Pflegekräfte schätzen es, wenn Arbeitgeber offen und konkret über das Thema Gehalt informieren.  
Foto: Daniel Bergs
Pflegekräfte schätzen es, wenn Arbeitgeber offen und konkret über das Thema Gehalt informieren.  

Gehalt

Hier erfahren Pflegekräfte exakt, was sie verdienen

Die Pflegeheime Esslingen haben kürzlich einen Gehaltsrechner auf ihrer Internetseite veröffentlicht. Das allein ist ungewöhnlich. Vermutlich einzigartig aber ist die einfache Bedienbarkeit des Rechners

Es gibt Kliniken und Heime, die äußern sich überhaupt nicht über ihre Gehälter – dazu gehören nach Erfahrung von pflegen-online vor allem private Träger. Dann gibt es jetzt einige Krankenhäuser und (wenige) Heime, die geben Gehaltsbeispiele und nennen den Tarif – den Tarifvertrag des Öffentlichen Dienstes (TVöD) etwa, oder die Richtlinien für Arbeitsverträge der Caritas (AVR). Einige wenige Träger gehen noch weiter und haben auf ihrer Website einen Gehaltsrechner integriert wie die Diakonie Bayern. Um den bedienen zu können, muss die Pflegekraft allerdings wissen, welcher P-Gruppe sie zugehört und welcher Erfahrungsstufe.

Bei diesem Gehaltsrechner muss man sich nicht mit P-Gruppen auskennen 

Die Pflegeheime Esslingen (Baden-Württemberg) haben nun einen Gehaltsrechner auf ihrer Internetseite veröffentlicht, den auch jene nutzen können, die mit den komplexen P-Gruppen nicht vertraut sind. Gefragt wird lediglich nach Berufsbild (Pflegehelferin, Pflegefachkraft mit dreijähriger Ausbildung, mit Sonderfunktion, Teamleitung und so weiter) und den Jahren an Berufserfahrung.  

Warum zeigen gerade die Pflegeheime Esslingen ein so hohes Maß an Transparenz? Ausschlaggebender Grund ist sicherlich, dass ihr Gehalt in der Altenpflegebranche einen klaren Wettbewerbsvorteil bedeutet. Denn die Pflegeheime Esslingen gehören zu den wenigen kommunalen Pflegeheimen in der Branche – Einrichtungen in Hand der Kommunen machen nämlich nur 5 Prozent des gesamten stationären Altenpflegemarktes aus. Was sie von den privaten Trägern (43 Prozent des Marktes) und den freigemeinnützigen Trägern (53 Prozent des Marktes) unterscheidet: Sie zahlen nach TVöD – und somit den Goldstandard.

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