Belegschaft und Betreiber empfinden die zunehmende Zeitarbeit als belastend bis unerträglich. Dafür gibt es gut ein Dutzend Gründe, einige davon finden sich auch im kurzen Bericht zur aktuellen Blitzumfrage (2. März 2023) des Deutschen Krankenhaus-Instituts (DKI): Rund 80 Prozent der 319 beteiligten Krankenhäuser bemängeln:
- Qualitätseinbußen durch regelmäßig wechselnde oder schlechter qualifizierte Leiharbeitskräfte
- den hohen Einarbeitungsaufwand
- Konflikte zwischen Stammbelegschaft und Leiharbeitskräften, zum Beispiel wegen Unterschieden in der Bezahlung und den Arbeitszeiten.
Eine erhebliche finanzielle Belastung sind Leiharbeitskräfte für sämtliche Krankenhäuser: Die Zeitarbeiter sind viel teurer als festangestellte und tarifvertraglich entlohnte Mitarbeiter. „Im Durchschnitt waren die Personalkosten für Leiharbeitskräfte 2022 um 92 Prozent höher als für vergleichbare festangestellte Mitarbeiter. Die Mehrkosten für die Leiharbeit sind größtenteils auch nicht erstattungsfähig“, heißt es beim DKI. Bei der Deutschen Krankenhausgesellschaft heißt es, die Mehrausgaben gegenüber festangestellten Pflegekräften betrage ca. 650 Millionen Euro im Jahr. Rund drei Prozent der Pflegekräfte in deutschen Krankenhäusern arbeiten als Zeitarbeitskräfte. Ihr Anteil steige seit Jahren.
Kein Wunder, dass Krankenhaus- und Altenpflegebetreiber schon seit einigen Jahren fordern, Zeitarbeitsfirmen stärker an die Kandare zu nehmen. Lange Zeit blieb der Ruf nach mehr Strenge allerdings wolkig, da war von „Einschränken“ und „Verbieten“ die Rede, ohne Erklärung, wie so etwas aussehen könnte.
Das hat sich nun geändert. Die Stellungnahme der Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) vom Februar dieses Jahres ist erfrischen konkret. Die DKG schlägt unter anderem vor:
- ein Verbot der Leiharbeit einzuführen wie es schon seit 1982 für das Baugewerbe gilt. „Das Verbot der Leiharbeit könnte ähnlich wie im Baugewerbe gestaltet werden, das heißt, Personalgestellungen zwischen Krankenhäusern wären damit weiterhin möglich“, so die DKG.
- die möglichen Stundenverrechnungssätze auf das 1,5-fache des durchschnittlichen einschlägigen Bruttolohns inklusive Arbeitgebernebenkosten zu begrenzen. Grundlage dafür könnte das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz bilden: In diesem ist bereits eine Lohnuntergrenze festgelegt, parallel dazu ließe sich möglichweise aber auch eine Obergrenze integrieren
- Die Vermittlungshonorare der Leiharbeitsfirmen für Krankenhäuser zu begrenzen
- Zeitarbeitsfirmen zu verpflichten, in eigener Regie für die regelmäßige Fortbildung ihrer Mitarbeiter zu sorgen, und Qualifikationsnachweise (Berufserlaubnis beziehungsweise. Approbation und Facharztqualifikation) regelmäßig von der Behörde überprüfen zu lassen.
Pia Stapel, Direktorin der Caritas im Bistum Münster, hat kürzlich in einem Interview mit dem „Infodienst Caritas in NRW – Aktuell“ gefordert, die Zeitarbeitsfirmen an den Ausbildungskosten zu beteiligen.
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Der Bundesverband Pflegemanagement sprach in seinem Stellungnahme zur Arbeitnehmerüberlassung von „gesetzlichen Regelungen zu Aus-, Fort- und Weiterbildungskriterien in Bezug auf Arbeitnehmerüberlassung“. Wie diese aussehen könnten ließe er offen.
Autorin: kig