantwortlichkeiten und den Umgang mit den Patienten betreffen. Mehr dazu erfahren Sie im Artikel Expertenstandard Sturzprophylaxe: 5 neue Punkte .
Text: Hanna Lucassen