Teppiche sind eine klassische Sturzquelle.  
Foto: Lida Sahafzadeh/Unsplash
Teppiche sind eine klassische Sturzquelle.  

Pflege und Praxis

Expertenstandard Sturzprophylaxe: 5 neue Punkte

Der Expertenstandard „Sturzprophylaxe in der Pflege“ ist in der zweiten aktualisierten Fassung erschienen. Worauf es jetzt für Pflegekräfte und Einrichtungen ankommt

Der überarbeitete Expertenstandard „Sturzprophylaxe in der Pflege“ spiegelt den aktuellen Stand der Forschung wider und ist bindend: Der Medizinische Dienst (MD vormals MDK) prüft, ob Einrichtungen und Pflegekräfte ihn auch umsetzen. Über die wichtigsten Änderungen in der Überarbeitung sprachen wir mit Anke Püttjer. Die Krankenschwester und Trainerin für Kinaesthetics gehörte zum 15-köpfigen Gremium, das im Netzwerk für Qualität in der Pflege (DNQP) den Expertenstandard auf Aktualität und fachliche Richtigkeit überprüft hat. 

1. Mehr Verantwortung für die Pflegefachkraft

Der wichtigste Punkt: Es wird nun besonders die Fachkompetenz der Pflegefachkraft hervorgehoben. In der Praxis heißt das: Die Fachkraft muss erkennen, bei welchem Patienten oder Bewohner eine Sturzgefährdung besteht und passende Maßnahmen durchführen und beurteilen. Die pflegefachliche Expertise und Kompetenz sind jetzt weitaus mehr in den Vordergrund gerückt. Es gibt, wie auch in der vorherigen Fassung, keine Skala, anhand der man das Sturzrisiko einschätzen kann. Für die Pflegefachkraft bedeutet dies ein ausführliches Screening und ein anschließendes Assessment.

2. Heime und Kliniken sind gefordert

In der Fassung des Expertenstandards von 2013 und auch in den meisten Expertenstandards zu anderen Themen, findet die Rolle der Einrichtungen relativ wenig Berücksichtigung. Diesmal wird ihre Mitverantwortung insofern betont, als dass sie die Planung und die Koordinierung zur Sturzprophylaxe in Verfahrensregelungen entwickeln sollten. Dies geschieht im Rahmen der internen Qualitätssicherung einer Pflegeeinrichtung.

3. Einrichtungen müssen in Sturzprophylaxe investieren  

Die Pflegeeinrichtung muss räumliche, technische und materielle Angebote für eine sichere Mobilität vorhalten. Darunter fallen beispielsweise Übungsräume, barrierefreie Zugänge zu Räumlichkeiten, Handgriffe, Alarmmatten und funktionstüchtige, individuelle Hilfsmittel. Bewohner sollen innerhalb der Beschäftigungstherapie zur sicheren Mobilität angeleitet werden. Außerdem muss die Einrichtung Schulungen zur Sturzprophylaxe für ihre Pflegefachkräfte anbieten. Andererseits sollten auch die Fachkräfte selbst auf Schulungsbedarf hinweisen.

4. Mobilität und Balancetraining in den Alltag integrieren

In der Neufassung gibt es Querverweise zum Expertenstandard „Erhaltung und Förderung der Mobilität“. Die Bewohner sollen bei einer sicheren Mobilität begleitet und die Angebote möglichst in die alltäglichen Pflegehandlungen integriert werden. Dazu gehört die Anleitung und Förderung beim Balancetraining, beim Aufstehen, beim Gebrauch von Rollstühlen, Rollatoren und Handläufen etc.

5. Die Wünsche der Bewohner respektieren  

Besonders betont die Neufassung des Expertenstandard auch, dass Pflegekräfte die Wünsche und Bedarfe mit Bewohnern (oder Patienten) absprechen sollen. Die Pflegekraft macht Angebote, die Bewohnerin oder der Bewohner entscheidet, was er davon annehmen möchte und was nicht. Dabei sollten Pflegekräfte auch die Angehörigen einbeziehen.

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Schon seit Jahren tabu: Freiheitsentziehende Maßnahmen  

Unverändert, aber auch weiterhin sehr wichtig ist: Freiheitsentziehende Maßnahmen sind nicht zur Sturzprophylaxe geeignet. Das war schon in der letzten Überarbeitung ganz klar, doch in einigen Einrichtungen gibt es darüber immer noch Diskussionen.

Autorin: Melanie Thalheim

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