Foto: Canva

Corona

Ende der einrichtungsbezogenen Impfpflicht 

Der Bund hat beschlossen, die Teil-Impfpflicht auslaufen zu lassen, wie pflegen-online aus zuverlässiger Quelle erfahren hat. Sie endet damit am 31. Dezember. Nun stellt sich die Frage: Was bedeutet das Ende der Impflicht für ungeimpfte Pflegekräfte, die mit Bußgeldern und Betretungsverboten belegt wurden?

Dass das Bundesministerium für Gesundheit am Ende nachgibt, war abzusehen, denn fast alle Bundesländern haben die einrichtungsbezogene Impfpflicht abgelehnt.  Die meisten Bundesländer haben sich von Anfang an schwer getan mit der Impfpflicht. Zuviel Bürokratie, zu viel Ärger, zu wenige Pflegekräfte, um auf Ungeimpfte verzichten zu können. Nun steht die Verlängerung an, denn die einrichtungsbezogene Impfpflicht für die Gesundheitsbranche gilt nur noch bis Ende des Jahres. Und die große Mehrheit der Bundesländer möchte sich von der Impfpflicht verabschieden, wie eine Umfrage von pflegen online ergab.

Lesen Sie zum Thema Teil-Impfpflicht auch unsere aktuelle Meldung vom 22. November 2022:

Teil-Impflicht nicht sinnvoll, heißt es in Brandenburg und Berlin 

So hält Brandenburgs Gesundheitsministerin Ursula Nonnenmacher (Grüne) die Fortführung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht für „nicht sinnvoll, da diese nicht in eine allgemeine Impfpflicht eingebettet ist, und sie auch in der Praxis schwer umzusetzen ist“. Genauso sieht man es in Berlin: „Die Berliner Gesundheitssenatorin Ulrike Gote (Grüne) erachtet eine Verlängerung der einrichtungsbezogenen Impfplicht über den 31. Dezember 2022 hinaus nicht für notwendig; vor allem auch vor dem Hintergrund, dass rund 95 Prozent der Berliner Mitarbeitenden von Einrichtungen, die unter die Impfpflicht fallen, geimpft sind.“

Klare Worte findet auch die Bremer Gesundheitssenatorin Claudia Bernhard (Die Linke): „Ich sehe die Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht kritisch. Schon die Einführung war durch das Bundesgesundheitsministerium nicht gut koordiniert, lange Zeit haben verlässliche Informationen gefehlt. Die Umsetzung in den Bundesländern läuft dementsprechend sehr unterschiedlich und provoziert eher einen Wettbewerb um Pflegekräfte. Daher spreche ich mich auf jeden Fall dafür aus, dass sie nicht über den Dezember hinaus verlängert wird.“

Ob SPD, Linke, Grüne, CDU oder CSU – Kritik unabhängig von Partei  

Auch das Sozialministerium Sachsen (SPD) positioniert sich klar: „Eine Verlängerung der Teil-Impfpflicht über Ende 2022 hinaus lehnen wir ab. Wir sind dazu bereits seit längerem in Abstimmung mit den anderen Bundesländern. Daher haben wir auch großes Verständnis für die Sorgen der Landkreise, denen es vor allem um die aktuelle und auch künftige Sicherstellung der Versorgungssicherheit geht.“

In Bayern will man auf den 31. Dezember nicht mehr warten. „Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) hat den Bund, auch vor dem Hintergrund der im Bundestag gescheiterten allgemeinen Impfpflicht, wiederholt dazu aufgerufen, die einrichtungsbezogene Impfpflicht vorzeitig auszusetzen“, erklärt eine Ministeriumsprecherin. Und weiter: „Ab dem 1. Oktober 2022 gelten zudem nur noch Nachweise über drei Impfungen oder zwei Impfungen und eine Genesung als vollständiger Impfschutz. Bis zum 30. September 2022 sind nur zwei Nachweise nötig. Damit stehen die Einrichtungen und die Gesundheitsämter erneut vor großem Verwaltungsaufwand – für eine Impfpflicht die, Stand jetzt, ohnehin zum 31. Dezember 2022 ausläuft.“

Bodo Ramelow: „Wir tragen Unfrieden per Amt in die Einrichtungen“ 

Auch Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Die Linke) verlangt „endlich“ die Impfpflicht im Gesundheitswesen aufzuheben. „Das einzige Ergebnis ist, dass wir den Unfrieden per Amt in die Einrichtungen tragen. Das finde ich unerträglich“, sagte Ramelow Mitte August der „Thüringer Allgemeinen“.

Ins gleiche Horn bläst NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) und fordert das vorzeitige Ende der Impfpflicht. "Wir wissen heute: Die Impfung schließt Ansteckungen nicht aus. Daher bin ich schon der Meinung, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht in der jetzigen Situation nicht mehr das Nonplusultra ist", so der Minister gegenüber dem WDR.

Das Gesundheitsministerium in Mecklenburg-Vorpommern (SPD) hält sich da eher bedeckt: „Ob das Gesetz verlängert wird oder nicht, wird auf Bundesebene entschieden. M-V wird dementsprechend die weitere Umsetzung je nach Gesetzgebung auf Bundesebene forcieren oder auslaufen lassen.“ Auch in Niedersachsen äußert man sich zurückhaltend: „In der geplanten Änderung des Infektionsschutzgesetzes ist keine Verlängerung enthalten. Für den Bund scheint das Ziel der Impfpflicht im Gesundheitswesen also erreicht zu sein. Am Ende entscheidet der Bundestag, ob diese Impfpflicht weiter geführt wird.“

Manne Lucha: Versorgungssicherheit steht an erster Stelle  

Baden-Württembergs Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne) spricht zwar vom „Erfolg“ der einrichtungsbezogenen Impfpflicht, denn sie habe immerhin dazu geführt, dass in Baden-Württemberg  von etwa 30.000 noch nicht geimpften Beschäftigten sich mehr als 13.000 doch haben impfen lassen. Heute ist die Lage aber eine andere, mittlerweile schützt die Impfung nicht mehr vor Infektionen. Deswegen gilt vor allem: Die medizinische Versorgung muss gesichert sein.“

Die Stimmung in den Bundesländern bringt Sachsen-Anhalt auf den Punkt. Hier geht man „davon aus, dass diese gesetzliche Regelung nicht verlängert wird.“

BMG: Teil-Impfpflicht wird „politisch noch erörtert“

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach wollte die einrichtungsbezogene Impfpflicht verlängern, wusste aber von dem massiven Widerstand aus den Ländern. Entsprechend schmallippig antwortete seine Pressestelle vergangene Woche schon auf unsere Anfrage: „Die einrichtungsbezogene Impfpflicht läuft noch bis Ende 2022 und wird politisch noch erörtert.“ Auf die Frage, ob denn nach einem Auslaufen der Impfpflicht die nicht geimpften Pflegekräfte wieder an ihre Arbeitsplätze zurückkehren könnten, hieß es ausweichend: „Das weitere Verfahren zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht wird politisch noch erörtert. Diesem Prozess können wir nicht vorgreifen.“ 

Das Ministerium hat das Ende der Impfpflicht heute auf Anfrage nicht dementiert, aber auch noch nicht bestätigt.  

Wenn die Impfpflicht fällt: Was passiert mit den Impfverweigerern?  

Bleibt die Frage was der Wegfall der Impfpflicht für Impfverweigerer bedeutet, die zum Beispiel mit einem Betretungsverbot oder mit Bußgeldern belegt wurden: Dürfen die dann wieder auf ihre Arbeitsplätze zurückkehren? Und können sie auf Rückzahlung von Bußgeldern klagen?

Jein, sagt Rabia Zayani, Arbeitsrechtsexpertin der Chevalier Rechtsanwälte, eine auf Arbeitsrecht spezialisierte Kanzlei in Berlin: „Impfverweigerer und Impfverweigerinnen, die mit Betretungsverboten belegt wurden, dürfen nach dem Wegfall der Impfpflicht am 31. Dezember 2022 an ihren Arbeitsplatz zurückkehren. Ab diesem Zeitpunkt entfällt die gesetzliche Grundlage für das Betretungsverbot. Sofern keine erneuten gesetzlichen Regelungen in Kraft treten, die das Betretungsrecht von ungeimpften Arbeitnehmenden betreffen, liegt es dann im Ermessen der Arbeitgebenden, dies zum Beispiel durch das Hausrecht zu regeln, wobei Arbeitgebende nur unter sehr strengen Vorgaben hiervon Gebrauch machen dürfen.“

Ein Anspruch auf Rückzahlung von Bußgeldern besteht allerdings nicht. Denn Bußgeldbescheide werden „mit einer zweiwöchigen Einspruchsfrist versehen. Wenn diese verstrichen ist, wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig, sodass man dann auch bei einem Wegfall der gesetzlichen Grundlage keinen Anspruch auf Rückzahlung erhält. Sofern zu diesem Zeitpunkt keine Bescheide vorliegen, dürfen solche aber auch nicht mehr zulasten der Arbeitnehmenden erlassen werden.“

Autor: Hans-Georg Sausse

[Sie legen Wert auf Exklusiv-Interviews und fundierte Recherche aus der Pflegebranche? Dann abonnieren Sie jetzt unseren Newsletter, damit Sie keinen neuen Beitrag auf pflegen-online mehr verpassen!]  

Das könnte Ihnen auch gefallen: