Das Sozialministerium in Düsseldorf arbeite augenblicklich „mit Hochdruck“ an dem Gesetzentwurf zur Errichtung der Pflegekammer, sagte Karl-Josef Laumann gegenüber pflegen-online. Er hoffe auf eine breite Mehrheit über Fraktionsgrenzen hinweg. „Das wäre auch ein wichtiges Signal an die Pflege und das Gesundheitswesen insgesamt“, so Laumann. Die gesamte erste Phase des Errichtungsprozesses werde sich dann bis 2022 hinziehen. Der Aufwand sei schließlich enorm: So müssten etwa rund 200.000 Adressen ermittelt und verwaltet werden.
Im Beirat sollen nicht nur „Leitungskräfte und Funktionäre sitzen“
Kürzlich hat das Ministerium in NRW einen „Pflegefachlichen Beirat“ gegründet. Karl-Josef Laumann: „Dieser wird uns bei den nunmehr anstehenden Vorarbeiten zur Errichtung der Pflegekammer beraten. Im Beirat – wie insgesamt in allen Gremien der Pflegekammer – wünsche ich mir von Anfang an eine hohe Partizipation der Altenpflege. Mir ist dabei im Übrigen wichtig, dass das nicht nur Leitungskräfte und Funktionäre sind.“
Verpflichtung zur Fortbildung? Das müsste ganz genau definiert sein
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Fingerspitzengefühl ist also gefragt. Das gilt auch für die Zeit nach der Gründung. „Wenn die Pflegekammer beispielsweise als erstes eine Berufsordnung verabschiedet, in der Pflegekräfte zu regelmäßigen Fortbildungen verpflichtet werden, müsste diese Verpflichtung vernünftig formuliert sein. Denn als Arbeitnehmer würde ich mich natürlich fragen, ob ich meine Fortbildungen etwa selber bezahlen muss oder wie Arbeitgeber mit ins Spiel gebracht werden“, sagte Laumann.
Pflegekammer sollte Zuständigkeiten bei der Pflegeausbildung haben
Fest steht für den Minister jedoch, dass die Pflegekammer klare Entscheidungskompetenzen haben muss. „Wir wollen in Nordrhein-Westfalen daher der Pflegekammer zum Beispiel Zuständigkeiten im Rahmen der grundständigen Ausbildung übertragen. Denn es kann eigentlich nicht sein, dass sich der Staat dauerhaft so tief in die fachlichen Angelegenheiten der Pflege einmischt. Das muss perspektivisch definitiv Aufgabe der Pflegekammer werden.“
Vor einem Jahr gab eine Umfrage unter Examinierten
Der Entscheidung, über einen Gesetzentwurf zur Errichtung einer Pflegekammer im Landesparlament abzustimmen, ging auch in Nordrhein-Westfalen – wie etwa in Rheinland-Pfalz – eine Abstimmung unter examinierten Pflegekräften voraus. Diese fiel in NRW im Herbst 2018 extrem gut aus.
79 Prozent stimmten in NRW für eine Kammer
59 Prozent befürworteten eine Pflegekammer, 20 Prozent plädierten sowohl für eine Pflegekammer als auch für einen Pflegering. 7 Prozent der befragten examinierten Pflegekräfte stimmten für einen Pflegering, 8 Prozent haben sich gegen eine Interessenvertretung für die Pflege ausgesprochen. 6 Prozent waren unentschlossen. Damit wünschten sich 86 Prozent der insgesamt 1.503 Befragten grundsätzlich eine Interessenvertretung.
Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein haben bereits Pflegekammern
Sollte das Landesparlament dem Gesetzentwurf zustimmen, würde es 2022 vier Pflegekammern in Deutschland geben. Denn in Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein gibt es bereits Pflegekammern.
Autorin: Kirsten Gaede