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Ambulante Pflege

Körperverletzung? Behörden schauen schärfer auf Unqualifizierte

Die kleine Spritze, die simple Wundauflage ... Ambulante Dienste, die es mit der Qualifikation nicht genau nehmen, können ernste Probleme bekommen, macht der saarländische Pflegebeauftragte im Interview mit pflegen-online deutlich.

In seinem Pflegebericht deutet der Pflegebeauftragte vom Saarland Missstände in ambulanten Diensten an. Es geht um die Beschäftigung unqualifizierten Personals. Die „Durchführung von behandlungspflegerischen Maßnahmen" sei dem Fachpersonal vorbehalten, betont er. Würden hierbei „minderqualifizierte Kräfte“ eingesetzt, erfülle das nicht nur „die Grundlage eines Betrugstatbestandes“. Es sei „auch als Körperverletzung zu werten“.

Die Frage der Qualifikation in den ambulanten Diensten stellt sich umso dringlicher, seit der Fall Grzegorz Stanislaw Wolsztajn die Öffentlichkeit bewegt: Der 36-Jährige hatte als ungelernter polnischer Pflegehelfer jahrelang unbemerkt bundesweit in zahlreichen Privathaushalten sein kriminelles Unwesen treiben können, vermittelt jeweils über ambulante Pflegedienste.

Herr Bender, wie sieht es denn grundsätzlich mit der Qualifikation von Pflegekräften bei den ambulanten Pflegediensten aus? Dürfen diese Dienste auch ungelernte Kräfte einstellen?

Jürgen Bender: Ambulante Pflegedienste dürfen in der Pflege nur qualifiziertes Personal einstellen, also - ich wähle die weiblichen Formen - von der Altenpflegehelferin bis zur Krankenschwester. Hierbei muss klargestellt werden, dass behandlungspflegerische Leistungen nach dem Fünften Buch des Sozialgesetzbuches, Gesetzliche Krankenversicherung, nur von Krankenschwestern ausgeführt werden dürfen. Ungelernte Kräfte dürfen bei haushaltsnahen Dienstleistungen eingesetzt werden, wobei eine hierzu im Saarland erlassene Verordnung verlangt, dass eine schulende Einführung und eine regelmäßige Überwachung erfolgt.

In Ihrem jüngsten Pflegebericht weisen Sie auf das Problem hin, wenn im ambulanten Bereich keine qualifizierten Pflegekräfte eingesetzt werden. Das sei nicht nur die Basis für Betrug, sondern für Körperverletzung. Wie kann man diese Situation verbessern?

Einen besseren Blick auf das, was im ambulanten Bereich geschieht, gewinnt man dann, wenn man die Einrichtungen öfters prüft, insbesondere die Dokumentation unter die Lupe nimmt und in Zweifelsfällen auch die dort tätigen Personen befragt. So fehlt es beispielsweise schon an der Plausibilität einer Dokumentation, wenn der examinierte „Chef“ in der Dokumentation alle möglichen Tätigkeiten abzeichnet, die womöglich andere, unqualifizierte Personen durchgeführt haben, diese Tätigkeiten aber zur selben Zeit an verschiedenen Orten durchgeführt worden sind.

Hat es Ihres Wissens nach schon mal Anklagen wegen Körperverletzung im ambulanten Pflegebereich gegeben, weil unqualifiziertes Personal tätig war?

Nein, von einer solchen Anklageerhebung ist mir nichts bekannt. Die Sensibilität hierfür konnte allerdings auch erst in jüngerer Zeit geweckt werden. Bereits früher ist im ambulanten Bereich ermittelt worden, in erster Linie aber unter dem Aspekt des Betrugs.

Machen sich die Pflegedienste mit schuldig, wenn sie unqualifiziertes Personal vermitteln, das körperverletzend tätig wird?

Pflegedienste können sich nicht schuldig machen, sondern nur die dort tätigen Personen. Wenn die allerdings genau wissen, dass das von ihnen vermittelte unqualifizierte Personal gerade eben nur deshalb vermittelt wird, um Tätigkeiten durchzuführen, die ihnen untersagt sind, kann sehr wohl an Beihilfe, sogar an Mittäterschaft gedacht werden.

Wird auf Arbeitszeugnisse bei ambulanten Diensten kein Wert gelegt? Im Fall des ungelernten polnischen Pflegers wurden ja sogar etliche Arbeitsverträge geschlossen, aber vorzeitig beendet wegen seines aggressiven und inadäquaten Verhaltens. Hätte man sich seine Arbeitszeugnisse angeschaut, wäre sein atypisches Verhalten wohl viel früher aufgefallen, oder?

Ich selbst habe von 1981 bis 2001 ehrenamtlich als Vorsitzender oder stellvertretender Vorsitzender eine Sozialstation geführt. Zu der Zeit ist dort sehr wohl Wert gelegt worden auf Arbeitszeugnisse. Über die derzeitige Praxis ist mir nichts bekannt.

Welche Kontrollen ambulanter Pflegedienste finden überhaupt statt?

Die ambulanten Pflegedienste werden zurzeit einerseits von den Medizinischen Prüfdiensten wie dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen und dem Sozialmedizinischen Dienst der Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See kontrolliert, anderseits von der Heimaufsicht, die aber meines Wissens ihre Tätigkeit auf diesem Gebiet eher vorbereitend wahrnimmt.

Weiterhin hat das unter der Organisationsgewalt des Sozialministeriums stehende Landesamt für Soziales zu prüfen, ob einer Pflegekraft bei Vorliegen bestimmter Tatbestände die Berufserlaubnis zu entziehen ist.

Welchen Rat können Sie Angehörigen von Pflegebedürftigen geben: Worauf ist zu achten, wenn sie einen ambulanten Pflegedienst oder eine häusliche Rund-um-die-Uhr-Pflege suchen?

Im bestens vernetzten Saarland hat sich in erster Linie die Mundpropaganda bewährt.

Über Jürgen Bender

Jürgen Bender ist seit fast fünf Jahren ehrenamtlicher Pflegebeauftragter im Saarland. Zuvor war der Jurist zehn Jahre lang Präsident des saarländischen Landessozialgerichts.

Autorin: Birgitta vom Lehn

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