Infiziert haben sich vermutlich noch viel mehr Mitarbeiter aus der Altenpflege. Denn die Barmer hat nur die Krankmeldungen aufgrund von Covid ausgewertet – nicht berücksichtigt sind Mitarbeiter, die sich zwar infiziert, aber die Zeit in Quarantäne ohne Symptome verbracht haben und nicht krankgeschrieben waren, erklärte Dunja Kleis, Landesgeschäftsführerin der Barmer in Rheinland-Pfalz und im Saarland.
Bundesweit gibt es rund 605.700 Beschäftige in der Altenpflege. Wenn nach Barmer-Auswertung 0,76 Prozent davon an Covid-19 erkrankt sind, bedeutet dies rund 4.600 betroffene Altenpflegerinnen und Altenpfleger allein im 4. Quartal 2020.
Altenpfleger am stärksten von Covid betroffen
Damit sind Altenpflege die am stärksten betroffene Berufsgruppe. Aber fast ebenso sehr sind mit 0,73 Prozent Krankenschwestern und Krankenpfleger sowie Beschäftigten aus Rettungsdienst, Geburtshilfe und Sozialberufen betroffen. Sie waren im 4. Quartal 2020 durchschnittlich 15 Tage wegen Covid krank geschrieben, Altenpflegekräfte 14,9 Tage.
Covid unbedingt bei BGW oder Unfallkasse melden
Selbst wenn Covid-19 nach gut 14 Tagen ausgestanden ist: Spätfolgen sind möglich. Deshalb ist Erkrankten zu empfehlen, darauf zu achten, dass ihr Arbeitgeber ihre Corona-Infektion bei der Berufsgenossenschaft (BGW) oder bei der Unfallkasse meldet – bei der BGW, wenn es sich um einen konfessionellen, freigemeinnützigen oder privaten Träger handelt, bei der regional zuständige Unfallkasse (oder Gemeinde-Unfallversicherungsverband), wenn es ein öffentlicher Träger ist. Auf der Website der BGW heißt es dazu: „Falls ein Verdacht auf eine SARS-CoV-2-Infektion besteht, sollte der behandelnde Arzt oder der Betriebsarzt auf einen möglichen beruflichen Zusammenhang angesprochen werden. Ärztinnen und Ärzte sowie der Arbeitgeber sind verpflichtet, dem zuständigen Träger der gesetzlichen Unfallversicherung den begründeten Verdacht auf eine Berufskrankheit anzuzeigen.“
Es ist nämlich gut möglich, dass bei Altenpflege- und Krankenpflegekräften Covid-19 als Berufskrankheit anerkannt wir. Laut BGW müssen dafür drei Voraussetzungen erfüllt sein:
- Kontakt zu einem Patienten, Bewohner oder Kollegen mit Sars-CoV-2 auf der Arbeit
- relevante Krankheitssymptome wie Fieber oder Husten
- ein positiver PCR-Test – sollte dieser Test fehlen, ist dies nicht grundsätzlich ein Problem. Voraussetzungen, die dann erfüllt sein sollten: Die Pflegekraft hatte direkten Kontakt zu einem mit Covid-19 infizierten Bewohner oder Patienten (oder Bewohner oder Patient mit Verdacht auf Covid) und nach diesem Kontakt innerhalb der Inkubationszeit Symptome gezeigt.
Meldung auch wegen möglicher Erwerbsunfähigkeit wichtig
Sollte die Covid-Erkrankung als Berufskrankheit anerkannt werden, übernimmt die Unfallversicherung (BGW oder Unfallkasse) die Kosten für Heilbehandlung und Rehabilitation. Bleibt die Erwerbsfähigkeit gemindert zahlt die Unfallversicherung möglicherweise auch die Rente.
Über 10.000 Covid-Fälle in der Pflege als Berufskrankheit anerkannt
Bis zum 19. Februar 2021 wurden bei der BGW 20.405 Covid-Versicherungsfälle für die Branche Kliniken (alle Berufsgruppen, auch Reinigungskräfte und Ärzte) und 19.091 Fälle für die Branche Altenpflege gemeldet. Davon hat die BGW bisher in der Klinik-Branche 12.629 und in der Branche Pflege 10.079 Versicherungsfälle anerkannt.
Autorin: Kirsten Gaede