Personaluntergrenzen in Krankenhäusern, zusätzliche 13.000 Stellen für die Pflegeheime, bessere Honorierung der Wegezeiten in der ambulanten Pflege – Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat vieles versprochen und angekündigt, nun sind seine Absichten verbindlich: Das Kabinett hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Pflegepersonals (Pflegepersonal-Stärkungsgesetz – PpSG) beschlossen. Das PpSG soll schon am 1. Januar 2019 in Kraft treten, den Bundesrat muss es nicht passieren.
Zur Präsentation des (Pflegepersonal-Stärkungsgesetz hat Jens Spahn Lournalisten zu einer knapp zehnminütige Fragerunde ins Bundesgesundheitsministerium in der Berliner Friedrichstraße eingeladen.Wir haben die wichtigsten Aussagen, Fragen und Antworten für Sie zusammengestellt:
„Wir wollen deutlich machen: Wir haben verstanden. Wir wissen um die Vertrauenskrise in der Pflege. […] Ich weiß auch, dass das erst ein erster Schritt ist und dass weitere Schritte folgen. Nachdem wir zusätzliche Pflegestellen finanziert haben, geht es nun darum, diese mit der Konzertierten Aktion Pflege auch zu besetzen.“
„Das Bundeskabinett hat heute das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz beschlossen. Das ist ein gutes, ein wichtiges Signal für die Pflege in Deutschland. Den Krankenhäusern wird jede zusätzliche Pflegestelle, jede zusätzliche Pflegekraft voll finanziert. Kein Geld für die Pflege ist also keine Ausrede mehr für Krankenhausgeschäftsführer. In der Altenpflege werden 13.000 Stellen erstmalig vollständig finanziert von der Sozialversicherung.“
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„Zu den Personaluntergrenzen will ich hinzufügen, dass die Personaluntergrenzen ein wichtiges Instrument sind, eine wichtige Maßnahme um sicherzustellen, dass die Krankenhäuser strukturell genug Pflegekräfte haben. Wer auf Dauer bei hoher Patientenzahl zu wenige Pflegekräfte hat, der gefährdet Patienten und beutet auch die Pflegekräfte aus. Deswegen werden wir erstmalig die Zahl der Pflegekräfte ins Verhältnis setzen mit der Patientenzahl. Dann haben die Krankenhäuser die Wahl: Entweder sie stellen mehr Pflegekräfte ein oder sie behandeln weniger Patienten. Alles andere ist auf Dauer unverantwortlich.“
Woher sollen die zusätzlichen Pflegestellen kommen?
„Der erste Schritt ist es jetzt, zusätzliche Pflegekräfte zu finanzieren. Der zweite, genauso wichtige Schritt ist es, die Stellen zu besetzen. Dafür reden wir in der Konzertierten Aktion Pflege über eine Ausbildungsoffensive. Wir reden auch über die Frage, wie wir mehr Menschen begeistern können aufzustocken aus ihrer Teilzeit oder zurückzukommen in den Beruf. Wir reden auch über Fachkräfte aus dem Ausland und Umschulungsmaßnahmen.“
Was kostet das Gesetz?
„Wir haben für die 13.000 Pflegekräfte in der Altenpflege etwa 640 Millionen Euro an Finanzbedarf im Gesetzentwurf veranschlagt. In den Krankenhäusern ist es, je nachdem wie viele Pflegekräfte eingestellt werden, ein dreistelliger Millionenbetrag zusätzlich. Ich bin froh über jede zusätzlich eingestellte Pflegekraft. Also wenn es teurer wird, dann wird es mich in diesem Fall jedenfalls freuen, weil es zeigt, dass zusätzliche Pflegekräfte eingestellt wurden. Wir haben die finanziellen Spielräume in der Krankenversicherung ganz offensichtlich.“
Die Krankenhäuser haben angemerkt, dass sie Patienten abweisen müssen, wenn sie die Vorgaben nicht einhalten können. Was denken Sie darüber?
„Ganz klar ist: Natürlich muss es Folgen haben, wenn ein Krankenhaus strukturell zu wenige Pflegekräfte hat. Das wollen wir jetzt erstmalig messen. Wir geben den Krankenhäusern auch Instrumente, etwa das Geld für zusätzliche Pflegestellen. (…) Aber klar ist auch: Wer auf Dauer zu wenige Pflegekräfte hat, der muss Behandlungszahlen reduzieren, der muss womöglich auch Abteilungen schließen."
In pflegeintensiven Bereichen gelten schon ab 2019 Personaluntergrenzen. Da stocken aber die Verhandlungen zwischen den Kassen und den Krankenhäusern. Wann schreitet der Minister ein?
„Ich bin ein großer Freund der Selbstverwaltung, allerdings nur einer funktionierenden. Und deshalb haben wir bei den Pflegepersonaluntergrenzen für das gesamte Krankenhaus gesagt: Wir machen das per Rechtsverordnung durch das BMG, damit es auch tatsächlich und vor allem schnell passiert. Bei den pflegeintensiven Bereichen, wo aktuell die Verhandlungen stocken, werden wir schauen, wie der Verhandlungsstand ist. Falls es dort nicht vorangeht, werden wir aber tatsächlich als Ministerium zeitnah die Ersatzvornahme einleiten. Mir wäre lieber, die Krankenhäuser und Krankenkassen lösen die ihnen gestellten Aufgaben selbst.“
Wesentliche Regelungen des PpSG im Überblick (Quelle: BMG)
Die Finanzierung der Pflegepersonalkosten der Krankenhäuser wird ab dem Jahr 2020 auf eine neue, von den Fallpauschalen unabhängige, krankenhausindividuelle Vergütung umgestellt.
Ab 2020 soll eine Regelung die Pflegepersonalausstattung („Ganzhausansatz“) in den Krankenhäusern verbessern und Patientensicherheit gewährleisten. Diese soll Auskunft über das Verhältnis der Pflegekräfte in einem Krankenhaus zu dem zu leistenden Pflegeaufwand („Pflegequotient“) geben. In einer Verordnung sind zudem Sanktionen für diejenigen Krankenhäuser geplant, die eine bestimmte Mindestpersonalausstattung nicht erfüllen.
13.000 Stellen werden in der stationären Altenpflege neu geschaffen und von der gesetzlichen Krankenkasse ohne finanzielle Beteiligung der Pflegebedürftigen finanziert. Einrichtungen mit bis zu 40 Bewohnern erhalten eine halbe Pflegestelle, Einrichtungen mit 41 bis 80 Bewohnern eine Pflegestelle, Einrichtungen mit 81 bis 120 Bewohnern eineinhalb und Einrichtungen mit mehr als 120 Bewohnern zwei Pflegestellen zusätzlich.
Um Pflegekräfte zu entlasten, wird die Digitalisierung gefördert. Die Pflegeversicherung stellt dafür einmalig pro Einrichtung (ambulant oder stationär) 12.000 Euro zur Verfügung. Mit der Kofinanzierung der Einrichtung können somit Maßnahmen im Umfang von bis zu 30.000 Euro je Einrichtung finanziert werden.
Die Zusammenarbeit von niedergelassenen Ärzten und stationären Pflegeeinrichtungen wird weiter verbessert.
Die ambulante Alten- und Krankenpflege, insbesondere im ländlichen Raum, wird durch eine bessere Honorierung der Wegezeiten gestärkt.
Jede zusätzliche oder aufgestockte Pflegestelle am Krankenhausbett wird künftig vollständig von den Kostenträgern (GKV und PKV) refinanziert, um die Personalausstattung in der Pflege zu verbessern. Diese Neuregelung gilt bis zum Inkrafttreten einer grundsätzlichen Neuregelung zur Pflegepersonalkostenfinanzierung.
Bereits ab dem Jahr 2018 werden die Tarifsteigerungen für die Pflegekräfte im Krankenhaus vollständig von den Kostenträgern refinanziert. Die zusätzlichen Finanzmittel sind für Pflegepersonal einzusetzen. Das ist durch einen Nachweis zu belegen.
Die Ausbildungsvergütungen von Auszubildenden in der Kinderkrankenpflege, Krankenpflege und Krankenpflegehilfe im ersten Ausbildungsjahr werden ab 2019 vollständig von den Kostenträgern refinanziert. Die Verbesserung schafft einen deutlichen Anreiz, mehr auszubilden.
Der Krankenhausstrukturfonds wird ab 2019 für vier Jahre mit einem Volumen von 1 Milliarde Euro jährlich fortgesetzt. Die Finanzierung erfolgt wie bisher je zur Hälfte aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds und aus Mitteln der Länder. Strukturverbesserungen sollen ebenfalls dazu beitragen, die Zahl ausgebildeter Pflegekräfte zu vergrößern und das vorhandene Pflegepersonal effizienter einzusetzen.
Um Verwerfungen bei der finanziellen Umverteilung zwischen den Krankenhäusern zu vermeiden, werden Zu- und Abschläge bei der stationären Notfallversorgung zukünftig ohne eine Verbindung zum Landesbasisfallwert erhoben.
Zur Stärkung der Attraktivität des Pflegeberufs werden Pflegeeinrichtungen finanziell dabei unterstützt, die Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf für ihre in der Pflege tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu verbessern.
Zur Verbesserung der gesundheitlichen Situation der Beschäftigten in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen werden die Krankenkassen verpflichtet, zusätzlich mehr als 70 Millionen Euro jährlich für diese Leistungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung aufzuwenden.
Der Zugang zu medizinischen Rehabilitationsleistungen für pflegende Angehörige wird weiter erleichtert.
Der Anwendungsbereich der Nutzung von Sprechstunden per Video als telemedizinische Leistung wird erweitert.
Autor (Artikel oben): Gunnar Göpel
Foto: BMG