Pflegekräfte dürfen die Maske noch nicht an den Nagel hängen – auch, wenn selbst Virologen nichts dagegen hätten. 
Foto: Jens Schünemann
Pflegekräfte dürfen die Maske schon in zwei Wochen an den Nagel hängen. 

Corona-Pandemie

Maskenpflicht für Pflegekräfte endet zum 1. März

Auch die Testpflicht endet für die Beschäftigten in Klinik und Pflegeheimen zum 1. März. Das haben das Bundesgesundheitsministerium und die Gesundheitsministerien der Länder heute (14. Februar) beschlossen  

Einzig die Maskenpflicht für Besucher in Krankenhäusern und Pflegeheimen bleibt noch bis zum 7. April bestehen. Es hätten sich zuletzt nur noch wenige Bewohner in den Pflegeheimen infiziert, auch die Quote der Covid-Toten sei deutlich gesunken, sagte Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) in einem Video-Statement zur Begründung.      

Zuletzt haben sich nicht nur der Präsidenten der Bundesärztekammer Klaus Reinhardt und der Vorstandschef der Deutscher Krankenhausgesellschaft Gerald Gaß für ein vorzeitiges Ende der Maskenpflicht ausgesprochen: Auch Infektiologen plädieren dafür. „Die Bevölkerung ist mittlerweile breit gegen SARS-CoV-2 immunisiert – sei es durch Impfung oder durch Infektion. Auch die Belastungen auf den Intensivstationen und in den infektiologischen Abteilungen gehen deutlich zurück“, sagte der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Infektiologie (DGI) Bernd Salzberger. „SARS-Cov2 ist hierzulande jetzt ein Gesundheitsrisiko unter vielen.“ Flächendeckende verpflichtende Schutzmaßnahmen spezifisch gegen SARS-CoV-2 seien angesichts der aktuellen Lage der Pandemie nicht mehr verhältnismäßig, so der Professor für Infektionsmedizin weiter „Daher sollten die Maßnahmen jetzt aufgehoben werden – auch um die Akzeptanz für zukünftige Einschränkungen nicht zu gefährden, sollte eine ungünstige Entwicklung der Infektionslage derartiges wieder nötig machen“.

Autorin: kig/Hans-Georg Sausse 

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So fing es an 2020 mit der Maskenpflicht   

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