Aktuell arbeiten das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) in gemeinsamer Federführung an der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung sowie der Finanzierungsverordnung. Die Entwürfe dieser Verordnungen werden den Ländern und Verbänden zur Stellungnahme zugeleitet.
Generalistik: Kein verbindlicher Zeitplan
Einen verbindlichen Zeitplan hierfür können die zuständigen Ministerien laut Pressestelle derzeit nicht nennen, aber erst wenn das Abstimmungsverfahren beendet und der Deutsche Bundestag sowie der Bundesrat der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung zugestimmt haben, kann die Fachkommission die Rahmenlehr- und Ausbildungspläne mit empfehlender Wirkung erarbeiten.
Der aktuelle Stillstand sei problematisch, findet Christine Vogler. Die Pflegepädagogin ist Leiterin der Gesundheits- und Krankenpflegeschule unter dem Dach der Wannsee-Schule in Berlin. „Die Schulen müssen ihre Lehrpläne komplett neu schreiben. Dafür brauchen sie Zeit“, sagt Vogler. Deshalb sei es für die Pflegeschulen wichtig, dass die neuen Verordnungen so schnell wie möglich veröffentlicht werden, denn diese seien die Grundlage für die Planungen der Schulen. Die Schulen würden auch Zeit benötigen, um Kooperationsmöglichkeiten mit Ausbildungsbetrieben auszuloten und Verträge auszuhandeln. Das Gesetz wurde zwar veröffentlicht, so Vogler, aber die Praxis werde alleingelassen.
Die Praxis wird allein gelassen
Das PflBRefG fußt auf zwei Änderungen. Zum einen wird der hochschulische Zugang zur Pflege neu geregelt, zum anderen wird die generalistische Ausbildung eingeführt. Die bisher getrennten Ausbildungen in der Kranken-, Kinderkranken- und Altenpflege werden in den ersten zwei Jahren zusammengeführt. Danach können die Auszubildenden wählen, ob sie sich im dritten Jahr in der Kinderkranken- oder Altenpflege spezialisieren wollen oder einen generalistischen Berufsabschluss anstreben. Die Absolventen der generalistischen Ausbildung tragen die Berufsbezeichnung Pflegefachfrau oder Pflegefachmann. Die Pflegeschüler, die sich spezialisiert haben, schließen ihre Ausbildung als Altenpfleger oder Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger ab. Sechs Jahre nach Einführung der neuen Ausbildung will der Gesetzgeber evaluieren lassen, ob noch Bedarf an den speziellen Abschlüssen in der Kinderkranken- und Altenpflege besteht.
Eingeschränkte Kompetenz
Kritiker befürchten, dass durch die generalistische Ausbildung Fachwissen verloren gehen könnte. Befürworter erhoffen, dass durch die Modernisierung der Pflegeausbildung das Berufsbild aufgewertet, die Ausbildung verbessert und die Absolventen mehr berufliche Chancen wahrnehmen können. „Das Gesetz ist der Versuch alle zufrieden zu stellen. Das wird nicht gelingen“, sagt Schulleiterin Vogler. Die Wannsee-Schule bildet bereits seit etlichen Jahren nach dem generalistischen Prinzip aus und hat damit gute Erfahrungen gemacht. Das neue Gesetz sieht Vogler kritisch. Die vorgeschriebenen Praxiseinsätze und Vertiefungen in den ersten zwei generalistischen Jahren und die Spezialisierung im 3. Ausbildungsjahr werden doch im Zeugnis dokumentiert, so Vogler. „Dadurch besteht die Gefahr, dass den Absolventen nur eine eingeschränkte Kompetenz zugesprochen wird und sie in der Wahl ihrer Berufswege weiterhin eingeschränkt sind“, gibt Vogler zu Bedenken.
Wie das neue Pflegeberufegesetz rund um das Thema Schulorganisation umgesetzt werden kann, darüber wird Christine Vogler beim Deutschen Pflegetag berichten.
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Autor: Bärbel Triller/kw