Nach Rheinland-Pfalz wird es im Laufe des nächsten Jahres auch in Niedersachsen und Schleswig-Holstein eine Pflegekammer geben – analog etwa zur Ärzte- oder Apothekerkammer. Dafür müssen sich jetzt alle Pflegefachkräfte in diesen beiden Bundesländern registrieren lassen. Das sind in Niedersachsen rund 70.000 Pflegefachkräfte und in Schleswig-Holstein 28.000 bis 30.000. Viele sind von den Kammern bereits angeschrieben worden, aber längst nicht alle. Die Errichtungsausschüsse der Pflegekammern appellieren an alle Pflegefachkräfte, sich schnell zu registrieren, selbst wenn sie noch keinen Meldebogen erhalten haben.
An Kopie der Berufsurkunde denken
Eine Registrierung ist schnell und unkompliziert auf den Internetseiten der Errichtungsausschüsse der beiden Kammern in Niedersachsen und in Schleswig-Holstein möglich. Dort können die künftigen Mitglieder den Meldebogen herunterladen, ausfüllen, einscannen und per Mail an die Pflegekammer senden (oder einfach mit der Post schicken) – inklusive einer Kopie ihrer Berufsurkunde, die leider häufiger vergessen wird, aber auf keinen Fall fehlen darf, genauso wie die Unterschrift. Es erleichtert außerdem die Bearbeitung, so der Errichtungsausschuss in Niedersachsen, wenn wirklich alle Felder des Meldebogens ausgefüllt werden.
Registrierung ist Pflicht
Jobportal pflegen-online.de empfiehlt:
Eine schnelle Registrierung ist aus gesetzlichen Gründen notwendig. Denn in Niedersachsen und Schleswig-Holstein haben die Landesregierungen durch entsprechende Gesetzesänderungen entschieden (etwa des Heilberufegesetzes in Niedersachsen), dass die Pflege ihre Belange künftig selbst regeln soll – und zwar unter dem Dach von Pflegekammern.
Vorteile der Registrierung
Die Pflegekammern haben aber auch direkte Vorteile für die Pflegefachkräfte: Nur wer registriert ist, darf im Frühjahr 2018 die Vertreter der Kammerversammlung wählen – und sich selbst zur Wahl stellen, sofern der Wunsch besteht. Die Kammerversammlung ist das zentrale Organ der Selbstverwaltung und wird unter anderem die Höhe der Mitgliedsbeiträge beschließen.
Quelle: Pressemitteilung der Errichtungsausschusses der Pflegekammer Niedersachsen/kig