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Foto: ak.mas 
Rolf Cleophas, Vorstandsmitglied der Mitarbeiterseite in der Arbeitsrechtlichen Kommission (ak.mas) des Deutschen Caritasverbandes 

Flächentarifvertrag

„Es wurde undifferenziert auf die Caritas eingeprügelt“

Der Sprecher der Mitarbeiterseite der Arbeitsrechtlichen Kommission (ak.mas) über das folgenreiche Nein der Arbeitgeberseite zum Flächentarifvertrag in der Altenpflege 

Vor zwei Jahren forderte die Mitarbeiterseite der Arbeitsrechtlichen Kommission der Caritas (ak.mas) einen allgemeinverbindlichen Flächentarifvertrag für die Altenpflege. Kurz vor seinem Durchbruch ist dieser nun Ende Februar 2021 an der Arbeitgeberseite der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes gescheitert. Wie konnte es dazu kommen? pflegen-online sprach mit dem Sprecher vom Leitungsausschuss Mitarbeiterseite der Arbeitsrechtlichen Kommission (ak.mas) Rolf Cleophas.

pflegen-online.de: Warum hat die Arbeitsrechtliche Kommission der Caritas am Ende doch gegen den Flächentarifvertrag gestimmt? Ich denke, dass sie sich durch einen Flächentarifvertrag zu guten Gehältern verpflichtet, dürfte nicht der Grund gewesen sein?

Rolf Cleophas: Die Mitarbeiterseite in der Arbeitsrechtlichen Kommission ak.mas (siehe auch Glossar am Ende dieses Interviews) hat dem Flächentarifvertrag zugestimmt. Die Gründe für die Ablehnung durch die Dienstgeberseite sind danach hinreichend kommuniziert worden.

Wie ist die Stimmung augenblicklich bei der Caritas? Immerhin wurde die Ablehnung des Flächentarifvertrag auch von 17 katholischen Sozialethikern kritisiert.

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In der Öffentlichkeit wird leider nicht ausreichend unterschieden zwischen Deutschem Caritasverband, Arbeitsrechtlicher Kommission und den dort vertretenen Seiten. Fakt ist, dass nach Ablehnung eines „Flächentarifvertrages Altenpflege“, der zunächst keinerlei Auswirkungen auf das Tarifgefüge der Caritas-Mitarbeitenden gehabt, aber eine deutliche Verbesserung der Löhne bei den Beschäftigten in kommerziell betriebenen Altenhilfeeinrichtungen gebracht hätte, undifferenziert auf den Verband „eingeprügelt“ wurde – mit fatalen Folgen für Image und Spendenkasse.

Die Dienstgeberseite hat die Symbolkraft dieses Vorgangs in Pandemiezeiten und diese heftige öffentliche Reaktion offenbar unterschätzt. Trotzdem kommt ein Zurück für sie nicht in Frage.

Was war jetzt das Ergebnis der Bundessitzung der Arbeitsrechtlichen Kommission am 15. April 2021?

Schon im Vorfeld der Sitzung hatte die Dienstgeberseite signalisiert, einen gleich lautenden oder modifizierten Antrag zu einer Allgemeinverbindlichkeitserklärung eines Flächentarifvertrages ablehnen zu wollen. Daher kam es nicht zu einer Wiederholung der Abstimmung aus der Februar-Sitzung.

Welche Hoffnung verbinden Sie mit der Mindestlohnkommission?

Die Mindestlohnkommission wird nun gerade neu besetzt. Wir werden, uns wie gehabt, engagiert beteiligen und die Arbeitgeber dort beim Wort nehmen, bezüglich der Höhe eines Mindestlohns Pflege eine ordentliche Schippe drauf zu legen. Andere Bestandteile des geplanten Tarifvertrages sind über die Mindestlohnkommission nicht zu regeln.

Mir liegt ein Arbeitsvertrag einer Pflegefachkraft aus dem Jahr 2008 zur Einstellung bei einer Caritas Sozialstation e. V. vor. Arbeitgeber war eine Caritas-GmbH. Im Arbeitsvertrag heißt es: „Gemäß Arbeitsvertrag vom 23.11.2008 sind Sie in der Entgeltgruppe 3 nach dem Entgeltrahmentarifvertrag Zeitarbeit eingruppiert. Nach dem betriebsinternen Zulagensystem erhalten Sie zusätzlich eine Leistungszulage in Höhe von 311,69 €. Die Zahlung der Leistungszulage erfolgt freiwillig ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.“ – Mit solchen Verträgen können Sozialabgaben in größerem Stil umgangen und Personalkosten eingespart werden. Es ist davon auszugehen, dass noch viele solche Verträge existieren. Und: Wie steht die Arbeitsrechtliche Kommission zu solchen „Altverträgen“?

Es ist durchaus richtig, dass viele caritative Träger in der Vergangenheit Teilbereiche, vor allem im sogenannten Service-Sektor, ausgegliedert haben, um Personalkosten zu sparen. Dass dahinter in der Altenhilfe ein System im großen Stil steht, kann ich nicht bestätigen. Die ak.mas kann solche Entwicklungen zwar anprangern, aber letztendlich nicht verhindern. Je nach Unternehmensform und Gestaltung der Arbeitsverträge, sind diese Beschäftigte dann unserer Zuständigkeit entzogen.

Wie sollen diese Mitarbeiter aus einer Leiharbeit innerhalb der Caritas in einem Flächentarifvertrag berücksichtigt werden? Fallen diese dann einfach unter den Tisch?

Sofern es sich um Beschäftigte in der Altenpflege handelt, würden auch sie gegebenenfalls von den Mindestarbeitsbedingungen profitieren.

Ich nehme an, das war ein nicht unwesentlicher Grund dafür, dass sich die Arbeitgeberseite der Arbeitsrechtlichen Kommission aus dem Flächentarifvertrag zurückgezogen hat? Nach Abschuss eines Flächentarifvertrages müssten solche Verträge dann in Tarifverträge umgewandelt werden, was für die Caritas teuer werden könnte, weil höhere Sozialabgaben anfallen, oder?

Die Mindestbedingungen eines allgemeinverbindlichen Tarifvertrages Altenpflege wären nach Inkrafttreten automatisch für alle Kollegen in der Altenpflege anzuwenden.

Hat vielleicht auch eine Rolle gespielt, dass die Arbeitgeberseite der Caritas ihren Sonderstatus nicht aufgeben und selbstbestimmt weiteragieren wollte? In welche Flügel ist die Caritas da gespalten? 

Die Interessen der von der Dienstgeberseite in der Arbeitsrechtlichen Kommission vertretenen Einrichtungen und Träger sind überaus vielfältig. Das heißt, „die Caritas“ als Arbeitgeber oder Arbeitgeberverband gibt es nun einmal nicht. Einig sind sie sich darin, die grundgesetzlich garantierte Form der Tariffindung im „Dritten Weg“ (siehe Glossar am Ende dieses Artikel)  ohne Streik und Aussperrung (siehe Glossar unten) erhalten zu wollen.

Die generalistische Ausbildung erfordert künftig auch einen einheitlichen Tariflohn für alle Berufsgruppen in der Krankenpflege. Spielt das auch eine Rolle dafür, dass der Flächentarifvertrag gekippt wurde?

Es bleibt abzuwarten, welche Auswirkungen die generalistische Ausbildung haben wird. Aussagen dazu sind erst nach Examinierung der ersten SchülerInnen möglich. Allgemein wird befürchtet, dass die Altenhilfe ins Hintertreffen geraten wird. In der jetzigen Debatte über einen Flächentarifvertrag spielte das aber keine Rolle.

Hilfskräfte werden bei der Caritas gut bezahlt. Der Unterschied zu Examinierten ist nicht groß. Kann das Examinierte abschrecken? Und könnte das auch eine Rolle spielen für den Rückgang an Bewerbern auf Ausbildungsplätze?

Momentan sind die Berichte von den Arbeitsbedingungen in der Pflege geradezu niederschmetternd. Hat manch einer vor anderthalb Jahren noch müde gelächelt, wenn der Kollaps in der Pflege vorhergesagt wurde, ist dieser heute bittere Realität. Dreijährig examinierte Pflegefachkräfte sind schwer zu finden. Daher werden die vorwiegend „am Bett“ tätigen Hilfskräfte im Verhältnis gut bezahlt. Grundsätzlich gilt es, die Gehaltshöhe, das Gehaltsgefüge, die Arbeitsbedingungen, die Personalbemessung und die Refinanzierung auf den Prüfstand zu stellen. Es gibt gute Ansätze, aber die Politik tut sich schwer, das Mammutprojekt tatsächlich in Angriff zu nehmen.

Stimmt es, dass die Personalbesetzung bei der Caritas besser ist als bei den Privaten?

„Die Caritas“ hat nach wie vor einen guten Ruf. Es werden vergleichsweise gute Löhne und eine zusätzliche Altersversorgung vergütet. Der verbandliche Druck auf die Einrichtungen, arbeitsrechtliche Standards einzuhalten, ist hoch. In Ballungszentren und Großstädten haben Caritas-Einrichtungen in der Personalbesetzung sicher einen Vorteil. Im ländlichen Raum aber ist die Unterbesetzung bei allen Trägern latent. Bei jenen, die im Normalbetrieb schon auf Kante genäht sind, macht sich das jetzt am schlimmsten bemerkbar.

Ich danke Ihnen für das Gespräch!

Interview: Melanie M. Klimmer

Zur Person

Rolf Cleophas, Jahrgang 1956, ist seit 2004 Mitglied im Leitungsausschuss/Vorstand der Mitarbeiterseite in der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes und seit 2012 als Pressesprecher tätig.

Glossar

[1] Die Arbeitsrechtliche Kommission der Caritas besteht aus einer Bundeskommission und sechs Regionalkommissionen, die paritätisch mit Vertretern der Mitarbeiterseite (ak.mas) und der Dienstgeberseite besetzt sind. Die ak.mas vertritt unter anderem 115.055 Mitarbeiter in der Altenhilfe.

[2] „Dritter Weg“ bedeutet, dass die arbeitsrechtlichen Regelungen rund um Arbeitsbedingungen und Arbeitsentgelte bei der Caritas von den gewählten Mandatsträgern der Mitarbeitervertretungen gemeinsam mit den Dienstgebern bestimmt werden.

[3] Aussperrung bezeichnet die vorübergehende Freistellung von Arbeitnehmern von ihrer Arbeitspflicht durch einen Arbeitgeber in einem Arbeitskampf ohne Fortzahlung des Arbeitslohnes. Sie ist Reaktion von Arbeitgeberseite auf einen Streik (sogenannte Abwehraussperrung) und soll die Streikkosten für die Gewerkschaften erhöhen.

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