Foto: Bernd Schülte/Landtag NRW

Nordrhein-Westfalen

Jetzt steht es fest: NRW bekommt eine Pflegekammer

Der Landtag von Nordrhein-Westfalen (Foto) hat am 24. Juni 2020 dem Gesetz zur Errichtung einer Pflegekammer zugestimmt. Nach Rheinland-Pfalz, Niedersachsen und Schleswig-Holstein wird NRW damit das 4. Bundesland mit einer Pflegekammer sein

Die Pflegekammer findet in Nordrhein-Westfalen unter den examinierten Pflegekräften große Zustimmung: In einer repräsentativen Umfrage Ende 2018 haben sich 79 Prozent für eine Pflegekammer als Interessenvertretung ausgesprochen.

Errichtungsausschuss: nicht nur Krankenpflege soll vertreten sein

Mit dem Gesetzgebungsverfahren für die Errichtung der Pflegekammer hat das Ministerium Anfang 2019 begonnen - es musste das Heilberufsgesetz anpassen und Regelungen formulieren. Nach Abstimmungen innerhalb der Landesregierung und einer „umfangreichen Anhörung der Verbände und aller beteiligter Stellen“, so das Ministerium, kam der Gesetzentwurf Ende 2019 in den Landtag, wo er jetzt verabschiedet wurde.

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Als nächstes (nach Inkrafttreten des Gesetzes) wird das Ministerium jetzt 40 Mitglieder für den Errichtungsausschuss bestellen: Bei diesen 40 examinierten Pflegekräften handelt es sich um Vorschläge der Fachverbände und Gewerkschaften; 20 von ihnen werden stellvertretende Mitglieder sein. Der Errichtungsausschuss soll die Realität und die Vielfalt des Berufs widerspiegeln: Frauen sowie Pflegefachkräfte aus dem Bereich der ambulanten sowie stationären Altenpflege seien angemessen zu berücksichtigen, heißt es beim Ministerium.

Die 6 wichtigsten Aufgaben des Errichtungausschusses

  • die Geschäftsstelle aufzubauen
  • geeignete Räume auszuwählen und auszustatten
  • eine leistungsfähigen IT zu beschaffen
  • die wichtigsten Satzungen zu erarbeiten (Satzungen, die unmittelbar die Pflegeprofession betreffen - wie Weiterbildungsordnungen - werden allerdings erst von der Kammerversammlung verabschiedet)
  • die Kammermitglieder registrieren
  • die erste Kammerversammlung als demokratisch gewählte Vertretung aller Pflegefachkräfteim im Jahr 2022 vorbereiten

Land finnaziert Aufbauphase mit 5 Millionen Euro

Der Pflegefachliche Beirat für den Erreichtungsausschuss in den letzten Monaten Vorarbeit geleistet, das Ministerium unterstützt bei rechtlichen Fragestellungen. Die Landesregierung stellt für den Aufbau der Pflegekammer für die ersten drei Jahre 5 Millionen Euro zur Verfügung. Damit die Pflegekammer schuldenfrei starten kann, heißt es zur Erklärung. Bei der Pflegekammer in Niedersachsen war dies nicht der Fall: Dort finanzierte der Errichtungsausschuss seine Arbeit mit Krediten, weshalb die Pflegekammer nach ihrer Gründung darauf angewiesen war, so schnell wie möglich Beiträge zu erheben. Die Dringlichkeit und teilweise Missverständlichkeit, mit der die Kammer die Beiträge dann kurz vor Weihnachten erhob, löste bei einigen Mitgliedern massive Proteste aus. Inzwischen ist das Land Niedersachsen eingesprungen und hat die Finanzierung übernommen.

Doch in Nordrhein-Westfalen bleibt es dabei: Nach der Anschubfinanzierung wird sich die Pflegekammer - so wie in Rheinland-Pfalz - laut Gesetzentwurf aus Mitgliedsbeiträgen und Gebühren finanzieren.

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