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Mann mit verzerrtem Gesicht hält die Hand von sich weg in ablehnender Haltung - Stopp

Niedersachsen

Protest gegen Beitragsbescheid der Pflegekammer

Pflegekräfte und Sozialministerium kritisieren den unsensiblen Ton und die Beispielrechung, die von einem Jahresgehalt von 70.000 Euro ausgeht. Jetzt muss die Kammer die Beitragsordnung überprüfen.

„Wir können die Aufregung vieler Pflegekräfte verstehen – die Pflegekammer hat unglücklich und unsensibel agiert“, sagt Heiger Scholz, Staatssekretär im Niedersächsischen Sozial- und Gesundheitsministerium. Kurz vor Weihnachten Bescheide zu verschicken, in denen den Mitgliedern angedroht wird, von ihnen den Höchstbeitrag einzuziehen, wenn sie nicht schnell ihre Einkommensverhältnisse offenlegen, sei sehr unglücklich. „Wir hätten uns gewünscht, dass eine neue Institution, mit der die Pflegekräfte künftig besser vertreten werden, erst einmal Vertrauen aufbaut und ihre Stärken deutlich macht.“

Der Artikel erschien zuerst im sgp report

Carola Reimann spricht mit Pflegekammer

Auch wenn das gewählte Verfahren rechtlich nicht zu beanstanden sei (das Sozialministerium ist Rechtsaufsicht der Pflegekammer), so sei für eine neue Institution mit neuen Mitgliedern der falsche Weg gewählt worden. Niedersachsens Sozialministerin Carola Reimann wird Anfang Januar ein Gespräch mit der Pflegekammer führen. Sie wird auf eine Überarbeitung der Beitragsordnung drängen.

Sandra Mehmecke: „Unglücklicher Zeitpunkt“

„Es ist mir bewusst, dass der Zeitpunkt der Zustellung der Beitragsbescheide mehr als unglücklich war“, erklärte Kammerpräsidentin Sandra Mehmecke am 27. Dezember und stellte zudem für Folgebescheide eine Überprüfung der Beitragsordnung in Aussicht. Die Beitragserhebung sei immer ein Spagat zwischen den Interessen der Mitglieder und der Sicherstellung der Arbeitsfähigkeit der Kammer.

„Zahlreiche Falschaussagen“

Bei der Kritik an der Art der Beitragserhebung sei es auch „zu zahlreichen Falschaussagen und Unwahrheiten über die Pflegekammer gekommen". „Durch die Feiertage war die Kommunikationsfähigkeit der Kammerversammlung und der Geschäftsstelle leider eingeschränkt“, so die Präsidentin. Deshalb konnten Informationen nicht zeitnah gegeben werden. „Die Mitarbeitenden der Geschäftsstelle arbeiten mit großem Engagement und absoluter Priorität daran, die Mitglieder zu informieren, aber auch, um über Unwahrheiten und Fehlinformationen aufzuklären.“

Beitragshöhe: 0,4 Prozent des Jahreseinkommens

„Selbstverständlich geht die Pflegekammer bei der Beitragsbemessung davon aus, dass nur wenige Pflegefachpersonen 70.000 Euro (brutto) pro Jahr verdienen“, so Mehmecke. "Jedes Mitglied kann auf Basis einer Selbsteinstufung innerhalb von vier Wochen unkompliziert sein tatsächliches vorletztes steuerpflichtiges Jahresbruttoeinkommen abzüglich der Werbungskosten angeben“, erklärte die Kammerpräsidentin. "Mit diesen Angaben wird ein neuer Bescheid über 0,4 Prozent der Jahreseinkünfte erstellt. Die entsprechenden Formulare liegen dem Anschreiben bei und müssen nur zurückgeschickt werden." Ein Einkommensnachweis sei zunächst nicht nötig.

Protest-Petition mit 30.000 Unterschriften?

Der 33-jährige examinierte Krankenpfleger Stefan Cornelius arbeitet in Teilzeit als stellvertretender Pflegedienstleiter in einer Tagespflegeeinrichtung in Quakenbrück und zusätzlich in der Intensivpflege. Er hatte als Mitinitiator am Tag vor Heiligabend eine Petition gegen die Zwangsmitgliedschaft in der niedersächsischen Pflegekammer mit ins Leben gerufen, die nach vier Tagen schon mehr als 15.800 Unterstützer hatte; inzwischen sollen es bereits über 30.000 sein. Ausgangspunkt des Protests sind die kurz vor Weihnachten verschickten Beitragsbescheide über 140 Euro, die auf einem Jahreseinkommen der Pflegefachkräfte von 70.000 Euro basieren (0,4 Prozent des Jahreseinkommens für das Halbjahr 2018).

Viele wollen ihre Examensurkunde zurückgeben

Für Cornelius und seine Mitstreiter ist neben der Beitragshöhe auch die Zwangsmitgliedschaft ein Kritikpunkt - mit weiten Folgen für die Pflegebranche. In einem Interview mit der "Hannoverschen Allgemeinen Zeitung" sagte er: Viele Pflegekräfte wollen jetzt ihre Examensurkunde zurückgeben. Für jede Fachkraft, die zum Beispiel in einem Altenheim wegfällt, müsste der Arbeitgeber dann sogar noch eine Hilfskraft entlassen, damit das Verhältnis von 50 zu 50 wieder stimmt. Bei etlichen Betroffenen schlagen im Moment die Emotionen hoch. Unsere Petitionsgruppe versucht, die Diskussion zu versachlichen. Ein Zurückgeben der Urkunde kann nicht die Lösung sein. Das würde dem Pflegebereich schaden."

Quelle: sgp report

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