Es ist kein Geheimnis: Private Träger zahlen meistens geringere Gehälter als freigemeinnützige Träger (zu denen auch die Konfessionellen gehören). Nun werden sie in die Enge getrieben, denn der Gesetzgeber will in Zukunft Dumping-Löhne in der Pflegebranche verhindern. Der Bundestag hat deshalb im Juni das Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetzes – kurz: GVWG – verabschiedet. Es sieht vor, dass ab 1. September 2022 Pflegeeinrichtungen nur noch mit den Pflegekassen abrechnen dürfen, wenn sie einen Tarifvertrag abgeschlossen haben oder sich mit der Bezahlung ihrer Pflege- und Betreuungskräfte an einen selbst zu wählenden Tarifvertrag anlehnen.
Vier private Altenpflege-Träger haben geklagt
Nun haben kürzlich mehrere Träger Verfassungsbeschwerde gegen die Gesetzesänderungen im GVWG eingelegt. Besonders ärgert Unternehmen und Verbände der faktische Tarifzwang, der den Pflegekräften Tarifgebundene Bezahlung garantieren soll. Bei den klagenden Unternehmen handelt es sich um „einen Pflegedienst aus Mecklenburg-Vorpommern, einen größeren überregionaler Anbieter von Pflege mit Sitz in Sachsen-Anhalt, eine vollstationäre Pflegeeinrichtung aus Thüringen, sowie einen Träger zweier vollstationärer Einrichtungen aus Baden-Württemberg“, wie der VDAB auf Anfrage von pflegen-online mitteilt.
Grundlage ihrer Beschwerde sind Rechtsgutachten von Prof. Udo Di Fabio, ehemaliger Richter am Bundesverfassungsgericht, und Prof. Felix Hartmann, Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht an der Freien Universität Berlin. Sie sehen in einigen Änderungen des Gesetzes, unter anderem mit der Einführung eines Tarifzwanges, die grundgesetzlich geschützte Koalitionsfreiheit der Tarifpartner ausgehebelt.
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Rainer Brüderle (bpa): „Beschwerde mehr als notwendig“
Die vier Kläger werden vom bpa-Arbeitgeberverband und dem VDAB, dem Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe unterstützt. Der Präsident des bpa Arbeitgeberverbands Rainer Brüderle hält diese Beschwerde für „mehr als notwendig“. Denn: „Die Bundesregierung will irgendwelche Tarifverträge von Miniminderheiten, im Zweifel sogar von einzelnen Häusern, jetzt zum Standard für eine ganze Region beziehungsweise ein ganzes Land erklären. Diese Tarifverträge müssen noch nicht einmal geringste Repräsentationsanforderungen erfüllen. Das ist Willkür“, sagt Brüderle auf Anfrage von pflegen-online.
Stephan Baumann (VDAB): „Praktisch ein Berufsverbot“
Ähnlich sieht es der Bundesvorsitzende des VDAB, Stephan Baumann: „Der gesetzlich angedrohte Entzug von Versorgungsverträgen bedeutet für betroffene Unternehmerinnen und Unternehmer praktisch ein Berufsverbot. Gleichzeitig wird ihnen ihr verfassungsmäßig garantiertes Recht entzogen, keinem Tarifverband anzugehören und ihre Lohnstrukturen selbst zu gestalten. Diese Eingriffe sind inakzeptabel und rechtswidrig.“
Andreas Westerfellhaus: „Klage ist ein durchsichtiges Manöver“
Der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Staatssekretär Andreas Westerfellhaus, schießt scharf gegen die Verbände: „Dass nun ausgerechnet die Arbeitgeberverbände der privaten Träger Verfassungsbeschwerden gegen das neue Gesetz unterstützen, kann nur eins bedeuten: Gewinne wurden bislang ganz offensichtlich zulasten der Löhne gemacht. Jetzt, wo genauer hingesehen werden soll, kommt die Klage vor Gericht – ein durchsichtiges Manöver. Arbeitgeber in der Pflege sollten stattdessen Verantwortung für den Fachkräftemangel übernehmen und ihre Pflegekräfte ordentlich bezahlen.“
Deutscher Pflegerat: Private haben bisher zu wenig gezahlt
Auch der Deutsche Pflegerat kritisiert mit deutlichen Worten die klagenden Unternehmen und Verbände: „Wird jetzt in der Verfassungsbeschwerde ein ‚faktischer Tarifzwang’ kritisiert, so müssen sich offensichtlich manche Pflegeeinrichtungen fragen lassen, warum sie bislang Löhne bezahlt haben, die nicht angemessen waren. Ansonsten hätte der Gesetzgeber nicht reagieren müssen. Bitten hierzu hat es genug gegeben. Die genannten Verbände verdrängen, dass das bei ihren Mitgliedern gezahlte Lohnniveau nicht immer angemessen ist. Jetzt von Existenzverlust für die Pflegeeinrichtungen zu sprechen zeigt, dass sie tatsächlich von einer Erhöhung der Löhne ausgehen, also bislang zu wenig bezahlt haben.“
Thomas Knieling (VDAB): „Es geht um Freiheit bei Gestaltung des Lohnsystems“
Dem widerspricht VDAB-Bundesgeschäftsführer Thomas Knieling: „Das Stereotyp vom Kapitalisten in der privaten Pflege, der auf dem Rücken der Mitarbeiter und der Pflegebedürftigen Profite macht, wird nicht richtiger, wenn man es oft genug wiederholt.“ Es gehe den Unternehmen nicht um „niedrige Löhne“ sondern „darum, ihre Freiheit bei der Gestaltung ihrer Lohsysteme zu behalten und nicht durch gesetzlichen Zwang in ein fremdes System gedrängt zu werden, nur damit auf dem Etikett Tariflohn steht.“
Sven Halldorn (bpa): „Worin soll denn ein Imageschaden bestehen?“
Und dass durch die Verfassungsbeschwerde das Image der Pflegebranche geschädigt werden könnte, kann Dr. Sven Halldorn, Geschäftsführer des bpa-Arbeitgeberbandes nicht nachvollziehen: „Worin sollte denn ein Imageschaden bestehen, wenn Bürgerinnen und Bürger ihre grundgesetzlich verbrieften Rechte wahrnehmen und ein Gesetz, das sie für verfassungswidrig halten, vor dem Bundesverfassungsgericht richterlich überprüfen lassen wollen? Wer dieses Verhalten in Frage stellt, offenbart selbst ein merkwürdiges Verhältnis zu Demokratie und Rechtsstaat.“
Autor: Hans-Georg Sausse