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Ältere Frau kratzt sich am Arm

Pflege und Praxis

Sie ist wieder da: Krätze

Besonders betroffen sind Pflegeheime – neben Kindergärten und Flüchtlingsunterkünften. Den höchsten Anstieg gibt es in Schleswig Holstein mit 127 Prozent.

Es gibt nur wenige Worte, die bei vielen Menschen körperliche Reaktionen auslöst. „Herpes“ ist so eins, „Spinne“ gehört auch dazu – und natürlich „Krätze“. Krätze ist die umgangssprachliche Bezeichnung für Skabies, eine juckende Hauterkrankung, bei der sich Milben durch die Oberhaut bohren, Eier legen und allergische Reaktionen auslösen.

Noch vor einigen Jahren war Krätze hierzulande kaum ein Thema. Doch auf einmal ist sie aktueller denn je. So berichtet die Krankenkasse Barmer, dass ihren Versicherten im vorigen Jahr 60 Prozent mehr Skabies-Medikamente verschrieben wurden als im Vorjahr. In Rheinland-Pfalz stellten Ärzte 89 Prozent mehr Rezepte aus – in Bremen 98 Prozent und in Schleswig-Holstein sogar 127 Prozent.

Krätze-Wellen sind normal

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Haben wir es also mit einer Krätze-Epidemie zu tun? „Ja, aber das liegt in der Natur der Erkrankung“, sagt Ralph Michael von Kiedrowski, Hautarzt aus Selters und Vorsitzender des Landesverbands Rheinland-Pfalz des Berufsverbands der Deutschen Dermatologen. Übertragen wird Krätze überwiegend durch direkten Hautkontakt, seltener über Bettwäsche und Kleidung. „Dabei liegt das größte Problem in dem langen Zeitraum zwischen der Ansteckung und den ersten Symptomen“, betont von Kiedrowski.

Dieser Artikel erschien zuerst im digitalen Magazin der Pflegekammer Rheinland-Pfalz

Knackpunkt: die lange Inkubationszeit

Zwei bis fünf Wochen können vergehen, bis der Körper reagiert und es anfängt zu jucken – vor allem an Stellen mit besonders dünner Haut wie der Achselhöhle, dem Genitalbereich sowie zwischen den Fingern und Zehen. „Wenn man es merkt, hat man oft schon unbewusst weitere Menschen angesteckt“, so der Hautarzt. Deshalb sei es normal, dass die Krätze immer wieder in Wellen auftrete.

Was Krätze begünstigt

Besonders häufig breitet sich die Erkrankung in Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindergärten, Pflegeheimen oder Flüchtlingsunterkünften aus. „Das liegt daran, dass das Zusammenleben auf engstem Raum und Köperkontakt die Ausbreitung begünstigt“, sagt von Kiedrowski.

Mit Cremes gegen Krätze

Bekämpfen lässt sich Krätze recht gut mithilfe von Cremes und Lotionen mit den Wirkstoffen Permethrin, Benzylbenzoat oder Crotamiton oder Tabletten mit dem Wirkstoff Ivermectin. Besondere Schutzmaßnahmen wie das Tragen von Schutzhandschuhen, oder Schürzen bei der Verrichtung von Pflegetätigkeiten helfen zudem, die Verbreitung in Einrichtungen einzudämmen.

Krätze-Therapie: Alle müssen mitmachen!

Soweit die Theorie. Denn damit Pflegeeinrichtungen gänzlich parasitenfrei werden, müssen sich alle Mitarbeiter, Bewohner und Angehörige sowie deren Familien und Kontaktpersonen zeitgleich behandeln lassen. „Das funktioniert praktisch nie – es gibt immer Ehepartner oder Angehörige, die es nicht für nötig halten, sich der Behandlung zu unterziehen“, so von Kiedrowski. Über diese Wirte werden die Krätzemilben dann erneut in die Einrichtungen eingeschleppt – ein Teufelskreis.

Checkliste: Was hilft gegen Krätze im Pflegeheim

  • Ganz generell: Ein gesunder Säureschutzmantel erschwert Krätzemilben das Eindringen. Deshalb: Hautpflege intensivieren, vor allem bei geröteter, rissiger Haut

  • Darauf achten, dass sich alle Kollegen, Bewohner und Angehörigen gleichzeitig einer Behandlung unterziehen und auch über das Ansteckungsrisiko für und durch ihre Familien informiert sind

  • Schutzkleidung tragen, vor allem die Hände und Unterarme bedecken

  • Intensiven Hautkontakt mit Bewohnern und Kollegen vermeiden

  • Bei der Behandlung mit Creme oder Lotion: den gesamten Körper vom Hals abwärts eincremen, besonders auch Hautfalten, Fingerzwischenräume, Fingernägel und Achselhöhlen. Während der Einwirkzeit nicht die Hände waschen. Ist dies nicht möglich, die Tablettenbehandlung anwenden.

  • Ihr näheres privates Umfeld über Ihre mögliche Ansteckung mit Krätzemilben informieren und über die korrekte Behandlung aufklären.

Achtung: Skabies in Pflegeheimen ist meldepflichtig

Im Juli 2017 trat das novellierte Infektionsschutzgesetzes (IfSG) inkraft. Seitdem besteht bei Skabies in voll- und teilstationären Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen (ausgenommen Krankenhäuser) eine Meldepflicht beim zuständigen Gesundheitsamt. Gleiches gilt für Obdachlosenunterkünfte, Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern, Justizvollzugsanstalten und sonstigen Massenunterkünften. Zuvor waren nur Krätze-Infektionen in Einrichtungen meldepflichtig, in denen überwiegend Säuglinge, Kinder oder Jugendliche betreut werden.

Autorin: Kati Borngräber

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