Künftig sollen Kosten für das Pflegepersonal unabhängig von Fallpauschalen vergütet werden. Dies hatte die Große Koalition bereits angekündigt. Gestern bei der Vorstellung des Eckpunktepapiers für das Sofortprogramm Kranken- und Altenpflege zeigte sich, dass die Regierung es ernst damit meint. Der Plan von Jens Spahn ist spektakulär, weil er am strengen seit rund 15 Jahren bestehenden Fallpauschalen-Prinzip rüttelt. Unter Klinikchefs ruft er erhebliche Unruhe hervor. Viele sind strikt dagegen, weil sie darin eine Rückkehr zum früheren Selbstkostendeckungsprinzip vermuten.
Schluss mit der Zweckentfremdung von Mitteln
Warum sich dieser Plan des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) vermutlich positiv auf die Pflegekräfte auswirken wird, ist schnell erzählt: Das DRG-System ist auf ökonomische Effizienz ausgelegt, die Pflegepersonalkosten (immerhin 30-40 Prozent der Personalkosten einer Klinik) bieten daher einen großen Anreiz für Klinikchefs, genau dort die Axt anzusetzen, das Person knapp zu halten und sie notfalls je nach Bedarf zwischen den Stationen im Haus zu verschieben. Klinikträger haben so in der Vergangenheit gern auf Kosten des Pflegepersonals – und der Patienten – gespart. Ohne einen Anreiz in den DRG entfällt jedoch der Grund für ein solches Vorgehen.
Ab 2020 werden, so die Pläne des BMG, die Partner der Pflegesatzvereinbarung die krankenhausindividuelle Pflegepersonalausstattung separat verhandeln. Dafür werden die Krankenhäuser ihre bisherige und Personalausstattung offenlegen und ebenso die damit verbundenen Kosten. "Die zweckentsprechende Mittelverwendung ist nachzuweisen. Nicht zweckentsprechend verwendete Mitel sind zurückzuzahlen", heißt es im Sofortprogramm.
Was die Krankenpflege außerdem stärken soll:
Jede zusätzliche und jede aufgestockte Pflegestelle am Bett wird vollständig von den Kostenträgern refinanziert. Nicht für zusätzliches Pflegepersonal verwendete Mittel müssen die Krankenhausträger zurückzahlen
Die Kostenträger, sprich, die Krankenkassen werden die Tarifsteigerungen für die Pflegekräfte vollständig refinanzieren. "In der Vergangenheit wurde der Teil der Tarifsteigerungen, der nicht ausgegliechen wurde teilweise durch Einsparungen zu Lasten der Pflege kompensiert. Dies wollen wir beenden", heißt es im Eckpunktepapier. Und auch hier gilt: Die Träger müssen nachweisen, dass sie die Mittel auch wirklich für die Refinanzierung der Tarifsteigerung eingesetzt haben
Die Krankenkassen sollen die Vergütung von Schülern im ersten Ausbildungsjahr in der (Kinder)-Krankenpflege und in der Krankenpflegehilfe ab 2019 vollständig refinanzieren und nicht nur – wie bisher – anteilig. „Die Verbesserung schafft einen deutlichen Anreiz, mehr auszubilden", heißt es im Eckpunktepapier
Krankenhäuser können seit diesem Jahr für pflegebedürftige Patienten einen erhöhten Pflegeaufwand geltend machen und von den Kostenträgern eine zusätzliche Vergütung erhalten. Allerdings fehlen ihnen dazu häufig wasserfeste Daten für den Nachweis. Jetzt plant das BMG die Krankenkassen zu verpflichten, den Krankenhäusern die erforderliche Information zur Pflegebedüftigkeit mitzuteilen
Pflegekammer Rheinland-Pfalz: Gehalt müsste über 4.000 Euro liegen
Diverse Pflegeverbände und -organisationen haben sich grundsätzlich positiv über das Sofortprogramm geäußert, das auch Verbesserungen für die Altenpflege vorsieht (Bericht folgt in den nächsten Tagen). Bei der Pflegekammer Rheinland-Pfalz heißt es:
Die Ausgliederung der Pflegepersonalkosten aus den DRG freut Dr. Markus Mai (Präsident der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz). „Hoffentlich haben alle aus den Fehlern in der Diskussion um die pflegesensitiven Bereiche gelernt und räumen den professionell Pflegenden, neben den Selbstverwaltungspartnern, ein maßgebliches Mitbestimmungsrecht ein“, appelliert Mai in Richtung Bundesregierung.
(...) „Wir brauchen im praktischen Pflegealltag Bedingungen, die es ermöglichen, dass sich Menschen für den Pflegeberuf entscheiden bzw. wieder entscheiden und das dauerhaft. Dazu zählt, Zeit zu haben für den Bewohner oder den Patienten. Dazu zählt, die eigene Professionalität verwirklichen und weiterentwickeln zu können. Dazu zählt aber auch ein anständiges Bruttogehalt das entsprechend der hohen Verantwortung und der großen Gefahrgeneigtheit des Pflegeberufes kurz- bis mittelfristig jenseits von 4.000 Euro liegen muss“, fordert Mai.
Die Bundesregierung sei gut beraten, das Sofortprogramm als Startpunkt zu betrachten, um verloren gegangenes Vertrauen zu den professionell Pflegenden wiederherzustellen. „Wenn Minister Spahn und das Kabinett wirklich verstanden haben, worum es geht, stehen wir gerne als unterstützender Partner zur Seite!“
DBfK: ein zukunftsweisender Schritt
Auch der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe äußert sich wohlwollend:
Mit dem gestern veröffentlichten Sofortprogramm Kranken- und Altenpflege legt sich die Bundesregierung auf eine lang geforderte, spürbare Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der Personalausstattung in der pflegerischen Versorgung im Krankenhausbereich und in der stationären Altenhilfe fest. Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) begrüßt die geplanten Maßnahmen als zukunftsweisenden Schritt. „Nach jahrelangem Hinhalten der Berufsgruppe mit immer neuen Versprechungen und zaghaften Umsetzungen setzt Bundesgesundheitsminister Spahn die unter seinem Vorgänger begonnenen strukturellen Anpassungen in Fragen der Personalausstattung und der Refinanzierung fort“, sagt DBfK-Präsidentin Prof. Christel Bienstein in einer ersten Bewertung. „Gelang es in der vorherigen Regierung, Versorgungssituation und Pflegebedarfe mit gesetzlichen Maßnahmen neu zu regulieren, wird nun der Fokus auf die Pflegefachpersonen und deren katastrophalen Arbeitsbedingungen gelegt. Wir werden das Paket vor und nach seiner Einführung zum 1.1.2019 kritisch begleiten und dessen Umsetzung prüfen.“ Der DBfK beziffert die Personallücke für alle Bereiche, in denen professionelle Pflege erbracht wird, auf mindestens 100.000 fehlende Vollzeitstellen.
Autoren: kig/doelfs
Fotoquelle: Maximilian König