Familienunternehmen wie unser Pflegedienst Wetzlar sind privat geführt, keine Frage. Doch landen sie in der öffentlichen Wahrnehmung (und auch in einem kürzlich auf pflegen-online erschienenen Artikel) im großen Topf mit der Aufschrift „die Privaten“. Denen werden dann einige, meistens unangenehme Attribute zugeschrieben. Das ist völlig unverständlich, wenn man schaut, mit wem die Familienbetriebe da zusammen in einem Topf schwimmen: Mit Pflegeunternehmen, die Investoren gehören, oder wie Helios (über Fresenius) sogar an der Börse notiert sind. Denn ein Familienunternehmen ist in den seltensten Fällen an der Börse gelistet, es hat keine privaten Investoren zu bedienen und wächst auch nicht unbändig zu Lasten der Belegschaft. Es ist wichtig, diese Unterschiede klar und deutlich zu benennen, anderenfalls kommt es zu gravierenden Vorurteilen gegenüber Familienunternehmen .
Das Tariftreuegesetz hat die Löhne fair gemacht
Ein Vorurteil lautet, private Familienbetriebe würden schlechter bezahlen als der Rest der Branche. (öffentliche Träger/Diakonie/Caritas). Hier möchte ich Klarheit schaffen, auch wenn ich Branchen-Insider Altbekanntes erzähle: Seit 1. September 2022 ist es auch für alle privaten Betriebe der Altenpflege verpflichtend, die Tariftreue einzuhalten. Das heißt: Ein privat geführter Betrieb muss das regional übliche Entgelt bezahlen, welches der GKV- Spitzenverband ermittelt und veröffentlicht; oder er muss einem Tarif beitreten, beziehungsweise sich an ihn anlehnen.
Wir begrüßen die Lohnerhöhungen für Pflegekräfte absolut. Das der Volksmund uns weiterhin eine faire Bezahlung abspricht, ist seit dem Tariftreuegesetz völlig unverständlich. Ein Beispiel: Im Diakonievertrag Hessen/Nassau verdient eine Pflegefachkraft als Berufsanfänger in E7 Stufe 1 bei einer 40 Stundenwoche 3.107 Euro brutto – das ist das Grundgehalt: Sonderzahlungen, Zulagen und Zuschläge kommen noch hinzu. Dieses Grundgehalt ist nahezu identisch mit dem in den diakonischen Einrichtungen, die den Tarifvertrag Diakonie Hessen/Nassau anwenden.
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2024 gibt’s für alle rund zehn Prozent mehr Gehalt
Was das mit den Familienunternehmen zu tun hat? Sehr, sehr viel: Nächstes Jahr, 2024, ziehen die großen Tarifverträge der kirchlichen Träger mit dem TVöD (Tarifvertrag öffentlicher Dienst) mit. Das heißt: Die Belegschaft der Familienunternehmen darf sich auch 2024 über eine satte Lohnerhöhung von rund zehn Prozent freuen! Denn durch die Neuverhandlungen der Tarife müssen auch wir im nächsten Jahr die neuen Entgelte übernehmen. An der kommenden Erhöhung zeigt sich also, dass auch die Löhne in privat betriebenen ambulanten Diensten fair gestaltet sind und sich sehen lassen können.
Das Grundgehalt ist seit der Tariftreue in privaten familiengeführten Betrieben, je nach Tarifvertrag, genauso hoch wie in vergleichbaren Einrichtungen von kirchlichen oder öffentlich geführten Trägern (auch wenn es im Detail natürlich Unterschiede geben kann durch Sonderzahlungen, Zulagen, Zuschlägen etc.) Bei den Pflegekräften spricht sich das schon rum – wie anders ließe sich erklären, dass viele Familienunternehmen gar nicht so sehr unter dem Fachkräftemangel leiden wie manch kommunales Krankenhaus.
Über Joshua Schulz
Der examinierte Gesundheits- und Krankenpfleger ist stellvertretender Geschäftsführer und Pflegedienstleitung im Pflegedienst Wetzlar.