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Altenpflege

Die neue Personalbemessung in der Altenpflege – 12 FAQs

Ab Juli 2023 startet die neue Personalbemessung (PeBeM) für vollstationäre Pflegeheime. Wie funktioniert es? Wo kommt das zusätzlich benötigte Personal her? Wir haben häufige Fragen und Antworten (FAQs) für Sie zusammengefasst

1. Was bedeutet Personalbemessung überhaupt?

Bei der Personalbemessung geht es, allgemein formuliert, darum festzustellen, wie viele Mitarbeitende mit welcher Qualifikation zu welcher Zeit an welchen Orten erforderlich sind, um die Unternehmensziele zu erreichen. Die Personalbemessung ist also ein Vorgang, um den Personalbedarf zu ermitteln. Für die vollstationäre Altenpflege bedeutet das festzulegen, welche Anzahl und Qualifikation der Beschäftigten es im Verhältnis zur Zahl der Bewohner und deren Pflegegrad braucht, um eine fachgerechte Pflege sicherzustellen.

2. Wie sieht das neue Verfahren zur Personalbemessung in der Altenpflege aus?

Mit dem neuen Verfahren soll der benötigte Personalmix für Pflegeeinrichtungen individuell ermittelt werden. Vereinfacht gesagt, wird dabei für jedes Pflegeheim angegeben, wie viele Bewohner in jedem Pflegegrad in der Einrichtung leben (Case-Mix). Daraus errechnet sich der Care-Mix, also die erforderliche Personalmenge in vier verschiedenen Qualifikationsstufen. Dabei wird unterschieden zwischen:

Jobportal pflegen-online.de empfiehlt:

  • Fachkräften
  • Assistenzkräften mit zweijähriger Ausbildung
  • Assistenzkräfte n mit einjähriger Ausbildung
  • angelernten Kräften

Die Umsetzung der neuen Personalbemessung startet im Juli 2023 und muss bis spätestens Dezember 2025 etabliert sein.

3. Wie wird der Personalbedarf im Moment ermittelt?

Bislang gibt es keine bundeseinheitliche Regelung zur Ermittlung des Personalbedarfs. Zum einen gilt seit 1993 die sogenannte Fachkraftquote. Das heißt, dass mindestens 50 Prozent des Personals in einer stationären Einrichtung Pflegefachkräfte sein müssen. Zum anderen gibt es Personalrichtwerte der einzelnen Bundesländer, die das Verhältnis von Heimbewohnern und Pflege- und Betreuungskräften regeln. Diese Personalrichtwerte vereinbaren die Landesverbände der Pflegekassen mit den Trägern der stationären Pflegeeinrichtungen; sie unterscheiden sich je nach Bundesland deutlich. Auch gibt es oft weitere Regelungen der Länder, etwa zur Besetzung im Nachtdienst.

4. Was soll mit der neuen Personalbemessung erreicht werden?

Das Ziel des neues Bemessungssystems ist es, eine gute und professionelle pflegerische Versorgung in der vollstationären Altenpflege zu sichern. Dabei soll sich der Fachkrafteinsatz am tatsächlichen Bedarf der jeweiligen Einrichtung orientieren. Das heißt, Einrichtungen mit einem hohen Anteil an Bewohnern mit Pflegegrad 4 oder 5 benötigen auch mehr Pflegefachkräfte als Einrichtungen mit weniger pflegeintensiven Bewohnern. Hintergrund des neuen Verfahrens ist, dass immer mehr examinierte Pflegekräfte in der Altenpflege fehlen. „Knappe Ressourcen müssen möglichst wirtschaftlich eingesetzt werden“, heißt es in der „Roadmap“ des Bundesgesundheitsministeriums (BMG).

5. Wie ist es zur neuen Personalbemessung gekommen?

Das neue Personalbemessungsverfahren geht auf eine gesetzliche Grundlage zurück – und zwar das Pflegestärkungsgesetz II vom 1. Januar 2016. In diesem Gesetz wurde festgelegt, dass bis zum 30. Juni 2020 ein wissenschaftlich fundiertes Verfahren zur einheitlichen Personalbemessung erprobt und entwickelt werden soll. Der Gesundheitsökonom Heinz Rothgang von der Universität Bremen und sein Team erhielten nach einer europaweiten Ausschreibung den Auftrag, diese Aufgabe zu übernehmen.

6. Wie haben die Wissenschaftler das Verfahren entwickelt?

Die Mitarbeiter um Professor Rothgang sind bundesweit in 62 Pflegeeinrichtungen gegangen und haben Daten von 1.380 Bewohnern und mehr als 140.000 Interventionen erfasst. Sie haben dabei eine Woche lang jede praktische Pflegehandlung dokumentiert und bewertet. Anschließend haben sie diese Daten ausgewertet und einen Algorithmus entwickelt, der abhängig von der Bewohnerschaft angibt, wie viele Pflegekräfte eine Einrichtung benötigt, um fachgerecht pflegen zu können.

7. Was waren wesentliche Erkenntnisse des Rothgang-Studie?

Die Studie zeigt einen deutlichen Mehrbedarf an Personal. Danach benötigen die Einrichtungen 36 Prozent mehr Personal, als sie es heute auf Basis der Stellenschlüssel haben. Das sind umgerechnet mehr als 100.000 Vollzeitäquivalente. Bei den Pflegefachpersonen liegt der Personalmehrbedarf bei 3,5 Prozent, bei den Pflegeassistenzkräften bei 69 Prozent. Es fehlen nach der Rothgang-Studie also vor allem qualifizierte Assistenzkräfte mit 1- bis 2-jähriger Ausbildung. In diesem Zusammenhang wird auch vom Qualifikationsmix 40 /30/30 gesprochen. Damit ist gemeint, dass sich der bisherige Anteil von ca. 50 Prozent Fach- und 50 Prozent Hilfskräften dann rechnerisch aufteilt auf ca. 40 Prozent Fachkräfte, ca. 30 Prozent Assistenzkräfte mit 1- oder 2-jähriger Ausbildung und ca. 30  Prozent Hilfskräfte ohne Assistenz- oder Helferausbildung.

8. Wie soll der zusätzliche Bedarf an Pflegekräften gedeckt werden?

Dieser Punkt ist tatsächlich schwierig, da in allen Pflegeeinrichtungen Fach- und Assistenzkräfte fehlen. Auch das BMG räumt in der Roadmap zur Personalbemessung ein: „Die aktuelle Arbeitsmarktsituation in der Pflege kann den entstehenden zusätzlichen Bedarf an Pflegefachpersonen, Pflegehilfs- und Assistenzpersonen nicht auffangen.“ Es sollen daher Maßnahmen eingeleitet werden, um schrittweise zusätzliches Pflegepersonal zu gewinnen und zu qualifizieren – sowohl von Fach- als auch von Hilfskräften. In einer ersten Personalausbaustufe werden seit Beginn 2021 dazu 20.000 zusätzliche Stellen für Assistenzkräfte von der Pflegeversicherung finanziert. Geplant ist eine zweite Personalausbaustufe ab 1. Juli 2023 und mögliche weitere Ausbaustufen ab 2025. Ein früheres Stellenprogramm mit 13.000 Stellen für Pflegefachpersonen läuft bereits seit Anfang 2019.

9. Wie viele Personalstellen konnten über die bestehenden Förderprogramme bereits besetzt werden?

Bislang ist es laut dem BMG „leider nur zu einem Teil gelungen“, diese Stellen zu besetzen. Für das Förderprogramm aus 2019 gibt das BMG auf Nachfrage an, dass bislang über 2.800 Vollzeitäquivalente (und damit über 4.000 sog. Kopfstellen) von Pflegefachkräften finanziert werden. Für das Förderprogramm aus 2021 wurde bislang die Finanzierung von über 4.400 Pflegehilfskraft-Stellen bewilligt, von denen knapp 3.900 Personen über eine abgeschlossene mindestens einjährige Assistenz- oder Helferausbildung in der Pflege verfügen (Stichtag jeweils: 31.03.2022).

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10. Wie kann es gelingen, den zusätzlichen Bedarf an Assistenzkräften zu decken?

Das ist eine große Herausforderung, da die Ausbildung für Assistenzpersonen bisher vernachlässigt wurde. In einigen Bundesländern fehlen gar entsprechende Ausbildungsstrukturen, die nun erst aufgebaut bzw. erweitert werden müssen. Auch sollen weitere Maßnahmen der berufsbegleitenden Qualifizierung geschaffen werden, z. B. durch Ausbildungsmöglichkeiten in Teilzeit. Trotzdem sind diese Aus- und Weiterbildungen bislang nicht so zahlreich vorhanden wie nötig. Hinzu kommt ein eklatanter Lehrermangel in den Pflegeberufen, der die Situation noch erschwert.

11. Welche Aufgaben sollen die unterschiedlich qualifizierten Pflege- und Hilfskräfte übernehmen?

Pflegefachkräfte sollen künftig vor allem Aufgaben wahrnehmen, die ihrer Qualifikation entsprechen. Das bedeutet mit Blick auf die Vorbehaltsaufgaben (Pflegeberufegesetz), dass sie den Pflegeprozess steuern, koordinierende Aufgaben wahrnehmen und in komplexen und instabilen Pflegesituationen auch selbst die Pflege übernehmen. Auch sollen sie die Pflegehilfs- und Assistenzpersonen, die die Pflege und Betreuung in weniger komplexen Pflegesituationen übernehmen, einbinden und anleiten. Damit diese neue Aufgabenverteilung gelingt, soll sie durch Maßnahmen der Personal- und Organisationsentwicklung begleitet werden.

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12. Wie soll das neue Personalbemessungsverfahren nun in den Einrichtungen umgesetzt werden?

Das neue Verfahren soll in einem Modellprogramm für vollstationäre Pflegeeinrichtungen erprobt werden. Entsprechende Konzepte zur Personal- und Organisationsentwicklung sind derzeit in der Ausschreibung. Diese Konzepte sollen  auch sicherstellen, dass das jetzige Stammpersonal den künftigen Anforderungen an die kompetenzorientierte Aufgabenverteilung gerecht werden kann. Auf der Grundlage der Ergebnisse dieses Modellprogramms soll das Personalbemessungsinstrument angepasst und ein Algorithmus 2.0 für andere Pflegeeinrichtungen empfohlen werden. Auch sollen die Ergebnisse aus der Erprobung schnell zur Verfügung gestellt werden.

Text: Brigitte Teigeler

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