Foto: Jens Schünemann

Bundesregierung 2021-2025

Koalitionsvertrag: Von Bonus bis Kammer-Befragung       

Die künftige Bundesregierung plant für Pflegekräfte unter anderem mehr Selbstständigkeit und eine Milliarde Euro für einen weiteren Corona-Bonus – die sieben wichtigsten Punkte im Überblick 

Nach guten fünf Verhandlungswochen liegt nun aber auch der 177-Seiten starke Koalitionsvertrag vor, der schon in neun Tagen unterzeichnet werden kann – wenn die Grünen die Ergebnisse ihrer Urabstimmung haben. Gesundheit und Pflege nehmen im Koalitionsvertrag neun Seiten ein. Wer als Gesundheitsministerin oder Gesundheitsminister auf den jetzt noch geschäftsführenden Minister Jens Spahn (CDU) folgt, steht noch nicht fest. Sicher ist nur, dass das Ressort Gesundheit an die SPD geht.

Die sieben wichtigsten Punkte für Pflegekräfte aus dem Koalitionsvertrag im Überblick: 

1. Höhere Löhne und bessere Arbeitsbedingungen

  • Besonders die Löhne in der Altenpflege sollen verbessert werden und die Gehaltslücke zwischen Kranken- und Altenpflege damit geschlossen werden.
  • Darüber hinaus werden kurzfristig die PPR 2.0 als Übergangsinstrument zur verbindlichen Personalbemessung in Krankenhäusern eingeführt. In der stationären Langzeitpflege wird der Ausbau des Personalbemessungsverfahrens beschleunigt.
  • Die Attraktivität der Profession Pflege soll durch Steuerbefreiung von Zuschlägen, durch die Abschaffung geteilter Dienste und die Einführung trägereigener Springerpools gesteigert werden

2. Corona-Bonus

Der Bund stellt eine Milliarde Euro für einen neuerlichen Pflegebonus wegen der besonderen Belastungen in der Corona-Krise zur Verfügung. Die Steuerfreiheit des Pflegebonus wird auf 3.000 Euro angehoben. Und das ist notwendig, denn bereits 2020 hat der Bund 100 Millionen Euro an Boni für die Krankenpflege und 870 Millionen Euro für die Altenpflege ausgezahlt, auch in diesem Jahr flossen bereits Boni.

3. Erweiterte Tätigkeitsfelder

Die professionelle Pflege wird durch heilkundliche Tätigkeiten ergänzt und so unter anderem das Berufsbild der Community Health Nurse geschaffen.

4. Aufnahme ins elektronische Gesundheitsberuferegister 

Die neue Koalition bringt ein allgemeines Heilberufegesetz auf den Weg und entwickelt das elektronische Gesundheitsberuferegister weiter.

5. Befragung zur Selbstverwaltung – Stichwort Pflegekammer  

Es soll eine bundesweite Befragung aller Pflegefachpersonen geben, um daraus Schlüsse für die künftige Organisation der Selbstverwaltung in der Pflege zu ziehen. Das Thema Selbstverwaltung steht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Pflegekammer, weil sie in der Regel nur über diese möglich ist.

6. Mehr Einfluss im Gemeinsamen Bundesausschuss 

Der Deutsche Pflegerat wird gestärkt als Stimme der Pflege im Gemeinsamen Bundesausschuss und anderen Gremien. Für diese Aufgabe soll er eine finanzielle Unterstützung bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben erhalten. Der Gemeinsame Bundesausschuss ist das mächtigste Gremium im Gesundheitswesen: Hier wird unter anderem entschieden, welche Therapien Kassenleistungen sind, und welche Qualitätsanforderungen Einrichtungen des Gesundheitswesens erfüllen müssen.

7. Mehr digitale Kompetenz 

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Digitalisierung. Erklärtes Ziel der Ampel-Koalition ist es deshalb, die Vermittlung digitaler Kompetenzen in der Ausbildung der Gesundheits- und Pflegeberufe sowie in der Fort- und Weiterbildung zu etablieren.

Was diese sieben Punkte konkret bedeuten (etwa PPR 2.0), wie sie den Beruf verändern könnten (etwa Aufnahme ins Heilberufegesetz), wie sie sich einfügen in bisherige Entwicklungen – darüber berichten wir in den nächsten Woche in unserer Miniserie „Koalitionsvertrag im Klartext“. Wenn Sie sicher gehen möchten, dass Sie keine Folge unserer Serie verpassen, abonnieren Sie jetzt unseren Newsletter!         

Autorin: Alexandra Heeser/kig

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