Foto: Jens Schünemann

Pflege-Ausbildung

Praxisanleiter: Finanzierungstipps für Pflegedienste

Den Anforderungen an die Praxisanleitung stehen viele Pflegedienste ratlos gegenüber. „Schauen Sie auf die Kompensationszahlungen!“ so der Tipp von Nils Wommelsdorf, der in einem Palliativ-Pflege-Dienst die Stabsstelle Praxisanleitung leitet

Expertenbeitrag von Nils Wommelsdorf

Viele Pflegeeinrichtungen bilden seit Jahren aus. Es ist für sie nichts Neues, Auszubildende in den Pflegeberuf einzuführen. Doch mit der generalistischen Ausbildung sind seit 2020 die Ansprüche an die Praxisanleitung gestiegen. Aus dem Pflegeberufegesetz (PflBG) und der Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung (PflAFinV) ergeben sich einige neue Anforderungen – aber auch eine bessere Finanzierung.

Auszubildende, Pflegeschulen und Praxisanleiterinnen und -anleiter – sie alle fordern die Anleitung ein und stellen die die Träger der praktischen Ausbildung vor große Probleme. Nicht nur, dass Praxisanleiter händeringend gesucht werden und mittlerweile „freie Wahl“ auf dem Stellenmarkt haben: Es stellt sich auch die Frage, wie weit sich die Praxisanleitung refinanzieren lässt. Gibt es Optimierungsmöglichkeiten? Und wie kann ein kleiner Träger Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter für seinen Betrieb gewinnen? Es lohnt sich genauer zu hinzuschauen und erst einmal zu fragen, woher das Geld für den erhöhten Aufwand bei der Praxisanleitung überhaupt kommen kann.

Wie wird die Ausbildung refinanziert?

Jobportal pflegen-online.de empfiehlt:

Zunächst möchte ich eine Klage widergeben, die ich in dieser oder ähnlicher Form häufig höre: „Wir arbeiten mit zwei Praxisanleiterinnen, zwölf Auszubildenden und 150 Bewohnern in einer Pflegeeinrichtung. Immer wieder beschweren sich die Auszubildenden, dass sie Lücken im Dienstplan ‚auffüllen‘ müssen. Von Seiten der Geschäftsführung heißt es, dass wir Pflegekräfte ausbilden und dafür auch eine ‚Gegenleistung‘ bekommen müssten. Wird die Ausbildung nicht refinanziert?“

Ja, es gibt eine Refinanzierung und die sieht so aus: Durch die Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung (PflAFinV) haben die Bundesländer Ausbildungsfonds geschaffen. Pflegeeinrichtungen und Länder zahlen Geld in diesen Fonds ein, um die Kosten der Träger der praktischen Ausbildung, also der Arbeitgeber, die ausbilden, zu decken. Aus den Mitteln des Fonds werden dann Kompensationszahlungen an die Ausbildungsträger geleitet. Berechnet werden diese Zahlungen auf Basis der Gehälter der Auszubildenden – abzüglich einer „Wertschöpfung”, die die Pflegeschüler für die Einrichtungen bedeuten – schließlich unterstützen sie vor Ort die Teams. Abgezogen werden In der ambulanten Pflege 1/14 des Bruttolohns einer Pflegefachkraft, in der stationären Pflege und im Krankenhaus 1/9,5. Die Ausgleichszahlungen an die Ausbildungsträger liegen damit 2022 je nach Bundesland zwischen 8.000 Euro und 9.000 Euro je Azubi im Jahr.

Wie kommen Träger bei Kooperationen an ihr Geld?

Viele Pflegedienste fühlen sich dem zunehmenden Ansturm an Auszubildenden durch die Generalistik nicht gewachsen. Ich höre oft Aussagen wie diese: „Wir haben als ambulanter Pflegedienst schon immer ausgebildet. Durchschnittlich vier eigene und zwei bis drei Auszubildende aus anderen Betrieben waren immer bei uns im Einsatz. Nun kommen mehr und mehr Anfragen nach Einsatzplätzen für Azubis aus anderen Betrieben und unsere eigenen Praxisanleiterinnen und -anleiter ächzen wegen der zunehmend schwierigen Organisation der Einsätze unserer eigenen Azubis. Die Kosten steigen ja durch die höheren Ansprüche an die Praxisanleitung sowieso schon. Wie soll ich dann noch mehr Zeit für Anleitung und Koordination finanzieren?“

Da alle Auszubildenden in der generalistischen Pflegeausbildung Facheinsätze in den verschiedensten Pflegebereichen durchlaufen müssen, ist der Austausch von Auszubildenden unter verschiedenen Trägern nötig. Um auch hier die Praxisanleitung zu refinanzieren, sollen Ausgleichszahlungen geleistet werden: „Der Träger der praktischen Ausbildung leitet die in den Ausgleichszuweisungen enthaltenen Kosten der übrigen Kooperationspartner […] an diese weiter” (§ 34 Absatz 2 PflBG).

Image
Foto: Nils Wommelsdorf
So funktioniert die Finanzierung der Pflegeausbildung

Wie hoch sind die Kompensationszahlungen?

Gerade Einrichtungen, die häufig Auszubildende anderer Ausbildungsträger in externen Pflichteinsätzen betreuen, sollten also in Kooperationsverträgen Kompensationszahlungen einfordern. Die Ausgestaltung der Kooperation steht den Vertragspartnern zwar frei, doch einige Bundesländer haben Empfehlungen erarbeitet. Für die ersten Pflichteinsätze in der Pflegeausbildung sind die Auszubildenden beispielsweise 400 Stunden eingesetzt. 10 Prozent dieser Einsatzzeit sind als geplante, strukturierte Anleitungszeit durch Praxisanleiter vorgeschrieben. Für diese Anleitungszeit werden dann Kompensationszahlungen zwischen 2.000 Euro und 4.000 Euro empfohlen.

Es empfiehlt sich also für ambulante Dienste, die Einsätze der eigenen Auszubildenden in anderen Betrieben mit den Auszubildenden aus anderen Betrieben abzugleichen. So erhalten sie in vielen Fällen Geld, das sie in die Praxisanleitung in ihrem eigenen Betrieb investieren können.

Und was ist mit den Pflegeschulen?

Auch die Pflegeschulen erhalten, neben einer Pauschale aus dem Ausbildungsfonds, Kompensationszahlungen von den Trägern der praktischen Ausbildung. Die weitergeleiteten Zahlungen richten sich nach den Aufgaben, die die Pflegeschulen übernehmen. Auch hier gibt es teilweise Rahmenempfehlungen in den Bundesländern. Wenn etwa die Planung und Organisation der Praxiseinsätze die betriebseigene Praxisanleiterin selbst übernimmt, können die Schulen so etwa in Hamburg 237 Euro im Jahr pro Azubi einbehalten.

Welche Aufgaben finanziert der Ausbildungsfonds genau?

Große Kliniken unternehmen viel, um Praxisanleiterinnen gute Bedingungen zu bieten. So erhalten die weitergebildeten Fachkräfte häufig eine Pauschale für ihre Zusatztätigkeit, eine gute Altersvorsorge und verschiedene geldwerte Vorteile. Für kleinere ambulante Dienste ist es oft schwer, dem etwas entgegenzusetzen – aber nicht unmöglich.

Um Praxisanleiterinnen und -anleiter für das Unternehmen zu gewinnen, sollten sie die gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben und Anforderungen einkalkulieren. Der Arbeitgeber muss Qualifizierung (300 Unterrichtseinheiten) und Rezertifizierung (24 Unterrichtseinheiten jährlich) finanzieren. Selbstverständlich sollte er die Fachpflegekräfte für die Zeit der strukturierten und geplanten praktischen Anleitung freistellen. Die Mittel aus dem Ausbildungsfonds und die Kompensationszahlungen der Ausbildungsträger sind auch an diesen Zweck gebunden. Beispiele für die zu finanzierenden Kosten der Praxisanleitung finden sich im Anhang 1 der Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung. Hier die wichtigsten Punkte im Überblick:

  • praktische Anleitung durch Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter
  • Arbeitsausfallkosten für die Teilnahme an Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen zur Praxisanleiterin und -anleiter
  • Kosten der Qualifikation von Praxisanleiterinnen und Praxisanleitern, einschließlich der erforderlichen Fortbildungskosten
  • Fachbücher und Fachzeitschriften
  • Reisekosten und Gebühren z.B. für Studienfahrten, Seminare, Arbeitstagungen, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen
  • Betriebskosten der Gebäude(-teile) und Räume, die von der Ausbildungsstätte für die praktische Ausbildung genutzt werden

Geht es wirklich nur ums Geld?

Für Träger der ambulanten Pflege lohnt es sich sicherlich auch, eine Gehaltszulage zu zahlen oder die Tätigkeit der Praxisanleitung höher einzugruppieren. Bewerber werden aber genauso auf die Unternehmenskultur und den Stellenwert der Ausbildung achten. Aussagen wie „Lehrjahre sind keine Herrenjahre”, „Früher hat das alles auch ohne Praxisanleitung funktioniert” kursieren noch immer, auch gibt es Kollegen und auch Führungskräfte, die die Freistellung für die Praxisanleitung kritisch beäugen.

Dabei sind Ausbildung und gründliche Anleitung ein Ausweg aus dem Pflegenotstand und eine Vorsichtsmaßnahme gegen Ausbildungsabbruch und „Pflexit”. Erst wenn den Kollegen dies klar wird und sie sich als Partner der Ausbildung verstehen, ist eine erfolgreiche Praxisanleitung möglich. Die ausbildungsfördernde Atmosphäre mit klarer Stellenbeschreibung und strukturierten Anleitungs- und Fortbildungszeiten hilft dann auch, Praxisanleiterinnen und –anleiter langfristig für den Betrieb zu gewinnen.

[Sie legen Wert auf Exklusiv-Interviews und fundierte Recherche aus der Pflegebranche? Dann abonnieren Sie jetzt unseren Newsletter, damit Sie keinen neuen Beitrag auf pflegen-online mehr verpassen!]  

Wo gibt es Information zur Finanzierung der Praxisanleitung?

Hilfe zur Ausarbeitung von Kooperationsvereinbarungen vom Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB): https://lit.bibb.de/vufind/Record/DS-183668

Beispielhafte länderspezifische Rahmenempfehlungen zu Kompensationszahlungen:

Über Nils Wommelsdorf

Der examinierte Krankenpfleger hat Weiterbildungen in Palliativ Care und in der Praxisanleitung absolviert. Er arbeitet als koordinierender Praxisanleiter im Goldbach-Palliativ-Pflege-Team in Hamburg (62 Mitarbeiter); außerdem befasst sich Nils Wommelsdorf als Dozent und Fachautor intensiv mit Themen der Palliativpflege.

Wir haben noch mehr für Sie!

Antworten und Impulse für die Pflegeprofession gibt es auch direkt ins Postfach: praxisnah, übersichtlich und auf den Punkt.
Melden Sie sich jetzt für den pflegebrief an - schnell und kostenlos!
Wir geben Ihre Daten nicht an Dritte weiter. Die Übermittlung erfolgt verschlüsselt. Zu statistischen Zwecken führen wir ein anonymisiertes Link-Tracking durch.

Beruf und Karriere

Praxisanleiter: hoch begehrt, mäßig honoriert   

Weiterbildung Praxisanleitung: Welche Vorteile hat sie? Welche Voraussetzungen sollten Pflegekräfte mitbringen? Die wichtigsten Fakten im Überblick  

    • Krankenpflege, Pflege als Beruf, Pflege und Praxis, Personalentwicklung, Weiterbildung

Generationskonflikt

„Die Auszubildenden sind ja immer nur am Smartphone“

Oft klagen Praxisanleiter und Pflegekräfte in den Teams über Auszubildende. Aber sind sie wirklich so schwierig? 5 Tipps für eine harmonischere Zusammenarbeit    

    • Konfliktmanagement, Kommunikation, Pflege als Beruf

Leserfrage

Praxisanleiterinnen am Limit

Eine Leserin möchte wissen, ob es Vorgaben gibt, wie viele Auszubildende eine Praxisanleiterin maximal betreuen darf. Wir haben den Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe (BLGS) und eine Pflegewissenschaftlerin gefragt      

    • Managerin, Personalbemessung, Pflegefachpersonen, Pflege und Praxis, Pflegemanagement

Landespflegekammer Rheinland-Pfalz

„Pflegekräfte sollen mindestens 4.000 Euro verdienen“

Besonders in der ambulanten Pflege muss es kräftige Gehaltserhöhungen geben, fordert der Präsident der Pflegekammer in RLP. Anderenfalls würde das Personal extrem knapp und das Vertrauen der Patienten schwinden.

    • Pflegekammer, Pflegepolitik, Rheinland-Pfalz