Wer mit dem Coronavirus infiziert ist, muss sich isolieren: Er darf in keine Geschäfte, er muss dem Arbeitsplatz fern bleiben und nicht einmal spazieren gehen. Aber die Hausarztpraxis musste Infizierte für eine Krankschreibung seit 1. Juni aufsuchen: Hausarztpraxen, in denen Patienten – auch viele Risikopatienten – in Wartezimmern eng beieinandersitzen und die Luft selten frisch ist.
Doch nun ist die telefonische Krankenschreibung zurück. Das teilt der Gemeinsame Bundesausschuss, das oberste Entscheidungsgremium im Gesundheitswesen, mit: „Durch die Sonderregelung können Versicherte, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, telefonisch bis zu 7 Tage krankgeschrieben werden. Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte müssen sich dabei persönlich vom Zustand der Patientin oder des Patienten durch eine eingehende telefonische Befragung überzeugen. Eine einmalige Verlängerung der Krankschreibung kann telefonisch für weitere 7 Kalendertage ausgestellt werden.“
Noch nutzen zu wenige Patienten die Videosprechstunde
Die Regelung ist vorerst bis zum 30. November befristet. Beendet wurde sie zuvor am 31. Mai, um Missbrauch vorzubeugen. Als Alternative zur Krankschreibung in Präsenz war die Videosprechstunde möglich. Dazu heißt es jetzt beim G-BA: „Die Corona-Sonderregelung wird derzeit auch deshalb nochmals gebraucht, weil Videosprechstunden, die ja ebenfalls einen persönlichen Kontakt vermeiden, noch nicht überall angeboten werden.“
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Laut einer aktuellen repräsentativen Befragung des Digitalverbands Bitkom haben bisher 18 Prozent aller Patienten schon einmal eine Videosprechstunde genutzt. Das ist zumindest im Vergleich zu den Vorjahren eine positive Meldung: 2921 waren es noch 14 Prozent und 2019 nur 5 Prozent.
Autorin: kig