Sie gehörten zu den auskunftswilligen Einrichtungen: Gefragt nach ihren Gehältern und sonstigen Konditionen für Mitarbeitende gaben die Johanniter bei einer Recherche im Sommer 2020 – anders als manch andere Träger – bereitwillig Auskunft. Kein Wunder, ihre Tarife können sich (ebenso wie jene der Diakonie, Caritas, der Evangelischen Heimstiftung sowie von Agaplesion) sehen lassen: überdurchschnittliche Bezahlung, diverse Zuschläge, Kinderzulagen.
Für Mitarbeiter über 55 Jahre, so ergab die Recherche damals, gebe es bei den Johannitern sogar Sonderurlaub. Ganze fünf Tage im Jahr würden den älteren Beschäftigten eingeräumt. Das klingt gut. Klingt nach: den Bedürfnissen älter werdender Menschen Rechnung tragen. Nach Wertschätzung und Respekt ihrer Lebensleistung gegenüber.
Nun aber hat eine unserer Leserinnen, selbst eine Johanniter-Mitarbeiterin, das Kleingedruckte studiert – und festgestellt: Diese Urlaubstage sind unbezahlt. Deshalb sei die Resonanz auf dieses Angebot unter ihren Kollegen und Kolleginnen auch nicht besonders hoch, da eine solche Pause vom Arbeiten „ein Loch in den Haushalt” der Mitarbeitenden reiße: „Es kann sich kaum jemand leisten, auf ein Viertel seines Monatsgehalts zu verzichten.”
Wir haken nach.
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Eine Sprecherin der Johanniter holt etwas aus, ihr ist wichtig, den Gesamtzusammenhang zur Urlaubs- und Entgeltgestaltung bei den Johannitern darzulegen. Die Regelung, auf die sich die Leserin berufe, stamme aus dem Jahr 2016. „Damals wurde ein ganz neues Vergütungsmodell eingeführt, mithin eine neue Entgeltstufe, die sogenannte Flexistufe, in der auch die fünf Tage unbezahlter Sonderurlaub gelten.“
Das damals neu eingeführte Stufenmodell stellte auf die Mitarbeitenden in ihren unterschiedlichen Lebensphasen ab. Der Hintergrund: Jüngere Mitarbeiter sollten gewonnen und an die Häuser gebunden werden, den langjährigen, meist älteren MitarbeiterInnen sollten hingegen per Flexistufe „weitere Perspektiven” geboten werden, wie es damals hieß.
Sonderurlaub bei den Johannitern auch schon ab 45 möglich
Die Flexistufe ist ein Wahlmodell: Die Mitarbeitenden können entscheiden, ob sie, wenn sie diese Stufe erreichen, eine reine Entgeltsteigerung (von fünf Prozent) wünschen oder aber eine reduzierte Entgeltsteigerung (etwa drei Prozent) wahrnehmen, sich damit aber gleichzeitig den Anspruch auf zusätzlichen — unbezahlten — Sonderurlaub von fünf Tagen sichern. Jedes Kalenderjahr können sie neu darüber entscheiden. Je nach Betriebszugehörigkeit und Alter können schon Mitarbeitende ab 45 Jahren diese Stufe erreichen. Angestellten ab 55 werden die unbezahlten Sonderurlaubstage stufenunabhängig bewilligt. Addiert werden können diese Ansprüche nicht.
„Die mit zunehmendem Alter stärker werdende Beanspruchung der Mitarbeitenden und die daraus resultierende Notwendigkeit von ausreichenden Erholungsphasen und -möglichkeiten waren der für die Regelung maßgebliche Faktor”, heißt es bei den Johannitern.
Die Sprecherin wisse sehr wohl von „einigen Mitarbeitenden“, die die Regelung in Anspruch genommen hätten. Und sie verweist auf den größeren Rahmen, in dem man diese Regelungen sehen müsse: „29 Tage Jahresurlaub, ein zusätzliches Frei am 24. und 31. Dezember., im Rahmen der Nachtarbeit mit Vollendung des 50. Lebensjahres ein weiterer zusätzlicher Tag Urlaub, daneben weitere bezahlte Freistellungen für die Taufe, Kommunion/Konfirmation eines Kindes, kirchliche Eheschließung – solche Urlaubs- und Freistellungsregelungen sowie die weitere Flexi-Entgeltstufe haben meines Wissens nicht sehr viele Tarifverträge.”
Autorin: Romy König
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