Ab 2024 wird das Pflegestudium ähnlich hoch vergütet wie die Pflege-Ausbildung.   
Foto: Maren Schlenker
Ab 2024 wird das Pflegestudium ähnlich hoch vergütet wie die Pflege-Ausbildung.   

Beruf und Karriere

Jetzt gibt’s Geld für das Pflegestudium

Ja, es ist ein Ausbildungsberuf. Aber man kann Pflege auch an der Fachhochschule studieren. Nur hat das bisher kaum jemand gemacht – wegen der fehlenden Vergütung. Das soll das  Pflegestudiumstärkungsgesetz ändern

Die Bachelor-Studiengänge Pflege, so schätzen Experten, waren bisher nur zur Hälfte besetzt. Vermutlich nicht aus mangelndem fachlichen Interesse, sondern aus handfesten Gründen: Wer bisher grundständig (auch: primärqualifizierend) Pflege studiert hat, brauchte reiche Eltern (oder arme Eltern, um den Bafög-Höchstsatz zu beziehen). Denn die Praxiseinsätze sind nicht vergütet worden – obwohl sie ähnlich ausgedehnt sind wie in der Ausbildung. So ist den Studentinnen und Studenten keine Zeit geblieben, um nebenher Geld zu verdienen.

Die Akademisierung der Pflege hat sich also im Schneckentempo bewegt. Zwar ist die Zahl gestiegen der Pflegefachkräfte, die sich später im Berufsleben mit einem Studium weiterqualifizieren – etwa zur Pflegepädagogin, zum Pflegemanager, zur Pflegewissenschaftlerin - oder zunehmend auch zur Pflegeexpertin am Patientenbett. Doch die 10 bis 20 Prozent Akademisierungsquote, die der Wissenschaftsrat 2012 der Bundesregierung empfohlen hat, sind auf diese Weise kaum zu erreichen, befürchten Experten wie Professor Olaf Scupin von der Ernst-Abbe-Hochschule Jena.

Pflegestudenten erhalten ähnlich viel Vergütung wie Auszubildende 

Das Bundesgesundheitsministerium hat deshalb ein Gesetz erarbeitet, das Pflegestudiumstärkungsgesetz (PflStudStG), das den Studierenden eine Vergütung garantiert. Mit diesem Gesetz, gültig ab 2024, wird das Studium dual ausgestaltet und die Vergütung in das Finanzierungssystem der beruflichen Pflegeausbildung integriert, so heißt es. Die Studierenden sollen „eine angemessene Vergütung für die gesamte Dauer des Studiums erhalten, die ebenfalls über die Ausgleichsfonds in den Ländern finanziert wird“.

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Alle, die schon eine hochschulische Pflegeausbildung begonnen haben, profitieren ebenfalls von dem Gesetz: „Mit Übergangsvorschriften soll zugleich sichergestellt werden, dass diejenigen, die auf Grundlage der bisherigen Regelungen eine hochschulische Pflegeausbildung begonnen haben, für die verbleibende Studienzeit ebenfalls eine Ausbildungsvergütung erhalten, ohne dass ihr Studium neu organisiert werden muss“, heißt es im Entwurf des Bundeskabinetts.

Verdi befürchtet Spaltung der Pflege-Profession 

Die Absolventen sind Bachelor of Science (B.Sc.) und zugleich Pflegefachfrau, Pflegefachmann – oder schlicht – wie es das Pflegestudiumstärkungsgesetz jetzt auch ermöglicht – Pflegefachperson.    

Pflegeverbände und Pflegekammern begrüßen unisono das Gesetz, nur Verdi kritisiert, dass hochschulisch Ausgebildeten sogenannte hochkomplexe Tätigkeiten zugeschrieben und die Examinierten „davon perspektivisch ausgeschlossen werden“.

Autorin: Kirsten Gaede

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