Der Bundestag hat das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) verabschiedet. Es legt verschiedene Regelungen für die Pflege im Krankenhaus, in den Pflegeheimen und in der ambulanten Pflege fest. Das Echo bei den Pflegeverbänden ist gemischt. Eindeutig positiv äußern sich der DEVAP ( Deutschen Evangelischen Verbandes für Altenarbeit und Pflege) und VKAD (Verband katholischer Altenhilfe in Deutschland). Sie begrüßen unter anderem, dass die Krankenkassen zur vollständigen Refinanzierung der Tariflöhne in der häuslichen Krankenpflege verpflichtet werden.
Bodo de Vries: Kassen dürfen jetzt an anderen Kosten nicht rumschrauben
„Heute erleben wir einen wichtigen Tag für die ambulante häusliche Krankenpflege. Mit der neuen gesetzlichen Regelung werden endlich die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Refinanzierung der tariflichen Entlohnung in der ambulanten Pflege geschaffen.“ freuen sich Dr. Hanno Heil, VKAD-Vorstandsvorsitzender und Dr. Bodo de Vries, DEVAP-Vorstandsvorsitzender. Die beiden Verbände hätten sich in den vergangenen Jahren mit viel Herzblut für die Tarifanerkennung im SGB V eingesetzt, lassen die beiden in einer gemeinsamen Pressemittelung verlauten. „Steter Tropfen höhlt den Stein“, so Dr. de Vries, „dies ist ein großer Tag für unsere Mitglieder aus der ambulanten Pflege. Jetzt kommt es darauf an, dass sich die Berücksichtigung der tariflichen Löhne auch tatsächlich in den Verhandlungsergebnissen mit den Kostenträgern durch erhöhte Erträge für die ambulante Arbeit widerspiegelt. Es darf in den Verhandlungen mit den Krankenkassen keine Umdeutung anderer Kosten zur Kompensation dieser Erhöhung geben.“
Die ambulante Pflege könnte jetzt attraktiver werden
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Die ambulanten Pflegedienste der Caritas und Diakonie zahlten bereits nach Tarif, heißt es bei den beiden Verbänden. Da diese Löhne aber nicht vollständig refinanziert wurden, blieb „nur der Weg in die Arbeitsverdichtung". Schließlich wollten sie der Insolvenz entgehen und die Patietnenversorgung nicht gefährden. Hier sei jedoch ein Grad erreicht worden, der zur Überlastung der Mitarbeitenden bis hin zur Flucht aus dem Beruf führte, so Hanno Heil. „Die jetzt gesetzlich eingeleiteten Maßnahmen tragen sicherlich dazu bei, die Attraktivität der Arbeitsplätze in der ambulanten Pflege zu steigern.“
Markus Mai: Das Pflegebudget - ein Meilenstein!
Weniger begeistert zeigt sich der DBfK (Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe). Er kritisiert vor allem die Regelungen für die Krankenhäuser. Die Personalbemessung müsse analytisch sein und auf dem tatsächlichen Versorgungsbedarf basieren. „Die nun im PpSG vorgesehenen DRG-basierten Verfahren einer Personalbemessung drohen zu einer chronischen Unterfinanzierung des Pflegepersonalbudgets zu führen", heißt es beim DBfK. Die Landespflegekammer Rheinland-Pfalz hingegen sieht es positiv, dass die Finanzierung der Pflegegehälter in den Krankenhäusern aus den DRG herausgenommen wird. Zu den größten Meilensteinen des neuen Gesetzes gehöre das Pflegebudgets. „Ein eigenes Pflegebudget ermöglicht, dass sich die Kosten in der Pflege, zum Beispiel bei hohen Tarifabschlüssen, nur für die Pflege unabhängig von den anderen Kostenstrukturen des Krankenhauses entwickeln können. Damit ist es möglich, die Pflege gezielt weiterzuentwickeln“, so der Präsident der Pflegekammer, Dr. Markus Mai.
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