Pflege hat auf der Basis von Qualität zu geschehen. Es gibt inzwischen eine ganze Reihe von zugrundeliegenden Dokumenten, die jede Einrichtung in der Pflege zu befolgen hat. Eine kurze Übersicht:
Handlungsanweisungen
Mit Handlungsanweisungen haben Sie und Ihr Pflegeteam alltäglich zu tun. Sie beschreiben die alltäglich wiederkehrenden einzelnen (Pflege-)Tätigkeiten auf der Ebene des Pflegeprozesses und werden als Standards auf der Mikroebene bezeichnet.
Wichtig: Hierdurch werden Mitarbeiter verpflichtet, bestimmte Tätigkeiten nach den schriftlich festgelegten Anweisungen zu verrichten. Das hauptsächliche Ziel von Handlungsanweisungen ist die Vereinheitlichung von Pflegehandlungen in einer Einrichtung.
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Dabei werden meistens eine kurze Definition und ein Ziel der zu beschreibenden Tätigkeit formuliert. Häufig werden auch die für die Tätigkeit verantwortlichen oder unmittelbar beteiligten Personen formal bestimmt. Der umfassendste Teil ist die detaillierte Ablaufbeschreibung der Tätigkeit.
Beispiel für eine Handlungsanweisung: die Ganzkörperwaschung.
Normen und Richtlinien
Normen und Richtlinien spiegeln z. B. professionelle Wertvorstellungen und Prioritäten, aber auch Verantwortungs- und Aufgabenbereiche wider.
Immer liegt eine gesetzliche, berufsrechtliche, standesrechtliche oder satzungsrechtliche Legitimation zu Grunde. Die Vorgaben werden vom Gesetzgeber oder einer anderen anerkannten Institution festgelegt.
Ein typisches Thema für eine Norm ist z. B. die notwendige Qualifikation für die subkutane Injektion.
Pflegestandards
Pflegestandards legen die Basis einer professionellen Pflege und sichern das Qualitätsniveau der zu erbringenden Pflege. Jede Einrichtung hat die Aufgabe, solche Pflegestandards selbst festzulegen und für ihre Befolgung durch alle Beteiligten zu sorgen.
Ein Beispiel ist der Pflegestandard für einen Notfall.
Expertenstandards
Expertenstandards folgen einem einheitlichen, international abgestimmten Vorgehen. Die Inhalte von Expertenstandards basieren auf nationalen und internationalen wissenschaftlichen Erkenntnissen. Diese berücksichtigen die Prozess-, Struktur- und Ergebnisebene, haben ein klares Ziel formuliert und messbare Kriterien zur Erfolgsbewertung vorgegeben.
Einer ihrer Berührungspunkte mit Expertenstandards: Eine Pflegekraft ist verpflichtet, jede pflegerische Intervention auf Angemessenheit für den einzelnen Pflegebedürftigen zu prüfen.
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