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Hilfsmittel

Hilfsmittel verschreiben: Nicht mehr am Gängelband!

Examinierte Pflegekräfte dürfen in der ambulanten Pflege jetzt Hilfsmittel verschreiben – genauer gesagt: empfehlen. Doch wie funktioniert das im Detail? Was müssen sie beachten? Antworten auf 13 häufige Fragen   

Pflegekräfte wie Ärztinnen und Ärzte sind froh, dass das bürokratische Prozedere jetzt hinter ihnen liegt – die Praxen sind froh, nicht mehr für jedes Hilfsmittel von Pflegekräften um ein Rezept gebeten zu werden. Pflegekräfte fühlen sich nicht mehr gegängelt, denn jetzt können sie selbst Hilfsmittel verschreiben – oder besser: empfehlen. Diese kleine begriffliche Kröte müssen sie noch schlucken, in der Praxis bedeutet empfehlen aber gleich: verschreiben.                   

Dominik Bruch, examinierter Krankenpfleger und Berater (Auf-  & Umbruch im Gesundheitswesen), beantwortet die häufigsten Fragen zu den neuen Regeln beim Verschreiben von Hilfsmitteln.   

1. Frage: Wer darf die Pflegehilfsmittel empfehlen?

Laut dem Gesetz dürfen Pflegefachkräfte die Hilfsmittel empfehlen. Zu den Pflegefachkräften zählen Pflegefachfrauen/Pflegefachmänner, Altenpfleger/innen, Gesundheits- und Krankenpfleger/innen und Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger(innen).

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Die GKV-Richtlinie erwähnt auch ausdrücklich, dass ausländische Abschlüsse anerkannt werden können, wenn die Gleichwertigkeit der Qualifikation vorliegt.

Jede Pflegefachkraft muss ihre Beschäftigtennummer angeben, soweit diese vorliegt und für die Einrichtung vorgesehen ist. Sollte noch keine Beschäftigtennummer vorliegen, reicht die Angabe der Berufsbezeichnung.

2. Frage: Was ist die Beschäftigtennummer?

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte legt ein Verzeichnis an, in dem alle Pflegekräfte aufgenommen werden können. Diese erhalten dann eine Beschäftigtennummer. Gesetzliche Grundlage für diese Regelung findet sich im § 293 SGB V.

3. Frage: Wo finde ich die Richtlinie?

Die Richtlinie kann online bei dem GKV-Spitzenverband eingesehen werden. 

4. Frage: Was muss eine Pflegefachkraft beachten?

Die Pflegefachkraft muss so konkret wie möglich beschreiben, bei welchen Aktivitäten und zu welchem Zweck das empfohlene Hilfsmittel beziehungsweise. Pflegehilfsmittel genutzt werden soll. Dabei sind nicht nur die funktionellen/strukturellen Schädigungen der Patientin oder des Patienten zu beachten, sondern auch, welche Ressourcen sie oder er noch hat. Die Hilfsmittel- beziehungsweise Pflegehilfsmittel sollen insbesondere die Selbständigkeit erhöhen, die Pflege erleichtern oder zur Linderung von Beschwerden beitragen.

Wichtig ist, dass die Positionsnummer des Hilfsmittels- beziehungsweise Pflegehilfsmittel aus dem Verzeichnis oder das Produkt nach der Art angegeben wird. Hier dürfen keine Firmenprodukte empfohlen werden.

5. Frage: Dürfen neue (Pflege-)Hilfsmittel empfohlen werden, wenn bereits gleichartige (Pflege-)Hilfsmittel vorhanden sind?

Besitzt der Patient schon (Pflege-)Hilfsmittel,  ist erst zu prüfen, ob sich diese anpassen oder reparieren lassen. Erst, wenn dies ausgeschlossen ist, darf die Pflegekraft das (Pflege-)Hilfsmittel neu empfehlen.

6. Frage: Welche Ziele sollen insbesondere mit den Hilfsmitteln bzw. Pflegehilfsmitteln verfolgt werden?

Insbesondere sollen Pflegefachkräfte darauf achten, dass drei Ziele verfolgt werden:

  • Selbständigkeit der Patientin/des Patienten erhöhen
  • Pflege erleichtern
  • Beschwerden linden

7. Frage: Was passiert nach der Empfehlung von Pflegehilfsmitteln?

Die genauen Details werden zurzeit in einer Richtlinie erarbeitet. Voraussichtlich wird die Empfehlung beim Kostenträger eingereicht. Der Kostenträger bestätigt die Empfehlung, danach kann das Hilfsmittel ausgeliefert werden. Wichtig: Die Empfehlung darf nicht älter als 14 Tage sein.

8. Frage: Wie können Pflegefachkräfte (Pflege-)Hilfsmittel empfehlen?

Pflegefachkräfte müssen Ihre Empfehlung mit dem Anhang I der Richtlinie zur Empfehlung von Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln durch Pflegefachkräfte übermitteln. Dieses Dokument wird dem Kostenträger übersandt und damit zur Entscheidungsfindung genutzt.

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9. Frage: Was ist die gesetzliche Grundlage, damit Pflegefachkräfte Pflegehilfsmittel empfehlen dürfen?

Das Gesetz mit allen Regelungen wird als „Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung“ bezeichnet. Im Original heißt es Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG). Es wurde im Sommer 2021 verabschiedet.

10. Frage: Ab wann dürfen Pflegefachkräfte die Pflegehilfsmittel empfehlen?

Das Gesetz ist am 1. Januar 2022 in Kraft getreten.

11. Frage: Welche (Pflege-)Hilfsmittel dürfen Pflegefachkräfte empfehlen?

Alle (Pflege-)Hilfsmittel sind in dem Hilfsmittelverzeichnis inklusive Pflegehilfsmittelverzeichnis aufgeführt (Anlage II der Richtlinie zur Empfehlung von Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln durch Pflegefachkräfte). Das Verzeichnis ist in Produktgruppen gegliedert, die wiederum systematisch in Anwendungsorte, Untergruppen und Produktarten unterteilt sind.

Folgende Produktgruppen (PG) sind aufgeführt:

  • PG 04: Bade- und Duschhilfen
  • PG 18: Kranken- / Behindertenfahrzeuge
  • PG 19: Krankenpflegeartikel
  • PG 20: Lagerungshilfen
  • PG 22: Mobilitätshilfen
  • PG 33: Toilettenhilfen
  • PG 50: Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege
  • PG 51: Pflegehilfsmittel zur Körperpflege / Hygiene und zur Linderung von Beschwerden
  • PG 52: Pflegehilfsmittel zur selbständigeren Lebensführung / Mobilität
  • PG 54: Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel

12. Frage: Wann dürfen Pflegehilfsmittel empfohlen werden?

Laut dem GVWG können Pflegefachkräfte bei Leistungserbringung nach §36, §37, §37c SGB V sowie Beratungseinsatz nach §37.3 SGB XI konkrete Empfehlungen zur Hilfsmittel- und Pflegehilfsmittelversorgung abgeben. Hinter den Paragraphen verbirgt sich die klassisch ambulante Pflege durch Pflegedienste (§37 SGB V) und die außerklinische Intensivpflege (§37c SGB V).

Die Empfehlung muss in dem „zu Hause“ abgegeben werden – also der Ort, an dem die Person wohnt.

13. Frage: Was machen Pflegebedürftige, wenn Sie ein Pflegehilfsmittel benötigen, aber keinen Pflegedienst haben?

Hausärztinnen und Hausärzte können weiterhin wie gewohnt Pflegehilfsmittel verschreiben. Pflegebedürftige können auch nach dem 01.01.2022 Hilfsmittel über ein Rezept erhalten.

Autor: Dominik Bruch

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