Man versucht zwar alles, um es zu verhindern – aber es kann eben doch passieren: Man hat sich mit Corona angesteckt. Für die meisten ist das positive Testergebnis erst einmal ein Schock. Dann kommen viele Fragen: Kann ich erstmal zu Hause bleiben? Wie schütze ich meine Angehörigen? Wann sollte ich ins Krankenhaus? Die gute Nachricht: Man ist auch mit Covid 19 nicht allein. Und letztlich ist vieles ähnlich wie bei anderen Krankheiten auch.
9 von 10 Covid-Patienten werden ambulant behandelt
Bei 81 Prozent der Corona-Infizierten in Deutschland ist der Verlauf mild bis moderat (Angaben vom Robert-Koch-Institut vom 9. Oktober 2020). Die ambulante Behandlung durch den Hausarzt ist also der Normalfall. Laut Bundesgesundheitsminister Jens Spahn werden neun von zehn Covid-Patienten ambulant behandelt (Pressekonferenz 3. November 2020). Das RKI hat dafür mittlerweile Handlungsempfehlungen für Ärzte herausgegeben. Danach ist eine Behandlung zu Hause möglich, wenn
- keine Risikofaktoren für einen schweren Verlauf vorliegen wie hohes Alter, Immunsuppression oder chronische Grunderkrankungen
- der Patient nicht pflegebedürftig ist
- er sich in seiner Wohnung von anderen isolieren kann.
Wie genau die Isolation funktioniert, erklärt das RKI für Patienten in einer Broschüre mit dem Titel Bin ich betroffen und was ist zu tun? Es ist eigentlich gar nicht so schwer.
Auch nicht mal eben zum Briefkasten mit Corona-Infektion!
Covid 19-Patienten sollten so viel wie möglich allein in einem (gut zu belüftenden) Einzelzimmer bleiben und auch die Mahlzeiten allein einnehmen. Lässt sich ein Zusammentreffen nicht vermeiden, gilt:
- eine Maske tragen und Abstand halten
- Wäsche separat auf 60 Grad waschen
- Oberflächen täglich reinigen
Wer positiv getestet ist, darf die Wohnung nicht verlassen. Auch nicht mal eben durch das Treppenhaus zum Briefkasten! Und natürlich darf auch kein Besuch kommen. Während der Quarantäne muss man sich an die Anordnungen des Gesundheitsamtes halten, sonst drohen Geld- oder sogar Freiheitsstrafen.
Bitte auch ohne Aufforderung vom Gesundheitsamt in Isolation gehen!
Eine Quarantäne formell anordnen kann nur das Gesundheitsamt. Es meldet sich bei einem positiven Test von allein bei den Betroffenen. Zumindest theoretisch – in der Praxis kann das mitunter dauern, wie eine Umfrage von Zeit Online zeigt. Vernünftige bleiben aber natürlich auch vorher schon zu Hause. In Berlin gilt mittlerweile eine Verfügung, dass man bei einem positiven Ergebnis automatisch zu einer Quarantäne verpflichtet ist. Ebenso, wenn man Symptome hat und einen Test gemacht hat oder engen Kontakt mit jemandem hatte, der positiv getestet wurde (Kontaktpersonen der Kategorie 1).
Überwachen Sie selbst Ihre Covid-Symptome
Es empfiehlt sich, seinen Gesundheitszustand genau zu beobachten, zwei Mal täglich Temperatur zu messen und eventuelle Symptome in einem Tagebuch aufzuschreiben. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung informiert zudem: „Das Gesundheitsamt wird sich regelmäßig nach Ihrem Gesundheitszustand erkundigen.“ In der Praxis erfolgt das wohl nicht immer. Bei Beschwerden ist aber ohnehin der erste Ansprechpartner der Hausarzt. Er sollte ruhig schon bei den ersten Symptomen informiert werden, bei Risikogruppen auch schon bei einem positiven Test, sofern er diesen nicht selbst gemacht hat.
[Was bedeutet Corona für den Alltag von Pflegekräften? Mit unserem Newsletter sind Sie immer auf dem aktuellen Stand – auch wenn es um Gehälter, Arbeitsrecht und Ihre Gesundheit geht! https://www.pflegen-online.de/newsletter]
Über eine Klinikeinweisung entscheidet der Arzt
Und wenn sich die Beschwerden verschlechtern? Mit konkreten Anweisungen, wann ein Patient in die Klinik muss, hält sich das RKI zurück. Die Broschüre nennt nur Kurzatmigkeit als Alarmsignal, um ärztliche Hilfe zu suchen. Die Entscheidung über eine Einweisung muss, wie bei anderen Krankheiten auch, der Arzt individuell treffen. Er ist auch dafür verantwortlich, den Verlauf zu überwachen. Die Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin hat dazu im September eigens eine neue Leitlinie herausgegeben, an der sich Ärzte orientieren können.
Bleiben Sie in Verbindung mit Ihrem Hausarzt
Einen klaren Grenzwert von Symptomen für eine Einweisung (Score) gibt es für Corona noch nicht, dafür liegen nicht genügend Erfahrungswerte vor. Ärzte können den Score für Pneumonie nutzen, denn das ist eine häufige Komplikation bei Covid 19. Aber „das hausärztliche Urteil setzt sich aus einer Vielzahl weiterer Informationen zusammen“, betont die Leitlinie, wie unter anderem Herzfrequenz oder Blässe/Kaltschweißigkeit. Für Patienten bedeutet das: Sie müssen eigentlich keine Angst haben, zu spät in die Klinik zu kommen, denn die Verantwortung trägt der Arzt. Sie müssen ihn nur rechtzeitig rufen. Übrigens darf niemand gegen seinen Willen eingewiesen werden.
Wie der Arzt den Kontakt zum Patienten hält, ist in der Leitlinie nicht festgelegt. Die Notwendigkeit eines Praxisbesuchs soll „im Gespräch mit dem Patienten“ entschieden werden. Die Kasse übernimmt dann gegebenenfalls die Kosten für einen Krankentransport (nicht aber mit dem Taxi). Bei „dringender Notwendigkeit“ sollen Ärzte einen Hausbesuch in Schutzkleidung erwägen. Bei akuten starken Beschwerden wie Atemnot sollte gleich über 112 der Rettungsdienst gerufen werden.
So betreuen Hausärzte ihre Covid-Patienten
Zuletzt hatte es Streit darüber gegeben, ob Ärzte genügend Hausbesuche bei Covid-19-Patienten machen. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft hatte kritisiert, dass für viele Patienten das Krankenhaus „die letzte Möglichkeit für eine Versorgung“ gewesen sei, zumindest in der Hochphase. Doch es hat in dieser Zeit auch 13 Prozent mehr Hausbesuche gegeben als sonst. Am Ende hängt es wohl vom einzelnen Arzt ab.
Arztpraxen mit Corona-Raum
Martin Beringer etwa, Hausarzt im Landkreis Ludwigsburg, ruft Covid-Patienten mit Symptomen regelmäßig an oder bittet die Versorgungsassistentin seiner Praxis (Verah) dies zu übernehmen. Bei Bedarf kommen die Covid-Patienten in den Corona-Raum der Praxis, der einen separaten Eingang hat. Mit einem Pulsoxymeter kann er neben der Temperatur auch die Sauerstoffsättigung messen und entscheiden, ob der Patient im Krankenhaus überwacht und behandelt werden muss. Covid-Patienten, die wieder nach Hause gehen können, erhalten den so zeitlosen und wie wirkungsvollen Rat, viel zu schlafen, viel zu trinken und gut zu essen.
Gut für die Psyche: You Tube, Telefonseelsorge und, und, und ....
Soweit das Körperliche. Eine Quarantäne kann aber auch seelisch belastend sein, das zeigen Erfahrungen mit den Betroffenen bei SARS und MERS, auch gerade bei Pflegekräften. Man fühlt sich vielleicht doch allein gelassen, hat Angst, andere anzustecken, verliert die Tagesstruktur. Auch Wut über die Situation ist sehr häufig und völlig normal. Es hilft, den Kontakt zu Freunden und Familie über Telefon und Video zu halten. Auch Sport und Bewegung tun der Seele gut, auf You Tube finden sich dazu unzählige Anleitungen für zu Hause. Man sollte sich auch nicht scheuen, bei Bedarf die Telefonseelsorge (0800/1110111 oder 0800/1110222) anzurufen. Und schließlich hilft es, sich zu vergegenwärtigen: Die Quarantäne geht vorbei.
Das Gesundheitsamt muss die Quarantäne offiziell aufheben
Wann die Quarantäne endet, ist klar festgelegt: Wer gar keine Symptome hatte, ist nach 10 Tagen Isolierung erlöst. Bei Symptomen gilt die Frist 10 Tage nach Symptombeginn und bei 48 Stunden Symptomfreiheit. Das gilt auch für medizinisches Personal. Allerdings endet eine angeordnete Quarantäne nicht automatisch – das Gesundheitsamt muss sie offiziell aufheben. Meldet sich niemand, lohnt es, selbst nachzufragen.
Nach einer Infektion ist man nach bisherigem Kenntnisstand für eine Weile immun. Aber wie lange, ist unklar – also besser nicht darauf verlassen. Denn eine wiederholte Corona-Infektion, das weiß man mittlerweile, ist möglich.
Text: Heike Dierbach/kig