Rechtsanwältin Nina Rummel von der Berliner Kanzlei Chevalier beantwortet für pflegen-online die wichtigsten Fragen.
1. Frage: Ist es grundsätzlich möglich, Krankheitstage im Urlaub gutgeschrieben zu bekommen und sie zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen?
Ja, grundsätzlich ist das möglich. Die Krankheitstage zählen nicht als Urlaub und können den vereinbarten Urlaubstagen gutgeschrieben werden. Der Urlaub kann aber bei besonders langer Krankheit verfallen: Das Bundesarbeitsgericht hat hier eine zeitliche Grenze für das Ansammeln von Urlaubstagen gesetzt.
2. Frage: Was muss ich bei einer Krankmeldung im Urlaub beachten?
Jobportal pflegen-online.de empfiehlt:
Wichtig ist, dass Sie gleich am ersten Tag der Krankheit zu einem Arzt gehen und sich arbeitsunfähig schreiben lassen – genauso wie Sie es auch zu Hause tun würden (sollte die Regelung Krankschreibung erst ab 3. Tag bestehen, dann gilt diese auch im Urlaub). Allerdings reicht eine Krankenschreibung nicht aus.
3. Frage: Warum reicht eine Krankschreibung nicht aus?
Der Arbeitgeber akzeptiert es nicht, wenn es sich um ein Attest handelt, dass dem Arbeitnehmer nur das Kranksein bescheinigt. Wichtig ist, dass die Ärztin oder der Arzt die Arbeitsunfähigkeit bescheinigt. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ist in vielen Ländern aber nicht üblich. Sicherlich hilft eine Erklärung, dass dies für sein Arbeitsverhältnis in Deutschland wichtig ist. Die Erklärung kann aber – je nach Urlaubsland – durch Sprachbarrieren erschwert werden.
Wenn Sie eine richtige AU erhalten haben, informieren Sie am besten gleich Ihre Krankenkasse und reichen auch dort eine ärztliche Bescheinigung ein.
Sollten Probleme auftreten, rate ich zur Kommunikation mit der eigenen Krankenkasse sowie dem Arbeitgeber.
4. Frage: Ist es inzwischen nicht möglich, sich telefonisch arbeitsunfähig schreiben zu lassen? Könnte ich nicht von Sizilien aus bei meinem Hausarzt anrufen und ihn um eine AU bitten?
Die Möglichkeit, sich telefonisch krankschreiben zu lassen, ist im März dieses Jahres ausgelaufen. Es handelte sich um eine spezifische Regelung während der Corona-Pandemie. Es wird jedoch über eine Wiedereinführung diskutiert.
Allerdings waren telefonische Krankschreibungen auch während der Pandemie nicht uneingeschränkt möglich, vor allem die zeitliche Dauer war beschränkt.
Grundsätzlich können Ärzte ein Attest auch via Video-Sprechstunde ausstellen. Das gilt aber nur dann, wenn eine körperliche Untersuchung nicht notwendig ist und die Praxis offiziell eine Video-Sprechstunde anbietet.
5. Frage: Wann haben Arbeitnehmer bei Krankheit keinen Anspruch auf neue Urlaubstage?
Das ist dann der Fall, wenn Sie gar keinen Urlaub beantragt, sondern einfach freie Tage genommen haben, um Überstunden abzubummeln.
Sie haben auch dann keinen Anspruch auf neue Urlaubstage, wenn Ihr Kind in der Urlaubszeit krank wird. Sie bekommen zwar an einem normalen Tag frei, wenn ihr Kind krank wird, oder sie Kinderkrankengeld erhalten. Doch wird es während Ihrer Urlaubszeit krank, haben Sie in aller Regel Pech gehabt – auch, wenn Sie den Urlaub dann nicht richtig nutzen können.
Autorin: Nina Rummel/Bearbeitung: kig