Die Kompetenzen der Pflegekräfte waren zu DDR-Zeiten in meine Augen in mancher Hinsicht größer: Zum Beispiel ist es bei uns gang und gäbe, dass Krankenschwestern und -pfleger unter bestimmten Voraussetzungen venös Blut abnehmen. Nach dokumentierter ärztlicher Anordnung und persönlichem Auftrag – wir nannten das "Spritzenschein"– konnten wir früher als Fachpflegekräfte für Anästhesie -und Intensivpflege auch intravenöse Injektionen oder das Anlegen von Infusionen in eigener Verantwortung durchführen. Diese Kompetenz war Bestandteil der Ausbildung in der DDR.
Mehr Selbstständigkeit bei der Medikamentengabe
Als Ausbildungsleiter für Pflegekräfte erlebe ich sehr häufig, dass Pflegekräfte, die bei uns ausgebildet worden sind, in den Kliniken der westlichen Bundesländer keine venösen Blutentnahmen durchführen dürfen. Bei uns ist das immer noch erlaubt, sogar im Gegenteil: In ostdeutschen Kliniken ist die übliche venöse oder kapilläre Blutentnahme durch Ärzte eher selten. Eine einmalige Anordnung genügte und wir konnten zum Beispiel das angeordnete Mittel zur Fiebersenkung verabreichen, auch ohne den Arzt noch einmal zu fragen.
Betten ohne Rollen - irgendwie hat's geklappt
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Wir hatten auf die Wende gehofft und waren froh, als sie dann da war. Denn vieles wurde leichter, auch durch moderne Technik. Vor der Wende hatten zum Beispiel die Betten in den Krankenzimmern keine Rollen. Immer wenn Patienten zum EKG oder Röntgen bestellt waren, mussten zwei oder manchmal drei Pflegekräfte den Patienten aus dem Bett auf ein Fahrbett hieven und später wieder zurück. Wir haben das nicht als unangenehm empfunden, wir mussten eben damit zurechtkommen.
Protokoll: Karoline Amos
Foto (Porträt Rudi Peter): privat
Dieser Artikel erschien zuerst am 30. Oktober 2019 und wurde am 1. Oktober 2020 aktualisiert.