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Baden-Württemberg

Qualität im Südwesten

Forscherteam untersucht Personalbedarf für bedarfsgerechte Pflegequalität

Welchen Personalbedarf haben Alten- und Pflegeheime in Baden-Württemberg, wenn sie bedarfsgerechte Pflegequalität garantieren wollen? Diese interessante Frage untersuchen der Lehrstuhl für Statistik und standardisierte Methoden unter Leitung von Prof. Dr. Albert Brühl sowie Prof. Dr. Katarina Planer (Hochschule Esslingen) mit ihrem Projekt PiBaWü noch bis 2018. Mit seinem vom Landesministerium für Soziales und Integration geförderten Projekt möchte das Forscherteam aufzeigen, dass es sich positiv auf die Berechnung des Personalbedarfs auswirkt, wenn die tatsächliche Pflegebedürftigkeit von Heimbewohnern differenziert ermitteln wird. Seine These: Wenn es die Pflegefachkräfte in den 53 beteiligten Heimen schaffen, den Pflegebedarf ihrer Klienten sehr differenziert wahrzunehmen, wird eine „andere“ Pflegequalität möglich als in Einrichtungen, wo das nicht geschieht. Dazu analysieren die Wissenschaftler, unter welchen Personal- und Organisationsbedingungen diese Unterscheidung von Pflegebedürftigkeit besser gelingt. Am Ende beantworten sie dann die Frage, was ein System zur Personalbemessung berücksichtigen muss, um gute Pflegequalität sicherzustellen.

Das Projekt PiBaWü (Pflege in Baden-Württemberg) bringe letztlich auch dem Land weitere Erkenntnisse für bessere Entscheidungen zur Pflegepersonalbemessung, ist das Wissenschaftlerteam unter Leitung von Prof. Brühl überzeugt. Denn es werde die spannende Frage beantworten, welche Pflegequalität mit welcher Personalausstattung erreicht wird.

Bilden Pflegegrade Pflegeaufwand ab?

Auch die seit Jahresbeginn greifende größte bisherige Pflegereform hatte Auswirkungen auf das bereits im November 2016 gestartete Vorhaben: Genügten im Vorjahr knapp 40 Kriterien, um Pflegebedürftigen eine bisherige Pflegestufe zuzuweisen, benötigen Gutachter nun aufgrund des „Neuen Begutachtungsassessments“ (NBA) fast 80 Kriterien, um Betroffenen einen der fünf neuen Pflegegrade zuzuteilen. Auf der Einschätzung der Pflegebedürftigkeit, so die Wissenschaftler, basiere voraussichtlich auch die Personalbemessung nach dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II). Das Projektteam: „Unklar ist jedoch, ob und wie gut mit den Pflegegraden des NBA der tatsächliche Pflegeaufwand abgebildet werden kann.“

Jobportal pflegen-online.de empfiehlt:

Von der Studie profitieren auch die 53 teilnehmenden Alten- und Pflegeheime im Südwesten und deren Träger. Sie erfahren Interessantes

  • zu den Auswirkungen des PSG II und des Neuen Begutachtungsassessments auf die Personalausstattung,

  • zum Zusammenhang zwischen ihrem aktuellen Bewohnerklientel, Organisations- und Leistungsdaten für die weitere Organisationsentwicklung und

  • zum Vergleich der Folgen von bisherigen Pflegestufen und neuen Pflegegraden.

Nach den nötigen Vorbereitungen und der Erstellung des Handbuchs zur Datenerhebung in den 53 beteiligten Pflegeheimen, die mit 42 Pflegeschulen kooperieren, werden dieses Jahr die Daten erhoben, erläuterte Projektleiter Prof. Brühl. - 2018 sollen das Land als Auftraggeber, die beteiligten Einrichtungen und Träger die Ergebnisse erhalten.

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