Es klingt zunächst befremdlich: Corona-infizierte Pflegekräfte dürfen weiterarbeiten. In Bremen und im unterfränkischen Mellrichstadt ist dieses dem Personalmangel geschuldete Szenario nun Realität geworden.
In Bremen, wo sich in einem Wohnheim der Lebenshilfe von den insgesamt 15 Bewohnern mit geistigen Behinderungen neun mit dem Coronavirus infiziert haben, dürfen nun einige der zehn ebenfalls positiv getesteten Mitarbeiter die Versorgung der infizierten Bewohner übernehmen. Möglich macht dies nach den Worten von Manfred Fuhrmann, Pressesprecher der Bremer Gesundheitsbehörde, ein Passus in der jüngsten Corona-Verordnung vom 6. Oktober der Freien Hansestadt.
„In begründeten Härtefällen“
Dort heißt es in § 22 Absatz 2, das Gesundheitsamt könne „in begründeten Härtefällen oder zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit (…) auf Antrag weitere Befreiungen erteilen“. Antragsberechtigt sei „der Dienstvorgesetzte, die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber oder im Falle einer selbständigen Tätigkeit die betroffene Person selbst“.
Symptomfrei und FFP2-Maske
Es sei „das erste Mal, dass eine Ausnahme für positiv getestete Personen erteilt wurde“, berichtet der Sprecher. Die aktuelle Ausnahme erfolge „selbstverständlich unter Auflagen“. Die infizierten Pflegekräfte:
- müssen symptomfrei sein
- tragen eine FFP2-Maske
- dürften nur mit ebenfalls positiv getesteten Bewohnern arbeiten
- außerdem gilt die Ausnahme nur für die Zeit der Tätigkeit, darüber hinaus müssen die infizierten Pflegekräfte die Quarantäne weiterhin aufrechterhalten
Anreise mit PKW oder Fahrrad
In Bremen, in der Einrichtung der Lebenshilfe sei „sichergestellt, dass eine Anfahrt mit dem privaten PKW gewährleistet ist", sagt Pressesprecher Fuhrmann. „Daraus lässt sich jedoch keine pauschale Antwort ableiten, wie das in anderen Situationen gehandhabt werden würde. Für diese Einrichtung gilt aber PKW oder Fahrrad und das ist auch gewährleistet.“
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Lage „nicht wirklich entspannt“
In Mellrichstadt im Landkreis Rhön-Grabfeld haben sich nach Informationen des Bayerischen Rundfunks (BR) ebenfalls in einer Lebenshilfe-Einrichtung 22 Bewohner und Tagesgäste mit dem Coronavirus infiziert. Die ersten Infektionen seien am 26. September aufgetreten. In dem Heim leben derzeit 17 Senioren mit Behinderung, der älteste Bewohner sei 82 Jahre alt. Laut Geschäftsführung befinden sich aktuell sieben Erkrankte in stationärer Behandlung, zwei davon müssen beatmet werden. Zudem seien 17 Mitarbeiter infiziert, einer davon ist in stationärer Behandlung. Zwei Mitarbeiter seien bereits wieder genesen. Die Lage habe sich dennoch „nicht wirklich entspannt“, zitiert der BR den Geschäftsführer Jens Fuhl.
Infizierte pflegen Infizierte
Aus Personalmangel werden nun auch in Mellrichstadt infizierte Pflegekräfte eingesetzt, die sich aber ausschließlich um infizierte Bewohner kümmern dürfen, die auch in einem separaten Wohntrakt untergebracht sind. Die Pflegekräfte hätten sich freiwillig dazu entschieden und zeigten bislang keinerlei Symptome. Das Gesundheitsamt in Bad Neustadt habe ausdrücklich nur deshalb eine Ausnahmeregelung erlassen, weil ansonsten die Versorgung der Bewohner nicht hätte sichergestellt werden können.
Für die infizierten Mitarbeiter gelten derweil strenge Auflagen: So dürfen sie ihre Wohnungen nur verlassen, um zur Arbeit zu gehen. Zudem gebe es einen separaten Ein- und Ausgang für die betreffenden Mitarbeiter.
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NRW erlaubt Arbeiten trotz Quarantäne
In Nordrhein-Westfalen gebe es die Möglichkeit zur Weiterbeschäftigung von infiziertem Personal nicht, berichtet Andreas Plietker, Leiter des Pflegeheims Haus St. Benedikt in Recke. Unter bestimmten Bedingungen gebe es allerdings die Möglichkeit für quarantänepflichtige Pflegekräfte, die als sogenannte „Kontaktperson eins“ identifiziert wurden, weiterzuarbeiten. Hierzu bedürfe es eines Sonderverfahrens, bei der die „absolute Notwendigkeit der Aufrechterhaltung des Betriebes“ im Vordergrund steht. Wer positiv getestet worden sei, müsse mindestens zwei Tage symptomfrei sein und zwei negative Corona-Tests binnen 24 Stunden nachweisen. Dann könne die Pflegekraft auch aus der Quarantäne heraus weiterarbeiten.
Autorin: Birgitta vom Lehn