Wenn Sie in Ihrer Einrichtung nicht festlegen, wie die Pflegekräfte bei einem Ereignis vorgehen müssen, werden Sie feststellen, dass jeder Sturz, jedes Ereignis eines Klienten anders bearbeitet wird, nämlich abhängig von der diensthabenden Pflegekraft. Sie sollten es aber nicht der einzelnen Pflegekraft allein überlassen, wie sie ein Ereignis beschreibt. Treffen Sie eine klare und nachvollziehbare schriftliche Regelung. So haben Ihre Mitarbeiter einen roten Faden und die Leitung die Gewissheit, die Qualität der Einrichtung zu sichern. Wer keine Regelung trifft, erhält bei jedem Ereignis/Sturz immer wieder eine neue Bearbeitungsvariante und erlebt evtl. böse Überraschungen bei Regressforderungen. Eine Verfahrensbeschreibung muss einrichtungsindividuell erstellt werden, jedoch gibt es gewisse Standards.
Muster: Klient nach Ereignis vorgefunden
Ansprechen und nach Schmerzen und Ursache des Ereignisses fragen.
Klienten beruhigen.
Die betroffenen/schmerzenden Stellen anschauen, Vitalwerte messen.
Falls Arzt gewünscht/benötigt wird, umgehend informieren.
Evtl. Zeugen zum Hergang befragen.
Dokumentation:
Pflegebericht mit aktueller Uhrzeit: Wo und wann wurde der Klient vor dem Ereignis gesehen. Wie wurde er anschließend vorgefunden? Was schildert der Klient/Zeuge?
Ereignisprotokoll ausfüllen
Jobportal pflegen-online.de empfiehlt:
Stationär: Nach max. einer Stunde erneut nach dem Klienten sehen und sich nach dem Befinden erkundigen, ggf. erneut Vitalwerte erheben und Eintrag im Pflegebericht zum Befinden des Klienten und zu weiteren Feststellungen.
Ambulant: Beim nächsten Einsatz nach dem Befinden fragen, ggf. erneut Vitalwerte erheben, Eintrag im Pflegebericht zum Befinden des Klienten und zu weiteren Feststellungen.
Falls Arzt benötigt/gewünscht wird, umgehend informieren.
Dokumentation:
Auswertung der Pflegeplanung
Sturzereignis erwähnen
Ursachen analysieren, sofern möglich: Verbesserungsmaßnahmen einleiten
Sturzrisikoerhebung erneut ausfüllen
Buchtipp:
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