Foto:

Influenza-Impfung

Impfmüde Pflegekräfte bringen Patienten in Gefahr

Nur 30 Prozent aller Pflegekräfte lassen sich laut RKI gegen Grippe (Influenza) impfen. Ein Dilemma für Arbeitgeber: Sie haften, wenn ein Patient sich ansteckt und zu Schaden kommt.

Pünktlich vor Beginn der neuen Grippesaison (oder gar Grippewelle?) hat das Robert-Koch-Institut (RKI) in Berlin eine Studie veröffentlicht, die zeigt: Das Personal in deutschen Klinken ist impfmüde. An der Online-Befragung nahmen insgesamt 5822 Mitarbeiter in 54 Kliniken teil. Nicht mal jeder zweite Teilnehmer hatte sich gegen Grippe impfen lassen. Bei den Ärzten waren es noch gut 60 Prozent, beim Pflegepersonal dagegen mit gut 30 Prozent nur noch halb so viele. Die Ergebnisse bestätigen frühere Studien.

Warum sind Frauen so impfmüde?

Auffallend ist, dass Impfmüdigkeit ein weibliches Phänomen ist: Während sich von den Männern 46,5 Prozent gegen Grippe impfen ließen, waren es bei den Frauen nur 37,4 Prozent. „Die Wahrscheinlichkeit, geimpft zu sein, steigt mit dem Alter, dem Vorhandensein einer chronischen Grunderkrankung und männlichem Geschlecht“, heißt es in der Studie.

Co-Autorin Ronja Wenchel von der Abteilung Kommunikation und Impfakzeptanz am RKI zeigt sich „überrascht“ über diesen Befund. Eine Erklärung für die Geschlechterdifferenz könnte sein, so vermutet sie, dass junge Frauen sich zur Zeit der Umfrage in Elternzeit befanden oder schwanger waren. Aber das allein sei noch keine ausreichende Erklärung, es müsste weiter dazu geforscht werden.

Jobportal pflegen-online.de empfiehlt:

Alle denken nur an Selbstschutz

Als häufigster Grund für die Impfung nannten alle Befragte den Selbstschutz. Dabei sei der Patientenschutz „ein gleichwertiger Grund für die Impfempfehlung von medizinischem Personal“, betonen die Studienautoren, „das wird jedoch nicht so wahrgenommen“. Dabei können die Auswirkungen im Fall einer Ansteckung gravierend sein. An einer Berliner Klinik hat ein Arzt 2013 einen Säugling, der Wochen vorher am Herzen operiert worden war, mit Masernviren infiziert. Der Arzt war zum Zeitpunkt der Untersuchung des Kindes stark erkältet, wusste aber nicht, dass die Symptome auf eine Masernerkrankung zurückzuführen waren.

Arbeitgeber darf nach Impfstatus fragen

Arbeitsmediziner fordern deshalb schon länger, dass der Nachweis des Impfschutzes Voraussetzung für die Beschäftigung von Mitarbeitern mit Patientenkontakt (Pflegekräfte, Ärzte et cetera) sein sollte. Außerdem empfehlen sie niedrigschwellige Impfangebote. Auch Arbeitgeber müssten daran Interesse haben: Kümmert der Klinik- oder Heimleiter sich nicht um den Impfschutz der Mitarbeiter und kommt es dann zu einer schweren Infektion, kann er wegen eines Organisationsverschuldens haftbar gemacht werden – vorausgesetzt, die Ansteckung durch den nicht geimpften Mitarbeiter ist eindeutig nachgewiesen.

DKG: Impfmüde Mitarbeiter im Zweifel versetzen

Für Klinik- und Heimleitungen ist es seit Inkrafttreten des neuen Präventionsgesetzes 2015 aus haftungsrechtlichen Gründen wichtig, über den Impfstatus seiner Mitarbeiter Bescheid zu wissen. Das Gesetz erleichtert ihm den Einblick: Paragraph 23 a erlaubt es erstmals Arbeitgebern, Informationen über den Impfstatus von künftigen und langjährigen Mitarbeitern einzufordern. Das ist nur folgerichtig, denn bei Haftungsfragen könnte es eine Rolle spielen, ob und warum man jemanden eingestellt hat oder beschäftigt, der oder die nicht geimpft ist.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft empfiehlt „vor diesem Hintergrund allen Krankenhäusern, in Abhängigkeit von Art und Umfang der Patientenkontakte sowie des betroffenen Patientenklientel, den Impfstatus ihrer Beschäftigten zu erheben und aus den gewonnenen Erkenntnissen gegebenenfalls Konsequenzen für deren Tätigkeitsfeld zu ziehen“.

Ein sorgloser Heimbetreiber

Derweil scheint die Sorglosigkeit mancherorts immer noch groß zu sein. „Damit habe ich mich noch gar nicht befasst“, gesteht ein Einrichtungsleiter aus der Nähe von Bremen. Die Hepatitis-Impfung sei „natürlich Pflicht“, aber beim Thema Grippeschutz setze er auf die Einsicht seiner Mitarbeiter: „Da muss jeder selbst entscheiden, was er tut.“ Auch die Infektionsgefahr durch multiresistente Keime hält er für „hoch gekocht“ in den Medien, da würden „viele Lügen verbreitet“. Und: „Warum sollten wir etwas schaffen, was die Klinken schon nicht hinbekommen?“

Autorin: Birgitta vom Lehn

Foto: azeller - stock.adobe.com

Wir haben noch mehr für Sie!

Antworten und Impulse für die Pflegeprofession gibt es auch direkt ins Postfach: praxisnah, übersichtlich und auf den Punkt.
Melden Sie sich jetzt für den pflegebrief an - schnell und kostenlos!
Wir geben Ihre Daten nicht an Dritte weiter. Die Übermittlung erfolgt verschlüsselt. Zu statistischen Zwecken führen wir ein anonymisiertes Link-Tracking durch.
Die Corona- und die Grippe-Impfungen können gleichzeitig gegeben werden – aber bitte nicht beide in einen Arm!  

Corona

Corona- und Grippe-Impfung: 12 FAQs für Pflegekräfte

Wie lange hält die Corona-Auffrischungsimpfung? Sind Corona- und Influenza-Impfung gleichzeitig möglich? Wo gibt es sie? Ist auch die Grippe-Impfung kostenlos? Was Pflegekräfte über die Impfungen wissen sollten

    • Corona, Pflege als Beruf

Grippeimfung

5 schlagende Gründe für die Grippeimpfung 2020

Grippe (Influenza) kann selbst junge Menschen wochenlang schwächen. Für Pflegekräfte gibt es aber noch ganz andere Gründe, sich jetzt impfen zu lassen.

    • Pflege als Beruf

Grippeimpfung 2020

Arbeitgeber dürfen Pflegekräfte nach Grippeimpfung fragen

Seit 2015 können Träger haftbar gemacht werden, wenn Mitarbeiter Patienten oder Bewohner anstecken. Kein Wunder, dass sie jetzt massiv für die Grippeimpfung werben

    • Pflege als Beruf

Corona

Lauterbach lenkt ein: Teil-Impfpflicht läuft aus   

Eigentlich war seit September klar, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht nicht in die Verlängerung geht.  Eigentlich. Wenn da nicht das einsame Zaudern von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) gewesen wäre   

    • Corona, Pflege und Politik