Keine andere Berufsgruppe ist von Berufsdermatosen so betroffen wie Pflegekräfte und andere Beschäftigte im Gesundheitswesen. 12,5 Prozent aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leiden unter berufsbedingten Ekzemen und Allergien, wie eine Studie der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) von 2021 gezeigt hat. Der Grund: Sie kommen während der Arbeit oft mit Substanzen in Kontakt, die die Hautbarriere schädigen und zu Hautirritationen und schmerzhaften Ekzemen führen können. Hautschutz ist deshalb Teil des Arbeitsschutzes in der Gesundheitsbranche: Arbeitgeber sind verpflichtet, Vorkehrungen zum Schutz der Mitarbeiter zu treffen. Sie müssen dafür sorgen, dass das Hautschutzprogramm immer auf dem neuesten Stand ist.
Pflegeheimen und Kliniken ist zu empfehlen, ihr Hautschutzprogramm regelmäßig auf Aktualität und Plausibilität zu überprüfen. Andernfalls besteht die Gefahr, dass Pflegekräfte und die anderen Berufsgruppen defektes oder falsch beschriftetes Equipment verwenden, das nicht mehr zu den aktuellen Arbeitsabläufen beziehungsweise den Hautbelastungen passt.
Hautschutz: 3 typische Fehler, die Einrichtungen passieren können
Die häufigsten Fehler, die Einrichtungen beim Thema Hautschutz machen:
Jobportal pflegen-online.de empfiehlt:
- mit veraltetem Hautschutzplan agieren oder ganz ohne Hautschutzplan
- Spender falsch platzieren: Sie sind beispielsweise nicht gut zugänglich oder in einer dunklen Ecke angebracht, wo sie nur schwer zu sehen sind.
- ungeeignete Produkte anbieten: Es gibt Produkte, die schnell einziehen und sich deshalb während der Arbeit gut zwischendurch eignen. Andere Produkte sind intensiver und ziehen nicht so schnell ein. Pflegekräfte wenden sie deshalb am besten nach der Arbeit an. Damit Pflegekräfte die Produkte richtig anwenden, müssen sie beispielsweise richtig platziert werden: So gehört etwa die intensive Crème nicht in die Arbeitsräume, sondern in Dienstzimmer, in den Pausenraum oder den Umkleideraum. Wichtig auch: die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über den Wirkmechanismus und die richtige Anwendung der Produkte informieren.
Unverbindliches Audit: Einrichtungen müssen nicht Kunde sein
Mit dem Hautschutzplan-Audit von SC Johnson Professional können Einrichtungen vorsorgen: Die Experten überprüfen das Hautschutzprogramm vor Ort kostenlos auf Herz und Nieren und identifizieren die Bereiche, in denen gehandelt werden muss. Eventuell defekte Kunststoffspender von deb/SC Johnson Professional können kostenlos getauscht werden, denn der Hersteller bietet darauf eine lebenslange Garantie.
Alle Einrichtungen können das Programm nutzen, sie müssen nicht Kunde von SC Johnson Professional sein. Auch gibt es keine Verpflichtung, nach der Prüfung Produkte des Unternehmens zu kaufen.
Alternativ-Angebot: Online-Eigencheck
Bei einem positiven Ergebnis des Vor-Ort-Audits erhalten die teilnehmenden Betriebe und Einrichtungen eine Urkunde von SC Johnson Professional und in jedem Fall eine individuelle Auswertung mit Empfehlungen zur Optimierung. Alternativ bietet der Hersteller auch einen Online-Eigencheck für eine allgemeine Überprüfung des Hautschutzprogramms an.
Weitere Informationen und die Anmeldung zum Hautschutzplan-Audit finden Sie hier.