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Kommentar zur bpa-Forderung

Fachkraftquote unter 50 Prozent? Völlig absurd

Die Fachkraftquote gibt es seit den 70ern. Jetzt da die Qualitätsanforderungen steigen, plädiert der bpa für die Auflösung – das ist nicht nachvollziehbar, meint Pflegewissenschaftlerin Elisabeth Krupp von der Universität Trier.

Für die Einrichtungen der stationären Langzeitpflege gilt in den meisten Bundesländern seit den 70er Jahren eine Fachkraftquote von 50 Prozent. Das bedeutet, dass nur jede zweite Mitarbeiterin oder jeder zweite Mitarbeiter in Altenpflegeheimen über eine dreijährige Pflegeausbildung verfügen muss. Eine gesetzliche Vorgabe zum Fachkräfteanteil in ambulanten Pflegediensten existiert derzeit nicht. Im August forderte nun der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) das Ende der Fachkraftquote wegen dem gegenwärtigen Fachkräftemangel und begründete dies mit dem fehlenden wissenschaftlichen Nachweis der Fachkraftquote.

50 Prozent sind eine Mindestanforderung

Der Sinn dieser Forderung des bpa hat sich mir bis dato leider nicht erschlossen. Wie vom DBfK (Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe) bereits 2011 dargestellt, handelte es ich bei dieser Fachkraftquote von 50 Prozent nicht um eine Maximal- sondern um eine Mindestanforderung, die nicht unterschritten werden sollte. Betrachtet man das derzeitige Klientel in den Einrichtungen der stationären Langzeitpflege, so stellt man fest dass die Anzahl pflegebedürftiger Menschen in Deutschland in den letzten Jahren stetig gestiegen ist und ein Heimeinzug bei höherem Lebensalter, begleitet von Multimorbidität und immer häufiger mit der Diagnose Demenz, stattfindet.

Fachkräftemangel würde sich verstärken

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Daraus ergibt sich für die Pflegenden in den Einrichtungen der stationären Langzeitpflege ein massiver Anstieg des pflegerischen Aufwands mit zunehmender Arbeitsverdichtung und Arbeitsbelastung. Der bpa schlägt also vor, den immer komplexer werdenden Problemlagen der Bewohnerinnen und Bewohnern mit der Auflösung der Fachkraftquote zu begegnen!

Das würde zu einer Abschwächung des Qualifikationsniveaus von Pflegenden bei wachsender Pflegeintensität und steigendem Pflegebedarf seitens der Bewohnerinnen und Bewohner führen.

Die Auflösung oder Senkung der Fachkraftquote ist eine Entqualifizierung von Pflegenden und trägt nicht dazu bei junge Menschen für den Pflegeberuf mit dem Schwerpunkt der stationären Langzeitpflege zu motivieren. Außerdem hat dieser Vorschlag zur Konsequenz, dass sich die Arbeitsbelastung der dreijährig ausgebildeten Pflegefachkräfte in diesem Bereich nochmals verschärfen wird, weil immer mehr Pflegehilfskräfte immer weniger dreijährig ausgebildeten Pflegefachkräften für bestimmte anleitende und unterstützende Tätigkeiten zugeordnet werden müssten.

Es würde vermutlich mehr Dekubiti und Stürze geben

Fraglich ist darüber hinaus zu welchen Bewohneroutcomes, also zu welchen Ergebnissen in der Versorgung von Bewohnerinnen und Bewohnern eine Auflösung der Fachkraftquote führen würde? Denkbar wäre ein Anstieg der Dekubitus- und Sturzinzidenz von Bewohnerinnen und Bewohnern, wie im englischen Sprachraum in Studien bereits nachgewiesen. Jedoch auch hierzu fehlen in Deutschland wissenschaftliche Belege, und solange diese ausstehen sollte der, aus meiner Sicht, ökonomisch motivierten Vorschlag des bpa auf gar keinen Fall realisiert werden.

Autorin: Dr. Elisabeth Krupp, Pflegewissenschaftlerin MScN, Dipl. Pflegewirtin (FH), Gesundheits- und Krankenpflegerin

Illustration: Götz Wiedenroth

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