Foto: Jens Schünemann

Personalbemessung

PeBeM: Wo sollen die Assistenzkräfte herkommen? 4 Tipps

Pflegeheime brauchen dringend Pflegeassistenten – spätestens dann, wenn die neue Personalmessung ab Juli 2023 kommt. Doch woher nehmen? Was Pflegeheime jetzt tun können

Bisher haben sie eine untergeordnete Rolle gespielt: ein- oder zweijährig qualifizierte Pflegeassistentinnen. Zwar gibt es sie in einigen Pflegeheimen, doch sie sind deutlich in der Minderzahl. „Nach heimrechtlichen Vorgaben zählen einjährig Qualifizierte nicht als Fachkraft und dürfen auch keine Medikamente stellen“, sagt Heike Jurgschat-Geer, Beraterin im Gesundheitswesen. Deshalb hat es in der Praxis bislang formal keinen Unterschied gemacht, ob und wie gut Hilfskräfte qualifiziert sind. So wurden kaum noch Pflegeassistentinnen ausgebildet und eingestellt.

Das ändert sich mit dem neuen Personalbemessungssystem (PeBeM) in der Altenpflege. Ab Juli 2023 soll der benötigte Personalmix für jede Einrichtung individuell ermittelt werden – abhängig vom Pflegebedarf der dort lebenden Bewohner. Mit der PeBeM  wird nicht mehr nur zwischen Fach- und Hilfskräften unterschieden, sondern auch zwischen angelernten Kräften und Pflegeassistentinnen mit ein- oder zweijähriger Ausbildung.

Momentan gibt’s kaum Pflegeassistenten

Krankenpflege-, Altenpflege- und Pflegefachhelferinnen sind jetzt also heiß begehrt. „Heute sind rund 50 Prozent der Pflegebeschäftigten in den Einrichtungen dreijährig examiniert und 50 Prozent sind Helfer, die große Masse ohne nennenswerte Qualifikation“, sagt Jurgschat-Geer. Mit der neuen Personalbemessung geht man davon aus, dass die Assistenzkräfte mit ein- oder zweijähriger Ausbildung einen Anteil von etwa 30 Prozent der Pflegebeschäftigen ausmachen werden. „Das große Thema ist daher: Wie qualifizieren wir schnell, um den Riesenbedarf, den wir plötzlich an qualifizierten Pflegeassistentinnen haben, zu decken?

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So können sich Pflegeheime auf die PePEM vorbereiten

Dass das nicht leicht sein wird, räumt auch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) ein. „Die aktuelle Arbeitsmarktsituation in der Pflege kann den entstehenden zusätzlichen Bedarf an Pflegefachpersonen, Pflegehilfs- und Assistenzpersonen nicht auffangen“, heißt es in einer „Roadmap“ des BMG zur Personalbemessung. Das BMG will Schritte unternehmen, um nach und nach zusätzliche Pflegeassistenten zu gewinnen und zu qualifizieren – sowie Fachpflegekräfte.

Vier Punkte, die Pflegeheime schon selbst angehen können:

1. Sofortprogramme nutzen

Über Pflegestellen-Förderprogramme des BMG können Pflegeheime zusätzliches Personal gewinnen und finanzieren. Seit Beginn 2021 werden in einer ersten Personalausbaustufe 20.000 zusätzliche Stellen für Assistenzkräfte von der Pflegeversicherung bezahlt. Ab dem 1. Juli 2023 kommt eine zweite Personalausbaustufe, weitere Ausbaustufen sind ab 2025 geplant. Ein weiteres Programm mit 13.000 Stellen für Pflegefachpersonen läuft bereits seit Anfang 2019.

2. Hilfskräfte vor Ort in die einjährige Ausbildung bringen

Da es kaum ein- oder zweijährig qualifizierte Helferinnen auf dem Markt gibt, geht es darum, die vorhandenen Hilfskräfte schnell zu qualifizieren. „Viele schauen nun, wen können wir von den erfahrenen Hilfskräften motivieren. Das Problem: Mangels Nachfrage sind viele Helferausbildungen ausgestorben, und plötzlich ist die Nachfrage riesig“, sagt Beraterin Jurgschat-Geer. Die Pflegeschulen stehen vor der Herausforderung, diese Kurse wieder schnell an den Start zu bringen. Die „neuen“ Kurse müssen spezifische Vorgaben erfüllen, zum Beispiel generalistisch sein.

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3. Umwege nutzen

Je nach Bundesland besteht die Möglichkeit, dass langjährige, erfahrene Hilfskräfte über eine externe Prüfung schneller die Qualifikation der Pflegeassistenz erwerben können. „Auch bei diesem Weg müssen die Mitarbeitenden gut auf die Prüfung vorbereitet und begleitet werden“, sagt Jurgschat-Geer.

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4. Pflegefachpersonen auf neue Aufgaben vorbereiten

Die Pflegefachpersonen müssen ebenfalls geschult werden. Sie sollen künftig den Pflegeprozess steuern, koordinierende Aufgaben wahrnehmen und die Pflege nur in komplexen und instabilen Pflegesituationen selbst übernehmen. Das heißt: „Die Fachkraft muss jeden Tag schauen: Kann ich die Pflege von Herrn Müller delegieren oder muss sie von einer Fachkraft übernommen werden?“, erläutert Jurgschat-Geer. Delegiert sie Aufgaben, muss sie sich vergewissern, dass die Maßnahmen wie geplant, fachlich korrekt durchgeführt wurden. Assistenz- und Hilfskräfte brauchen dafür kontinuierliche Rückmeldung, auch bei Aufgaben wie Positionieren oder Essenanreichen. „Die Pflegefachpersonen sind letztlich verantwortlich“, sagt Jurgschat-Geer. „Für die neue Verantwortung im Rahmen der Vorbehaltsaufgaben müssen sie entsprechend geschult werden, vor allem in der Kommunikation und Anleitung von Hilfs- und Assistenzkräften.“

Autorin: Brigitte Teigeler

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